Am 31. Dezember 2025 lag der durchschnittliche Zahlbetrag einer gesetzlichen Altersrente bei 1.195,31 Euro im Monat. Männer erhielten durchschnittlich 1.449,43 Euro, Frauen 993,92 Euro. Erfasst sind 19.087.911 laufende Altersrenten.
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Die Werte zeigen einzelne Rentenfälle im Bestand der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie stehen weder für das gesamte Alterseinkommen einer Person noch für eine garantierte Rentenhöhe nach einer bestimmten Zahl von Versicherungsjahren.
Stand der Auswertung: August 2026
Jüngstes vollständiges Berichtsjahr: 2025
Betrachtete Größe: durchschnittlicher monatlicher Rentenzahlbetrag laufender Altersrenten am 31. Dezember
So hoch war die durchschnittliche Altersrente Ende 2025
| Rentenbestand am 31.12.2025 | Anzahl der Altersrenten | Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag |
|---|---|---|
| Insgesamt | 19.087.911 | 1.195,31 € |
| Männer | 8.439.138 | 1.449,43 € |
| Frauen | 10.648.773 | 993,92 € |
Frauen bezogen damit zwar deutlich mehr Altersrenten als Männer, ihr durchschnittlicher Zahlbetrag lag aber 455,51 Euro niedriger. Hinter diesem Abstand stehen unterschiedliche Erwerbsverläufe. Längere Teilzeitphasen, niedrigere versicherte Einkommen und Unterbrechungen wirken sich über die gesammelten Rentenpunkte bis in den Ruhestand aus.
Rentenzahlbetrag ist nicht dasselbe wie Bruttorente oder Nettorente
Die Deutsche Rentenversicherung weist in ihrer Statistik den Rentenzahlbetrag aus. Bei gesetzlich pflichtversicherten Rentnern sind die aus der Rente einzubehaltenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits berücksichtigt. Einkommensteuer ist nicht abgezogen. Bei freiwillig oder privat Krankenversicherten kann der tatsächlich verfügbare Betrag zusätzlich abweichen.
Eine pauschale Bezeichnung als Nettorente wäre deshalb zu ungenau. Welche Abzüge zwischen Brutto- und Nettorente liegen, hängt unter anderem von Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kinderlosenzuschlag und Steuer ab.
So hat sich die Durchschnittsrente seit 2005 entwickelt
Der durchschnittliche Zahlbetrag aller laufenden Altersrenten stieg von rund 719,98 Euro Ende 2005 auf 1.195,31 Euro Ende 2025. Das sind nominal 475,33 Euro mehr oder rund 66 Prozent. Die Werte sind nicht um die Inflation bereinigt. Aus dem Anstieg lässt sich deshalb nicht unmittelbar ableiten, wie sich die Kaufkraft der Rentner entwickelt hat.
Bei Frauen fiel der nominale Zuwachs wesentlich stärker aus. Ihre durchschnittliche Altersrente erhöhte sich von 508,76 auf 993,92 Euro und damit um rund 95 Prozent. Bei Männern stieg der Wert im selben Zeitraum von 991,24 auf 1.449,43 Euro, also um rund 46 Prozent. Der Abstand blieb groß, verringerte sich aber von 482,48 auf 455,51 Euro im Monat.
| Jahr | Insgesamt | Männer | Frauen | Differenz Männer zu Frauen |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | 1.195,31 € | 1.449,43 € | 993,92 € | 455,51 € |
| 2024 | 1.153,96 € | 1.405,36 € | 954,84 € | 450,52 € |
| 2023 | 1.102,16 € | 1.347,82 € | 907,60 € | 440,22 € |
| 2022 | 1.053,60 € | 1.294,61 € | 862,87 € | 431,74 € |
| 2021 | 992,72 € | 1.226,98 € | 807,02 € | 419,96 € |
| 2020 | 989,42 € | 1.227,39 € | 800,28 € | 427,11 € |
| 2019 | 953,94 € | 1.187,28 € | 767,93 € | 419,35 € |
| 2018 | 905,66 € | 1.148,49 € | 711,40 € | 437,09 € |
| 2017 | 875,68 € | 1.114,77 € | 684,03 € | 430,74 € |
| 2016 | 856,87 € | 1.095,75 € | 665,14 € | 430,61 € |
| 2015 | 821,90 € | 1.055,82 € | 634,06 € | 421,76 € |
| 2014 | 804,73 € | 1.037,02 € | 618,36 € | 418,66 € |
| 2013 | 765,63 € | 1.020,45 € | 562,21 € | 458,24 € |
| 2012 | 759,12 € | 1.017,32 € | 554,40 € | 462,92 € |
| 2011 | 743,43 € | 1.000,23 € | 540,61 € | 459,62 € |
| 2010 | 740,08 € | 998,93 € | 535,30 € | 463,63 € |
| 2009 | 741,53 € | 1.004,61 € | 533,17 € | 471,44 € |
| 2008 | 722,87 € | 983,92 € | 516,29 € | 467,63 € |
| 2007 | 718,19 € | 980,97 € | 511,13 € | 469,84 € |
| 2006 | 717,71 € | 984,18 € | 509,16 € | 475,02 € |
| 2005 | 719,98 € | 991,24 € | 508,76 € | 482,48 € |
Die Reihe verbindet zwei Veröffentlichungsformen der Deutschen Rentenversicherung. Für 2005 bis 2014 wurde der Gesamtwert aus den veröffentlichten Fallzahlen und Durchschnittsbeträgen für Männer und Frauen berechnet. Ab 2015 weist die Statistik den Gesamtwert unmittelbar aus. Grundlage sind Altersrenten nach dem SGB VI ohne Nullrenten.
Ein Jahresvergleich darf nicht mit der jeweiligen Rentenanpassung gleichgesetzt werden. Der Durchschnitt verändert sich auch, wenn hohe oder niedrige Renten neu in den Bestand kommen, Renten wegfallen oder sich die Zusammensetzung nach Rentenarten und Versicherungsverläufen verschiebt.
Warum es nicht die eine Durchschnittsrente gibt
Schon die Wahl der Grundgesamtheit verändert das Ergebnis. Diese Auswertung betrachtet ausschließlich laufende Altersrenten. Erwerbsminderungsrenten, Witwenrenten, Witwerrenten und Waisenrenten sind nicht enthalten. Auch neu begonnene Renten eines Jahres werden nicht als eigene Reihe dargestellt.
Für die häufige Frage nach der Durchschnittsrente ist der Rentenbestand am Jahresende die verständlichste Grundlage. Er zeigt, wie hoch alle zu diesem Zeitpunkt laufenden gesetzlichen Altersrenten im Mittel waren.
Eine Rente ist nicht automatisch eine Person
Die Statistik zählt Rentenfälle. Eine Person kann neben der eigenen Altersrente beispielsweise eine Witwen- oder Witwerrente beziehen. Umgekehrt können weitere Einnahmen aus Betriebsrente, privater Vorsorge, Vermietung oder Arbeit hinzukommen. Der durchschnittliche Zahlbetrag einer gesetzlichen Altersrente entspricht deshalb nicht dem durchschnittlichen Gesamteinkommen im Ruhestand.
Der Durchschnitt sagt nichts über die Verteilung
Ein Mittelwert zeigt nicht, wie viele Renten deutlich darunter oder darüber liegen. Hohe Renten ziehen den Durchschnitt nach oben, niedrige Renten nach unten. Zwei Jahrgänge können denselben Durchschnitt erreichen, obwohl die Renten völlig anders verteilt sind. Für die Frage, wie viele Rentner weniger als 1.000 Euro erhalten, braucht es deshalb eine Auswertung nach Rentenhöhenklassen.
Warum die eigene Rente vom Durchschnitt abweichen kann
Die persönliche Rentenhöhe entsteht nicht aus einem Durchschnittswert. Maßgeblich sind vor allem die Entgeltpunkte, der Zugangsfaktor, der aktuelle Rentenwert und der Rentenartfaktor. Ein früherer Rentenbeginn kann den Monatsbetrag dauerhaft senken. Fehlende Versicherungszeiten oder niedrige Einkommen wirken sich ebenfalls direkt aus.
Ein einfaches Beispiel zeigt die Größenordnung: Wer 45 Jahre lang jeweils ungefähr das Durchschnittsentgelt verdient, sammelt rund 45 Entgeltpunkte. Wer im selben Zeitraum im Mittel nur die Hälfte des Durchschnittsentgelts erreicht, kommt näherungsweise auf 22,5 Punkte. Beide Personen haben 45 Versicherungsjahre, aber keine vergleichbare Rentenhöhe.
Auch die Rentenart spielt eine Rolle. Eine abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren folgt anderen Voraussetzungen als die vorgezogene Altersrente nach 35 Versicherungsjahren. Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen gelten wiederum eigene Altersgrenzen.
Durchschnittsrente und Standardrente sind zwei verschiedene Größen
Die Durchschnittsrente beschreibt tatsächlich laufende Renten. Die Standardrente ist eine Modellrechnung. Sie setzt 45 Entgeltpunkte, den Rentenartfaktor 1,0 und eine Rente ohne Abschläge voraus.
45 Versicherungsjahre führen nicht automatisch zu 45 Entgeltpunkten. Dafür müsste das versicherte Einkommen in jedem dieser Jahre ungefähr dem jeweiligen Durchschnittsentgelt entsprechen. Wer weniger verdient, sammelt trotz vollständiger Erwerbsbiografie weniger Punkte. Wer dauerhaft mehr verdient, kann entsprechend über 45 Punkte kommen.
Wie sich die eigene Rente sinnvoll vergleichen lässt
Ein Vergleich mit 1.195,31 Euro liefert nur eine grobe Einordnung. Aussagekräftiger wird er, wenn dieselbe Rechengröße verwendet wird. Eine erwartete Bruttorente sollte nicht direkt mit dem statistischen Rentenzahlbetrag verglichen werden. Außerdem muss klar sein, ob nur die gesetzliche Altersrente oder das gesamte Einkommen im Ruhestand betrachtet wird.
Für eine belastbare Einschätzung gehören mindestens diese Angaben zusammen:
- die bisher erworbenen Entgeltpunkte,
- der geplante Rentenbeginn,
- mögliche Rentenabschläge,
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung,
- weitere Renten und andere Alterseinkünfte.
Eine deutlich niedrigere oder höhere Rente ist für sich genommen kein Hinweis auf einen fehlerhaften Bescheid. Unstimmig wird es, wenn Versicherungszeiten fehlen, Entgeltpunkte nicht zum Versicherungsverlauf passen oder der Zugangsfaktor falsch berechnet wurde. Beim Prüfen des Rentenbescheids sollten diese Punkte zuerst kontrolliert werden.
Warum die Durchschnittsrente 2026 auf Daten von 2025 beruht
Vollständige Rentenbestandsdaten liegen erst nach Abschluss und Auswertung eines Kalenderjahres vor. Im August 2026 ist 2025 deshalb das jüngste vollständige Berichtsjahr. Eine 2026 aktualisierte Statistikseite darf diesen Unterschied nicht verwischen: Der Artikelstand ist 2026, die dargestellten Rentenwerte stammen aus dem Rentenbestand zum 31. Dezember 2025.