Das vorläufige Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung beträgt 2026 51.944 Euro im Jahr. Bei einer Rentenberechnung mit Beginn 2026 oder 2027 ergeben genau 51.944 Euro rentenversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt 1,0000 Entgeltpunkte. Der rechnerische Monatswert von 4.328,67 Euro dient nur zur Orientierung – für die Rentenpunkte wird das gesamte versicherte Jahreseinkommen mit dem Jahreswert verglichen.
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Aktuelle Werte
Die Bundesregierung setzt das Durchschnittsentgelt jedes Jahr als Rechengröße der gesetzlichen Rentenversicherung fest. Für 2026 steht zunächst ein vorläufiger Wert fest, während das endgültige Durchschnittsentgelt derzeit bis 2024 vorliegt. Die amtliche Übersicht der Deutschen Rentenversicherung weist aktuell diese Werte aus:
| Kalenderjahr | Durchschnittsentgelt im Jahr | Durch 12 geteilt | Status |
|---|---|---|---|
| 2026 | 51.944 € | 4.328,67 € | vorläufig |
| 2025 | 50.493 € | 4.207,75 € | vorläufig |
| 2024 | 47.085 € | 3.923,75 € | endgültig |
Der Monatsbetrag ist keine eigene gesetzliche Rechengröße und auch keine monatliche Einkommensgrenze. Er entsteht lediglich, indem der Jahreswert durch zwölf geteilt wird. Wer schwankend verdient, eine Sonderzahlung erhält oder nur einen Teil des Jahres arbeitet, muss deshalb mit dem rentenversicherungspflichtigen Entgelt des gesamten Kalenderjahres rechnen.
Auch mit dem allgemeinen Durchschnittsgehalt aller Arbeitnehmer darf die Zahl nicht gleichgesetzt werden. Das Durchschnittsentgelt ist eine speziell festgelegte Rechengröße für die Rentenversicherung. Es sagt weder aus, was ein typischer Beschäftigter verdient, noch wie hoch der Medianlohn oder das Nettoeinkommen ist.
So entstehen Rentenpunkte
Entgeltpunkte vergleichen dein versichertes Einkommen mit dem Durchschnittsentgelt desselben Kalenderjahres. Die Grundrechnung ist einfach:
Rentenversicherungspflichtiges Jahresbrutto ÷ Durchschnittsentgelt = Entgeltpunkte
Für eine Rentenberechnung mit Beginn 2026 oder 2027 wird durch 51.944 Euro geteilt. Nach der von der Deutschen Rentenversicherung erläuterten Berechnung ergeben sich für unterschiedliche Einkommen folgende Werte:
| Versichertes Einkommen 2026 | Entgeltpunkte |
|---|---|
| 20.000 € | 0,3850 |
| 25.972 € | 0,5000 |
| 40.000 € | 0,7701 |
| 51.944 € | 1,0000 |
| 60.000 € | 1,1551 |
| 80.000 € | 1,5401 |
| ab 101.400 € | höchstens 1,9521 |
Gerundet wird bei der Rentenberechnung auf vier Dezimalstellen. Eine genaue Berechnung für andere Gehälter ist über den Rentenpunkte-Rechner möglich. Welche weiteren Zeiten Punkte bringen und wie sich mehrere Jahre addieren, erklärt der Ratgeber zum Rentenpunkte berechnen.
Ein Entgeltpunkt ist noch kein ausgezahlter Eurobetrag. Erst der aktuelle Rentenwert übersetzt die gesammelten Punkte in eine monatliche Bruttorente. Seit Juli 2026 entspricht ein voller Punkt bei einer Altersrente ohne Zu- oder Abschlag 42,52 Euro im Monat.
Welches Einkommen zählt
Maßgeblich ist nicht dein Nettolohn und auch nicht automatisch das Steuerbrutto. Benötigt wird das Arbeitsentgelt, das der Rentenversicherung für das jeweilige Kalenderjahr gemeldet wurde. In der Jahresmeldung zur Sozialversicherung steht es als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Auf vielen Lohnabrechnungen findest du den laufenden Betrag zusätzlich als „RV-Brutto“ oder „SV-Brutto RV“.
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und andere Sonderzahlungen können dazugehören, soweit sie rentenversicherungspflichtig sind. Steuerfreie oder beitragsfreie Vergütungsbestandteile erhöhen die Punkte dagegen nicht allein deshalb, weil sie auf der Abrechnung zum Gesamtbrutto zählen. Die Jahresmeldung sollte deshalb auf Beschäftigungszeit, Arbeitsentgelt und Versicherungsnummer geprüft werden.
Gearbeitete Monate werden nicht so behandelt, als sei der Jahreswert nur anteilig anzusetzen. Wer 2026 beispielsweise sechs Monate beschäftigt ist und in dieser Zeit insgesamt 25.972 Euro rentenversicherungspflichtig verdient, erhält daraus 0,5000 Entgeltpunkte. Das Durchschnittsentgelt wird nicht auf sechs Monate halbiert. Für die Zahl der Versicherungsmonate und für die Höhe der Entgeltpunkte gelten unterschiedliche Regeln.
Auch Kindererziehung, nicht erwerbsmäßige Pflege und Zeiten mit bestimmten Entgeltersatzleistungen können Entgeltpunkte bringen. Für ihre Bewertung gelten jedoch eigene Regeln. Die einfache Division des tatsächlich ausgezahlten Lohns durch das Durchschnittsentgelt reicht in diesen Fällen nicht aus.
Bei 101.400 Euro ist Schluss
Mehr als 1,9521 Entgeltpunkte lassen sich 2026 aus laufendem Arbeitsentgelt nach dem vorläufigen Durchschnittsentgelt nicht erwerben. Grund ist die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung von 101.400 Euro im Jahr beziehungsweise 8.450 Euro im Monat. Einkommen oberhalb dieser Grenze erzeugt keine weiteren Rentenbeiträge und damit auch keine zusätzlichen Punkte.
101.400 Euro ÷ 51.944 Euro = 1,9521 Entgeltpunkte
Bei 120.000 Euro Jahresgehalt werden für diese Rechnung ebenfalls höchstens 101.400 Euro angesetzt. Das Ergebnis bleibt bei 1,9521 Punkten. Umgekehrt gibt es keine Untergrenze, ab der erst ein voller Punkt entstehen könnte. Auch ein niedrigeres versichertes Einkommen führt anteilig zu Entgeltpunkten.
Vorläufige und endgültige Werte
Das endgültige Durchschnittsentgelt eines Jahres kann erst ermittelt werden, wenn belastbare Lohndaten vorliegen. Deshalb setzt die Bundesregierung für aktuelle Jahre zunächst einen vorläufigen Wert fest. Etwa zwei Jahre später wird er durch den endgültigen Betrag ersetzt.
„Vorläufig“ bedeutet jedoch nicht, dass jede bereits bewilligte Rente später automatisch korrigiert wird. Für das Kalenderjahr des Rentenbeginns und das unmittelbar davorliegende Jahr verwendet die Rentenversicherung weiterhin die dafür bestimmten vorläufigen Durchschnittsentgelte. Diese Regel ermöglicht eine endgültige Rentenberechnung, ohne noch Jahre auf die tatsächlichen Lohndaten warten zu müssen. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass der vorläufige Wert je nach Rentenbeginn auch dann maßgeblich bleibt, wenn der endgültige bereits bekannt ist.
| Entgeltjahr | Rentenbeginn | Maßgeblicher Vergleichswert |
|---|---|---|
| 2026 | 2026 oder 2027 | 51.944 € vorläufig |
| 2025 | 2025 oder 2026 | 50.493 € vorläufig |
| 2024 | 2024 oder 2025 | 45.358 € vorläufig |
| 2024 | ab 2026 | 47.085 € endgültig |
Die Auswirkung lässt sich am Entgeltjahr 2024 zeigen. Bei 47.085 Euro versichertem Einkommen ergeben sich für einen Rentenbeginn 2025 aus dem damals maßgeblichen vorläufigen Wert von 45.358 Euro rund 1,0381 Entgeltpunkte. Beginnt die Rente 2026 oder später, wird für dasselbe Entgeltjahr der endgültige Wert von 47.085 Euro verwendet. Dann entstehen genau 1,0000 Punkte.
Eine bereits 2025 begonnene Rente wird wegen dieser Abweichung nicht nachträglich neu berechnet. Es handelt sich nicht um einen Rechenfehler, sondern um zwei gesetzlich vorgesehene Vergleichswerte für unterschiedliche Zeitpunkte des Rentenbeginns. Die amtliche Tabelle nennt deshalb neben jedem vorläufigen Wert auch den Zeitraum, für den er bei Rentenbeginn gilt.
Durchschnittsentgelt von 2002 bis 2026
Die folgende Tabelle enthält für 2025 und 2026 die vorläufigen Beträge. Ab 2024 abwärts stehen die endgültigen Werte der Deutschen Rentenversicherung. Der Monatsbetrag ist jeweils nur der Jahreswert geteilt durch zwölf. Die neuesten Werte stehen oben.
| Jahr | Durchschnittsentgelt | Rechnerisch pro Monat | Status |
|---|---|---|---|
| 2026 | 51.944 € | 4.328,67 € | vorläufig |
| 2025 | 50.493 € | 4.207,75 € | vorläufig |
| 2024 | 47.085 € | 3.923,75 € | endgültig |
| 2023 | 44.732 € | 3.727,67 € | endgültig |
| 2022 | 42.053 € | 3.504,42 € | endgültig |
| 2021 | 40.463 € | 3.371,92 € | endgültig |
| 2020 | 39.167 € | 3.263,92 € | endgültig |
| 2019 | 39.301 € | 3.275,08 € | endgültig |
| 2018 | 38.212 € | 3.184,33 € | endgültig |
| 2017 | 37.077 € | 3.089,75 € | endgültig |
| 2016 | 36.187 € | 3.015,58 € | endgültig |
| 2015 | 35.363 € | 2.946,92 € | endgültig |
| 2014 | 34.514 € | 2.876,17 € | endgültig |
| 2013 | 33.659 € | 2.804,92 € | endgültig |
| 2012 | 33.002 € | 2.750,17 € | endgültig |
| 2011 | 32.100 € | 2.675,00 € | endgültig |
| 2010 | 31.144 € | 2.595,33 € | endgültig |
| 2009 | 30.506 € | 2.542,17 € | endgültig |
| 2008 | 30.625 € | 2.552,08 € | endgültig |
| 2007 | 29.951 € | 2.495,92 € | endgültig |
| 2006 | 29.494 € | 2.457,83 € | endgültig |
| 2005 | 29.202 € | 2.433,50 € | endgültig |
| 2004 | 29.060 € | 2.421,67 € | endgültig |
| 2003 | 28.938 € | 2.411,50 € | endgültig |
| 2002 | 28.626 € | 2.385,50 € | endgültig |
Vom endgültigen Wert für 2002 bis zum vorläufigen Wert für 2026 stieg das Durchschnittsentgelt nominal um rund 81,5 Prozent. Daraus lässt sich kein gleich großer Kaufkraftzuwachs ableiten, weil die Tabelle Preissteigerungen nicht berücksichtigt. Der Verlauf kennt außerdem Rückgänge: 2009 lag der endgültige Betrag unter dem von 2008, und 2020 sank er gegenüber 2019.
Wie Einkommen aus Ostdeutschland bewertet wurden
Für das Durchschnittsentgelt selbst steht in der Tabelle kein eigener Ostwert. Bis einschließlich 2024 wurden versicherte Einkommen aus den neuen Bundesländern jedoch mit einem besonderen Umrechnungsfaktor hochgewertet, bevor die Entgeltpunkte berechnet wurden. Damit sollte das im Durchschnitt niedrigere Lohnniveau ausgeglichen werden.
Für Entgeltzeiten ab dem 1. Januar 2025 entfällt diese Hochwertung. Frühere im Osten erzielte Einkommen verlieren den damaligen Ausgleich nicht. Sie werden weiterhin nach den für ihr Kalenderjahr geltenden Regeln bewertet. Mit dem Abschluss der Ost-West-Angleichung der Rentenversicherung gelten seit 2025 auch die übrigen wichtigen Rechengrößen wie die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit einheitlich.
Fünf Werte im Vergleich
Mehrere Rentenbegriffe verwenden ein Durchschnitts- oder Vergleichseinkommen, erfüllen aber völlig unterschiedliche Aufgaben. Eine direkte Gegenüberstellung verhindert falsche Schlüsse:
| Begriff | Aktueller Wert | Bedeutung |
|---|---|---|
| Durchschnittsentgelt 2026 | 51.944 € im Jahr, vorläufig | Vergleichswert für die Entgeltpunkte |
| Beitragsbemessungsgrenze 2026 | 101.400 € im Jahr | Deckelt beitragspflichtiges Einkommen und erreichbare Punkte |
| Aktueller Rentenwert | 42,52 € im Monat seit Juli 2026 | Geldwert eines Entgeltpunkts bei einer Altersrente ohne Zu- oder Abschlag |
| Standardrente | 1.913,40 € brutto im Monat seit Juli 2026 | Modellrente aus 45 Entgeltpunkten, kein durchschnittlicher Zahlbetrag |
| Durchschnittsrente | 1.195,31 € Zahlbetrag Ende 2025 | Statistischer Mittelwert tatsächlich gezahlter Altersrenten |
Die Standardrente unterstellt 45 Jahre mit jeweils einem Entgeltpunkt. Sie ist nicht identisch mit der Durchschnittsrente aus dem Rentenbestand. Ebenso wenig beschreibt der Rentenwert das Einkommen, das für einen Punkt erforderlich ist. Er bestimmt erst im zweiten Schritt, welchen monatlichen Bruttobetrag ein bereits erworbener Punkt hat.
Werte in deinen Unterlagen
Für eine eigene Punktrechnung brauchst du das rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt jedes Kalenderjahres. Prüfe dafür die Meldung zur Sozialversicherung oder den Versicherungsverlauf. In der Renteninformation findest du dagegen bereits die Summe der bisher berücksichtigten Entgeltpunkte und verschiedene Hochrechnungen zur späteren Rente.
Stimmt ein gemeldetes Entgelt nicht mit deinen Unterlagen überein, sollte der Fehler zuerst beim Arbeitgeber geklärt werden. Ein falsches Steuerbrutto ist für die Rentenberechnung nicht automatisch entscheidend. Maßgeblich bleibt der Betrag, der als rentenversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt im Versicherungskonto gespeichert ist.