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Mütterrente berechnen: Entgeltpunkte und Monatsbetrag

Mit dem Mütterrenten-Rechner kannst du schnell überschlagen, welchen rechnerischen Bruttowert deine Kindererziehungszeiten haben. Für vor 1992 geborene Kinder zeigt er sowohl den Stand bis Ende 2026 als auch die Erhöhung durch die Mütterrente III.

Unverbindliche Ersteinschätzung

Mütterrente berechnen

Berechne, wie viele Entgeltpunkte Kindererziehungszeiten bringen und welchem monatlichen Bruttowert sie entsprechen.

Rechenstand 1. Juli 2026: Der Rechner zeigt den aktuellen Anspruch und – bei vor 1992 geborenen Kindern – zusätzlich die bereits beschlossene Mütterrente III.
1Kinder nach Geburtszeitraum

Für vor 1992 geborene Kinder gelten bis Ende 2026 höchstens 30 Monate. Ab 2027 können es durch die Mütterrente III bis zu 36 Monate werden. Für später geborene Kinder sind bereits bis zu 36 Monate möglich.

Kinder
Kinder
2Rechenweg auswählen

Nutze die Schnellschätzung für den höchstmöglichen Wert. Für eine persönliche Berechnung übernimmst du die anerkannten Monate aus deinem Versicherungsverlauf.

Rechengrundlagen und Hinweise
  • Ein Monat Kindererziehungszeit entspricht grundsätzlich 1/12 Entgeltpunkt.
  • Der Bruttowert wird mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro ab 1. Juli 2026 berechnet.
  • Im Modus „Schnellschätzung“ zeigt der Rechner den höchstmöglichen Wert. Persönlich maßgeblich sind die anerkannten Monate im Versicherungsverlauf.
  • Der Rechner unterstellt einen Zugangsfaktor von 1,0. Abschläge, Zuschläge, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern sind nicht berücksichtigt.
  • Bei parallelen hohen eigenen Beiträgen kann die Beitragsbemessungsgrenze die zusätzlich anrechenbaren Entgeltpunkte begrenzen.

Was der Rechner berücksichtigt

Für ein vor 1992 geborenes Kind werden bis Ende 2026 höchstens 30 Monate beziehungsweise 2,5 Entgeltpunkte berücksichtigt. Ab Januar 2027 steigt der Zeitraum auf bis zu 36 Monate und damit auf bis zu 3 Entgeltpunkte. Für ab 1992 geborene Kinder gelten bereits bis zu 36 Monate.

Der angezeigte Bruttowert basiert auf dem seit Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 Euro. Für die Mütterrente III ist das lediglich ein Vergleichswert. Die Auszahlung der zusätzlichen Monate beginnt 2028 und richtet sich nach dem dann geltenden Rentenwert. Ausführlicher erklärt das der Ratgeber zur Mütterrente und ihrer Auszahlung.

Warum dein Betrag abweichen kann

Das Ergebnis setzt voraus, dass dir die Kindererziehungszeiten vollständig zugeordnet wurden. Weniger Entgeltpunkte können entstehen, wenn die Zeiten zwischen den Eltern aufgeteilt wurden, Monate im Versicherungskonto fehlen oder gleichzeitig bereits ein hohes beitragspflichtiges Einkommen angerechnet wurde.

Die Geburt eines Kindes allein garantiert deshalb nicht, dass später alle Monate richtig im Rentenbescheid stehen. Wie die Zuordnung funktioniert und welche Anträge wichtig sind, findest du unter Kindererziehungszeiten und Rentenpunkte.

Kindererziehungszeiten zählen auch für die Wartezeit

Kindererziehungszeiten erhöhen nicht nur die Rentenhöhe. Sie gelten als Pflichtbeitragszeiten und können deshalb helfen, die Mindestversicherungszeit für eine gesetzliche Rente zu erfüllen. Welche Monate für 5, 35 oder 45 Versicherungsjahre zählen, zeigt die Seite zur Wartezeit bei der Rente.

Wenn du neben der Kindererziehung weitere Versicherungszeiten einbeziehen möchtest, ist der umfassendere Rentenpunkte-Rechner die passendere Wahl.