Die Witwenrente wird nicht automatisch ausgezahlt. Du musst eine Hinterbliebenenrente beantragen. Bezog der Verstorbene bereits eine gesetzliche Rente, kannst du zusätzlich innerhalb von 30 Tagen einen Vorschuss für das Sterbevierteljahr beantragen.
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Mit dem vollständigen Antrag solltest du nicht unnötig warten. Die Witwenrente wird höchstens für zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat rückwirkend gezahlt.
Die wichtigsten Fristen
| Zeitpunkt | Was zu tun ist | Warum es wichtig ist |
|---|---|---|
| Möglichst sofort nach dem Todesfall | Sterbeurkunde beschaffen und Rentenversicherungsnummer ermitteln | Beides wird für Vorschuss und Rentenantrag benötigt |
| Innerhalb von 30 Tagen | Vorschuss beim Renten Service der Deutschen Post beantragen, wenn der Verstorbene bereits Rentner war | Er sichert eine schnelle Zahlung für das Sterbevierteljahr |
| Ohne unnötige Verzögerung | Vollständigen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen | Die Rentenversicherung braucht weitere Angaben für Rentenart und Höhe |
| Spätestens innerhalb von zwölf Monaten | Antrag so stellen, dass keine rückwirkenden Monate verloren gehen | Mehr als zwölf Kalendermonate werden nicht nachgezahlt |
Vorschuss ist nicht der vollständige Rentenbescheid
Der Vorschuss für das Sterbevierteljahr ist nur möglich, wenn der verstorbene Ehepartner bereits eine gesetzliche Rente bezog. Er kann in einer Filiale der Deutschen Post beziehungsweise beim Renten Service beantragt werden. Dafür genügt zunächst die Sterbeurkunde.
Der Vorschuss entspricht grundsätzlich dem Dreifachen der für den Sterbemonat gezahlten Rente. Er wird auf den später festgestellten Anspruch angerechnet.
Der Vorschussantrag sichert den Antragszeitpunkt, liefert aber nicht alle Angaben, die für die endgültige Entscheidung nötig sind. Der vollständige Hinterbliebenenrentenantrag muss deshalb nachgereicht werden.
Bezog der Verstorbene noch keine Rente, gibt es diesen Vorschuss nicht. Die Witwenrente kann in diesem Fall bereits mit dem Todestag beginnen, muss aber zunächst aus dem Rentenkonto berechnet werden.
Wo du den Antrag stellst
Der reguläre Antrag trägt die Formularnummer R0500. Du kannst ihn auf mehreren Wegen stellen:
- über den Online-Antrag R0500 der Deutschen Rentenversicherung
- bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung
- bei einem kommunalen Versicherungsamt
- mit Hilfe eines Versichertenberaters oder Versichertenältesten
- schriftlich mit den Formularen der Rentenversicherung
Ein formloses Schreiben kann einen frühen Antragszeitpunkt sichern. Für die Bearbeitung müssen die vollständigen Formulare und Nachweise trotzdem nachgereicht werden.
Diese Unterlagen werden regelmäßig benötigt
- Sterbeurkunde
- Heiratsurkunde oder Nachweis der eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen
- deine eigene Rentenversicherungsnummer
- Personalausweis oder Reisepass
- Bankverbindung mit IBAN
- Steuer-Identifikationsnummer
- Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Angaben und Nachweise zu eigenem Einkommen
- letzte Rentenanpassungsmitteilung des Verstorbenen, wenn bereits eine Rente bezogen wurde
Je nach Anspruch kommen weitere Nachweise hinzu, etwa Geburtsurkunden von Kindern, Schul- oder Ausbildungsnachweise, ein Bescheid über Erwerbsminderung, Unterlagen zu einer kurzen Ehe oder Versicherungszeiten im Ausland.
Wenn der Verstorbene noch keine Rente bezog
Dann sind vollständige Rentenunterlagen besonders wichtig. Fehlen Zeiten im Versicherungsverlauf, kann eine Kontenklärung nötig werden. Hilfreich sind unter anderem Arbeitsnachweise, Entgeltbescheinigungen, Unterlagen zu Ausbildung, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder Auslandszeiten.
Die Witwenrente wird in diesem Fall aus dem bis zum Tod aufgebauten Rentenanspruch berechnet. Ungeklärte Monate können die Höhe beeinflussen.
Angaben zum Einkommen
Nach dem Sterbevierteljahr kann eigenes Einkommen die Witwenrente mindern. Deshalb fragt der Antrag unter anderem nach:
- Arbeitsentgelt
- Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit
- eigener Alters- oder Erwerbsminderungsrente
- Betriebsrente und Beamtenversorgung
- Krankengeld, Arbeitslosengeld und weiteren Ersatzleistungen
- bei neuem Recht auch bestimmten privaten Renten, Mieteinkünften und Kapitalerträgen
Für die Einkommensangaben wird regelmäßig die Anlage R0660 benötigt. Arbeitgeber oder andere Zahlstellen müssen je nach Einkommensart zusätzliche Bescheinigungen ausfüllen.
Der aktuelle Freibetrag und konkrete Rechenbeispiele stehen unter Witwenrente und eigene Rente.
So läuft die Prüfung ab
- Die Rentenversicherung prüft Ehe, Ehedauer und frühere Eheschließungen.
- Sie klärt, ob der Verstorbene die fünfjährige Wartezeit erfüllt hatte oder eine Ausnahme greift.
- Sie bestimmt, ob eine kleine oder große Witwenrente zusteht.
- Sie berechnet die maßgebliche Rente des Verstorbenen und mögliche Abschläge.
- Nach dem Sterbevierteljahr wird das eigene Einkommen berücksichtigt.
- Kranken- und Pflegeversicherung werden geklärt.
- Die Entscheidung wird mit Rentenbeginn, Bruttorente und Zahlbetrag im Bescheid festgehalten.
Eine gesetzlich garantierte einheitliche Bearbeitungsdauer gibt es nicht. Ein geklärtes Rentenkonto und vollständige Nachweise beschleunigen das Verfahren. Fehlen ausländische Versicherungszeiten oder Unterlagen zu einer kurzen Ehe, kann die Prüfung länger dauern.
Wie lange rückwirkend gezahlt wird
Hinterbliebenenrenten werden höchstens für zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Antragstellung nachgezahlt. Die Regel schützt nicht unbegrenzt vor einer verspäteten Antragstellung.
Beispiel: Wird der Antrag erst 18 Monate nach dem Tod gestellt, können grundsätzlich sechs ältere Monate verloren sein. Bei einer kleinen Witwenrente ist das besonders einschneidend, weil ihr Anspruch nach neuem Recht ohnehin auf 24 Kalendermonate nach dem Tod begrenzt ist.
Wie Beginn und Befristung zusammenspielen, zeigt Wie lange wird Witwenrente gezahlt?.
Kurze Ehe richtig begründen
Bestand die Ehe weniger als ein Jahr, wird bei Eheschließungen ab 2002 zunächst eine Versorgungsehe vermutet. Der Antrag ist dadurch nicht automatisch ausgeschlossen.
Lege nachvollziehbar dar, welche Umstände gegen eine Heirat überwiegend zur finanziellen Absicherung sprechen. Geeignete Nachweise können je nach Fall ärztliche Unterlagen, Unfallberichte, Dokumente zu bereits länger geplanten Hochzeitsvorbereitungen, gemeinsame Familienplanung oder andere objektive Umstände sein.
Die Rentenversicherung entscheidet nach dem Gesamtbild. Einzelne pauschale Aussagen wie eine lange vorherige Partnerschaft reichen nicht zwangsläufig aus.
Wann die erste Zahlung kommt
War der Verstorbene bereits Rentner, überbrückt der rechtzeitig beantragte Vorschuss regelmäßig die ersten drei Monate nach dem Sterbemonat. Die endgültige Witwenrente kann später festgesetzt und mit dem Vorschuss verrechnet werden.
Ohne Vorschuss hängt die erste Zahlung vom Abschluss der Prüfung ab. Wird die Rente rückwirkend bewilligt, werden offene Beträge nachgezahlt. Der erste Geldeingang lässt sich deshalb nicht allein aus dem Todesdatum ableiten.
Die allgemeinen Auszahlungstage erklärt Rentenauszahlung.
Den Bescheid nicht nur auf den Zahlbetrag prüfen
Nach der Bewilligung sollten mindestens diese Punkte stimmen:
- richtige Rentenart: klein oder groß
- richtiger Beginn und bei kleiner Rente das richtige Enddatum
- 55 oder 60 Prozent bei der großen Witwenrente
- voller Rentenartfaktor im Sterbevierteljahr
- richtige Versicherungszeiten und Entgeltpunkte des Verstorbenen
- möglicher Zuschlag wegen Kindererziehung
- korrekte Einkommensart, Pauschalabzug und Freibetrag
- richtige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Die Rechtsbehelfsfrist beträgt bei Bekanntgabe in Deutschland regelmäßig einen Monat. Die Prüfreihenfolge und der Widerspruch sind unter Rentenbescheid prüfen erklärt.