Für Menschen mit einem neuen oder zunehmenden Pflegebedarf soll es ab 2027 schwerer werden, einen Pflegegrad oder eine Höherstufung zu erhalten. Die geplante Pflegereform setzt die Zugangshürden für Pflegegrad 1 bis 3 höher und könnte damit notwendige Leistungen später oder gar nicht eröffnen. Der Deutsche Pflegerat warnt deshalb vor einer Versorgung nach Kassenlage. Ob Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) das Paket am Mittwoch, 30. September, tatsächlich ins Kabinett bringt, ist nach dem Koalitionsstreit noch offen.
Unmittelbar vor dem angestrebten Beschluss fordert der Deutsche Pflegerat deshalb eine Versorgungsfolgenabschätzung. Jede Sparmaßnahme müsse nicht nur an den Ausgaben der Pflegeversicherung gemessen werden, sondern auch an ihren Folgen für Betroffene und andere Kostenträger. Präsidentin Christine Vogler bringt den Einwand in einem knappen Satz auf den Punkt:
„Pflegebedarf wird nicht geringer, nur weil Personal oder Geld fehlen.“
Gerade die geplanten Pflegegrad-Grenzen zeigen, warum dieser Blick über die Kassenbilanz hinausführt. Benötigt ein Mensch weiter Hilfe beim Waschen, Anziehen, Gehen oder Umgang mit Medikamenten, verschwindet diese Unterstützung nicht durch eine strengere Bewertung. Bleibt der Pflegegrad aus oder fällt er niedriger aus, müssen Angehörige jedoch mehr selbst übernehmen oder Hilfe privat bezahlen.
Drei Pflegegrade sollen später beginnen
Nach dem weiterhin veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums soll Pflegegrad 1 künftig erst ab 15 statt 12,5 Gesamtpunkten beginnen. Für Pflegegrad 2 wären mindestens 30 statt 27 Punkte nötig, für Pflegegrad 3 mindestens 50 statt 47,5 Punkte. Die Untergrenzen für Pflegegrad 4 und 5 blieben bei 70 und 90 Punkten.
| Pflegegrad | Geltende Untergrenze | Geplante Untergrenze |
|---|---|---|
| 1 | 12,5 Punkte | 15 Punkte |
| 2 | 27 Punkte | 30 Punkte |
| 3 | 47,5 Punkte | 50 Punkte |
| 4 | 70 Punkte | 70 Punkte |
| 5 | 90 Punkte | 90 Punkte |
Die scheinbar kleinen Abstände können große Folgen haben, weil an der Einstufung konkrete Leistungen hängen. Pflegegeld und reguläre Pflegesachleistungen beginnen erst mit Pflegegrad 2. Wer nach der neuen Bewertung beispielsweise bei 29 statt mindestens 30 Punkten landet, hätte trotz unverändertem Hilfebedarf nur Pflegegrad 1 und müsste mit deutlich weniger Unterstützung auskommen.
Hinzu kommt, dass der Entwurf nicht nur die Gesamtpunktgrenzen verschiebt. Auch die Bewertung innerhalb einzelner Begutachtungsmodule soll angepasst werden. Die bereits veröffentlichte Simulation zu den strengeren Pflegegrad-Hürden zeigt deshalb einen deutlich größeren Effekt, als ein Abstand von zweieinhalb oder drei Punkten zunächst vermuten lässt.
Der Pflegerat verlangt einen Folgencheck
Der Pflegerat bestreitet nicht, dass die Pflegeversicherung finanziell stabilisiert werden muss. Er verlangt jedoch, Finanzierung und Versorgungsstruktur gemeinsam zu behandeln. Frühere Unterstützung, konsequente Rehabilitation und eine fachlich geleitete Pflegebegleitung könnten Selbstständigkeit erhalten und Krisen vermeiden, statt einen vorhandenen Bedarf lediglich aus der Versicherung herauszudrängen.
Diese Unterscheidung ist für Familien entscheidend. Eine niedrigere Einstufung spart der Pflegekasse Geld, organisiert aber noch keine Hilfe beim morgendlichen Aufstehen oder bei der Medikamentengabe. Wird diese Arbeit nicht professionell aufgefangen, landet sie häufig bei Angehörigen. Genau solche Verschiebungen zu Familien, Kommunen oder anderen Sozialleistungsträgern soll die geforderte Folgenabschätzung sichtbar machen.
Der aktuelle Entwurf enthält zugleich einen Schutz für bereits anerkannte Pflegegrade. Eine bestehende Einstufung soll nicht allein wegen der neuen Schwellen verloren gehen. Bei Erstanträgen und Anträgen auf einen höheren Pflegegrad soll dagegen das Recht gelten, das am Tag der Antragstellung maßgeblich ist.
Bis Jahresende gelten noch die alten Regeln
An den geltenden Regeln ändert der politische Streit zunächst nichts. Die SPD will die Pflegereform in ihrer bisherigen Form blockieren, sodass sogar offen ist, ob das Kabinett am Mittwoch entscheidet. Selbst ein Kabinettsbeschluss ließe die höheren Grenzen jedoch nicht sofort in Kraft treten. Im Anschluss müssen Bundestag und Bundesrat über das Gesetz beraten, und dabei können Schwellen, Übergangsregeln sowie der Starttermin noch geändert werden. Bis zu einer Verkündung gelten nach § 15 SGB XI weiterhin die 12,5 Punkte für Pflegegrad 1, 27 Punkte für Pflegegrad 2 und 47,5 Punkte für Pflegegrad 3.
Besteht schon heute voraussichtlich mindestens sechs Monate lang ein Unterstützungsbedarf, sollte ein Pflegegrad nicht allein wegen der politischen Unsicherheit aufgeschoben werden. Nach der bisherigen Entwurfsfassung wäre für die alten Regeln eine Antragstellung spätestens am 31. Dezember 2026 maßgeblich. Der Eingang bei der Pflegekasse sollte dokumentiert werden. Fällt ein Bescheid zu niedrig aus, läuft regelmäßig eine Widerspruchsfrist von einem Monat, während für die Reform selbst noch keine neue Frist beschlossen ist.