Die Mütterrente ist keine eigene Rentenart. Sie erhöht deine gesetzliche Rente, wenn dir Kindererziehungszeiten für ein vor 1992 geborenes Kind zugeordnet sind. Bis Ende 2026 werden dafür bis zu 30 Monate berücksichtigt. Ab dem 1. Januar 2027 sind es bis zu 36 Monate. Die zusätzliche Auszahlung beginnt allerdings erst 2028 und wird für die Zeit ab Januar 2027 nachgezahlt.
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Auf Basis des seit Juli 2026 geltenden Rentenwerts bringt das zusätzliche halbe Jahr rechnerisch 21,26 Euro mehr Bruttorente pro Monat und Kind. Der tatsächliche Zahlbetrag ab 2028 wird höher oder niedriger ausfallen können, weil der Rentenwert bis dahin weiter angepasst wird und persönliche Faktoren die Berechnung beeinflussen.
Was in deiner Situation gilt
| Situation | Einordnung |
|---|---|
| Kind vor 1992 geboren | Bis Ende 2026 werden bis zu 2,5 Jahre berücksichtigt. Ab 2027 sind es bis zu 3 Jahre. |
| Kind 1992 oder später geboren | Für diese Kinder werden bereits bis zu 3 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Die Mütterrente III bringt keinen zusätzlichen Zeitraum. |
| du beziehst bereits Rente | Die Mütterrente III wird grundsätzlich automatisch umgesetzt, wenn die Kindererziehung im Rentenkonto erfasst ist. |
| du gehst 2027 erstmals in Rente | Der Anspruch gilt ab Rentenbeginn. Die technische Auszahlung des zusätzlichen halben Jahres erfolgt 2028 mit Nachzahlung. |
| du gehst ab Januar 2028 erstmals in Rente | Die zusätzlichen sechs Monate sollen unmittelbar in der Rentenberechnung berücksichtigt werden. |
| Die Erziehungszeiten fehlen im Rentenkonto | Dann reicht es nicht, auf die automatische Mütterrente zu warten. Die Zeiten müssen über eine Kontenklärung festgestellt werden. |
Wie hoch ist die Mütterrente?
Ein Jahr Kindererziehungszeit entspricht ungefähr einem Entgeltpunkt. Seit dem 1. Juli 2026 ist ein Entgeltpunkt 42,52 Euro monatliche Bruttorente wert. Für ein vor 1992 geborenes Kind ergeben 2,5 Entgeltpunkte derzeit rechnerisch bis zu 106,30 Euro. Nach der Mütterrente III sind es bis zu 3 Entgeltpunkte.
Die folgende Tabelle zeigt den maximalen Bruttowert ohne Rentenabschlag. Für die Spalte ab 2027 wird ebenfalls der Rentenwert von 42,52 Euro verwendet. Das ist eine Vergleichsrechnung und keine Prognose für den tatsächlichen Zahlbetrag im Jahr 2028.
| Vor 1992 geborene Kinder | Bis Ende 2026 | Bruttowert 2026 | Ab 2027 | Vergleichswert nach neuem Recht |
|---|---|---|---|---|
| 1 Kind | 2,5 Punkte | 106,30 Euro | 3 Punkte | 127,56 Euro |
| 2 Kinder | 5 Punkte | 212,60 Euro | 6 Punkte | 255,12 Euro |
| 3 Kinder | 7,5 Punkte | 318,90 Euro | 9 Punkte | 382,68 Euro |
| 4 Kinder | 10 Punkte | 425,20 Euro | 12 Punkte | 510,24 Euro |
| 5 Kinder | 12,5 Punkte | 531,50 Euro | 15 Punkte | 637,80 Euro |
| 6 Kinder | 15 Punkte | 637,80 Euro | 18 Punkte | 765,36 Euro |
| 7 Kinder | 17,5 Punkte | 744,10 Euro | 21 Punkte | 892,92 Euro |
Wie hoch ist die Mütterrente für drei Kinder?
Bei drei vollständig zugeordneten, vor 1992 geborenen Kindern werden bis Ende 2026 insgesamt bis zu 7,5 Entgeltpunkte berücksichtigt. Das entspricht beim Rentenwert von 42,52 Euro einer monatlichen Bruttorente von 318,90 Euro.
Durch die Mütterrente III kommen insgesamt 1,5 Entgeltpunkte hinzu. Beim heutigen Rentenwert wären das 63,78 Euro mehr. Der rechnerische Gesamtwert der Kindererziehungszeiten läge dann bei 382,68 Euro brutto im Monat. Maßgeblich für die Auszahlung ab 2028 ist jedoch der dann geltende Rentenwert.
Warum der persönliche Betrag abweichen kann
Die Tabellenwerte setzen voraus, dass dir sämtliche Monate zugeordnet sind und die Entgeltpunkte vollständig in die Rentenberechnung einfließen. Abweichungen sind vor allem möglich, wenn:
- die Erziehungszeit zwischen den Eltern aufgeteilt wurde,
- du während der Erziehungszeit ein hohes versicherungspflichtiges Einkommen hattest und die jährliche Höchstgrenze erreicht wurde,
- die Erziehung nicht während des gesamten möglichen Zeitraums vorlag,
- deine Rente wegen eines vorgezogenen Beginns einen Abschlag enthält oder
- einzelne Monate im Versicherungskonto fehlen.
Wie Entgeltpunkte grundsätzlich in einen Rentenbetrag umgerechnet werden, zeigt die Seite Rentenpunkte berechnen.
Mütterrente III: Wann kommt die Auszahlung?
Die neue Regelung gilt ab 1. Januar 2027. Für vor 1992 geborene Kinder erhöht sich die anrechenbare Erziehungszeit von 30 auf 36 Monate. Die technische Umsetzung wird aber erst 2028 abgeschlossen.
| Zeitpunkt | Was passiert? |
|---|---|
| Bis 31. Dezember 2026 | Für ein vor 1992 geborenes Kind gelten bis zu 30 Monate beziehungsweise 2,5 Entgeltpunkte. |
| Ab 1. Januar 2027 | Der Anspruch steigt auf bis zu 36 Monate beziehungsweise 3 Entgeltpunkte. |
| Im Jahr 2027 | Das zusätzliche halbe Jahr wird bei Bestandsrenten noch nicht laufend ausgezahlt. |
| Ab 2028 | Die Auszahlung beginnt. Für frühere Anspruchsmonate ab Januar 2027 wird eine Nachzahlung berechnet. |
Einen einheitlichen Auszahlungstag für alle bereits laufenden Renten gibt es bislang nicht. Entscheidend ist daher nicht, ob die zusätzliche Zahlung schon im Januar 2028 auf dem Konto ist. Der Anspruch geht für die Monate ab Januar 2027 nicht verloren.
Den jeweils aktuellen Stand der technischen Umsetzung findest du in der offiziellen Übersicht zur Mütterrente III.
Muss die Mütterrente beantragt werden?
Die Mütterrente III braucht grundsätzlich keinen eigenen Antrag. Das gilt aber nur, wenn die zugrunde liegenden Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto vorhanden sind.
Bei bereits laufenden Renten soll die Neuberechnung weitgehend automatisch erfolgen. Wer noch keine Rente bezieht und die Kindererziehung bereits feststellen ließ, muss die zusätzlichen sechs Monate ebenfalls nicht gesondert beantragen.
Fehlen die Zeiten im Versicherungsverlauf, solltest du eine Kontenklärung veranlassen. Auf der Seite zu den Kindererziehungszeiten findest du die Unterschiede zwischen dem Antrag V0800 und der Erklärung zur Zuordnung an den anderen Elternteil.
Wie erkennst du die Mütterrente im Rentenbescheid?
Im Rentenbescheid steht häufig keine eigene Position mit der Bezeichnung „Mütterrente“. Maßgeblich sind die anerkannten Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung und die daraus errechneten Entgeltpunkte. Bei einem vor 1992 geborenen Kind solltest du bis Ende 2026 grundsätzlich bis zu 30 Monate finden, sofern dir die gesamte Zeit zugeordnet wurde.
Prüfe außerdem, ob alle Kinder, Geburtsdaten und Erziehungszeiträume enthalten sind. Wie du Berechnung, Versicherungsverlauf und Rechtsbehelfsfrist kontrollierst, behandelt Rentenbescheid prüfen.
Wer bekommt die Mütterrente?
Der Begriff klingt so, als sei die Leistung ausschließlich für Mütter bestimmt. Rentenrechtlich kommt es aber darauf an, wem die Kindererziehungszeit zugeordnet ist. Berücksichtigt werden können unter anderem:
- Mütter und Väter,
- Adoptiveltern,
- Stief- und Pflegeeltern sowie
- unter engen Voraussetzungen Großeltern oder andere Verwandte.
Für denselben Monat kann die Erziehungszeit nur einem Elternteil gutgeschrieben werden. Hat ein Elternteil das Kind überwiegend erzogen, erhält dieser Elternteil die Zeit. Bei gleichwertiger gemeinsamer Erziehung wird sie ohne abweichende Erklärung grundsätzlich der Mutter zugeordnet.
Soll die Zeit dem Vater oder dem anderen Elternteil zugeordnet werden, obwohl die Erziehung gleich verteilt ist, müssen beide Eltern rechtzeitig eine gemeinsame Erklärung abgeben. Diese wirkt nur für die Zukunft und höchstens zwei Kalendermonate rückwirkend. Eine Scheidung verschiebt bereits zugeordnete Zeiten nicht automatisch.
Mütterrente ohne jemals gearbeitet zu haben
Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten. Sie können deshalb einen eigenen Rentenanspruch begründen, auch wenn du nie Beiträge aus einer Beschäftigung gezahlt hast. Für eine reguläre Altersrente müssen grundsätzlich mindestens 60 Versicherungsmonate vorhanden sein.
Zwei vollständig anerkannte, vor 1992 geborene Kinder ergeben bis Ende 2026 zusammen 60 Monate Kindererziehungszeit. Damit kann die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren allein durch die Kindererziehung erfüllt sein. Ab 2027 ergeben zwei solche Kinder zusammen bis zu 72 Monate.
Bei nur einem Kind reichen die Kindererziehungszeiten allein nicht aus. Es können aber weitere Beitragszeiten, ein Versorgungsausgleich oder unter bestimmten Voraussetzungen freiwillige Beiträge hinzukommen. Die Einzelheiten zu den anrechenbaren Monaten stehen auf Wartezeit bei der Rente. Möglichkeiten für zusätzliche Einzahlungen behandelt Rentenpunkte kaufen.
Ab welchem Alter wird Mütterrente gezahlt?
Für die Mütterrente gibt es kein eigenes Mindestalter und keinen gesonderten Rentenbeginn. Die Kindererziehungszeiten erhöhen die Rente, die du erhältst. Das kann eine Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente sein. Eine Hinterbliebenenrente kann sich erhöhen, wenn die Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto des Verstorbenen liegen.
Wer noch keine eigene Rente bezieht, bekommt die Kindererziehungszeiten deshalb nicht vorab als monatliche Zahlung. Sie werden erst mit einer bewilligten gesetzlichen Rente ausgezahlt.
Was von der Erhöhung übrig bleibt
Die Mütterrente erhöht zunächst die Bruttorente. Auf den zusätzlichen Betrag können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Einkommensteuer entfallen. Die Regeln unterscheiden sich nicht grundsätzlich von anderen Bestandteilen der gesetzlichen Rente. Mehr dazu findest du bei den Abzügen für Kranken- und Pflegeversicherung und auf der Seite Rente versteuern.
Die Erhöhung kann außerdem andere einkommensabhängige Leistungen mindern. Dazu gehören etwa Grundsicherung, Wohngeld und unter Umständen eine Witwen- oder Witwerrente, wenn die höhere eigene Rente bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt wird. Wie die Anrechnung auf eine Hinterbliebenenrente funktioniert, zeigt Witwenrente und eigene Rente.
Wenn Kindererziehungszeiten fehlen
Im Versicherungsverlauf sollten für das Kind sowohl Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung als auch die Berücksichtigungszeit bis zum zehnten Geburtstag auftauchen. Fehlt ein Zeitraum oder wurde er dem falschen Elternteil zugeordnet, sollte das vor dem Rentenantrag geklärt werden.
Die Zeiten verfallen nicht allein deshalb, weil der Antrag spät gestellt wird. Eine abweichende Zuordnung bei gemeinsamer Erziehung lässt sich dagegen grundsätzlich nur für die Zukunft und höchstens zwei Monate rückwirkend erklären. Genau deshalb sollten Eltern die Zuordnung früh klären und nicht erst kurz vor der Rente.