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Eingliederungshilfe bei Behinderung und welche Hilfe dir zusteht

Schaffst du deinen Alltag wegen einer Behinderung nicht allein, kommt Eingliederungshilfe infrage. Sie bezahlt Assistenz, Schulbegleitung oder einen Werkstattplatz, und zwar nach deinem Bedarf statt nach deiner Diagnose. Auch mit Rente oder Gehalt bleibt sie meist bezahlbar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dein Bedarf zählt, nicht GdB oder Pflegegrad.
  • Ein formloser Antrag reicht, rückwirkend gibt es aber nichts.
  • Eigenbeitrag erst ab 28.476 Euro Bruttorente oder 40.341 Euro Arbeitseinkommen im Jahr (2026).
  • 71.190 Euro Vermögen bleiben geschützt.
  • Schulbegleitung, Werkstatt und Reha sind ganz ohne Eigenbeitrag.

Was Eingliederungshilfe ist

Eingliederungshilfe gleicht die Hindernisse aus, die eine Behinderung im Alltag schafft. Bezahlt wird sie vom Träger der Eingliederungshilfe, je nach Bundesland dem Sozialamt von Landkreis oder Stadt, einem Bezirk oder einem Landschaftsverband. Sie umfasst vier Bereiche.

BereichBeispiele
Soziale TeilhabeAssistenz im Alltag, auch in der eigenen Wohnung, Begleitung, Hilfe bei Kommunikation und Mobilität
BildungKita-Assistenz, Schulbegleitung, behinderungsbedingte Hilfen in Ausbildung und Studium
ArbeitWerkstatt für behinderte Menschen, andere Leistungsanbieter, Budget für Arbeit
Medizinische Rehanur, wenn Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung nicht zuständig sind

Bezahlt wird die Hilfe, nicht der Lebensunterhalt. Die Begleitung beim Einkaufen übernimmt die Eingliederungshilfe, die Lebensmittel nicht. Miete und Essen zahlst du wie jeder andere aus Gehalt oder Rente. Reicht das nicht, kommt je nach Lage eine dieser Leistungen infrage.

Deine LageLeistung für den Lebensunterhalt
Erwerbsfähig, also mindestens drei Stunden täglich arbeitsfähig, und noch nicht im RentenalterGrundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)
Dauerhaft voll erwerbsgemindertGrundsicherung bei Erwerbsminderung
Nur vorübergehend voll erwerbsgemindert, etwa mit befristeter ErwerbsminderungsrenteHilfe zum Lebensunterhalt
Ab der RegelaltersgrenzeGrundsicherung im Alter

Wer im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet, gilt ohne eigenes Gutachten als dauerhaft voll erwerbsgemindert.

Wer Anspruch hat

Anspruch hat, wer wegen einer Behinderung dauerhaft Hilfe braucht, um am Leben teilzunehmen, und diese Hilfe nicht schon von anderen bekommt. Einen Schwerbehindertenausweis, einen bestimmten Grad der Behinderung oder einen Pflegegrad brauchst du dafür nicht, und mit dem Rentenbeginn endet der Anspruch auch nicht.

Am Leben teilnehmen heißt zum Beispiel

  • den Haushalt zu führen,
  • Termine wahrzunehmen und sich zurechtzufinden,
  • Freunde zu treffen und Kontakte zu halten,
  • Kita, Schule, Ausbildung oder Arbeit zu bewältigen.

Die Ursache kann eine körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbehinderung sein, auch eine dauerhafte psychische Erkrankung. Die Einschränkung muss wesentlich sein, also deutlich über kleine Alltagshürden hinausgehen. Auch wer davon erst bedroht ist, kann Hilfe bekommen.

Wenn Angehörige schon helfen

Herr B. kann wegen seiner Behinderung den Haushalt nicht allein führen, seine Frau übernimmt das. Die Voraussetzungen erfüllt er trotzdem, denn die Behinderung ist seine. Was seine Frau tatsächlich übernimmt, gilt aber als gedeckt, dafür zahlt der Träger keine Assistenz. Sie ist dazu allerdings nicht verpflichtet. Schafft sie es nicht mehr oder will sie es nicht auf Dauer leisten, entsteht ein offener Bedarf. Braucht Herr B. außerdem Hilfe bei Terminen oder Kontakten, zählt das ohnehin für sich.

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Bei Kindern entscheidet die Art der Behinderung, wer zuständig ist.

BehinderungZuständig
Seelisch, etwa eine Angststörung, die den Schulbesuch verhindertJugendamt
Körperlich oder geistigTräger der Eingliederungshilfe, meist das Sozialamt von Landkreis oder Stadt, in Bayern der Bezirk
Körperlich oder geistig und zusätzlich seelischebenfalls der Träger der Eingliederungshilfe

Die Hilfe vom Jugendamt heißt oft kurz 35a-Hilfe, nach § 35a SGB VIII. Das Jugendamt braucht dafür die Stellungnahme eines Kinder- und Jugendpsychiaters oder -psychotherapeuten. Ein Antrag bei der falschen Stelle wird weitergeleitet.

Für die Eltern gilt bei den Kosten

  • Ambulante Hilfen des Jugendamts wie Schulbegleitung oder Lerntherapie sind für Eltern kostenlos.
  • Kita-Assistenz und Schulbegleitung sind auch beim Träger der Eingliederungshilfe beitragsfrei.
  • Für andere Leistungen zahlen Eltern erst ab 75.936 Euro gemeinsamem Jahreseinkommen aus Arbeit einen Eigenbeitrag (2025: 74.592 Euro).

Wie viel Eingliederungshilfe gezahlt wird

Einen festen Betrag gibt es nicht. Bewilligt wird die Hilfe selbst, etwa eine bestimmte Zahl an Assistenzstunden pro Woche, und der Dienst rechnet direkt mit dem Träger ab. Was diese Hilfe wert ist, zeigen drei Anhaltspunkte.

AnhaltspunktGrößenordnung
Durchschnitt je Leistungsberechtigtem 2025knapp 30.000 € im Jahr, rund 2.500 € im Monat
Eine Stunde Assistenzetwa 40 bis 60 €, je nach Land, Anbieter und Qualifikation
Beispiel mit 5 Stunden qualifizierter Assistenz pro Wochegut 1.200 € im Monat

Der Durchschnitt ergibt sich aus 31,5 Milliarden Euro Nettoausgaben für rund 1,06 Millionen Leistungsberechtigte laut Statistischem Bundesamt und enthält auch Werkstatt- und Wohnheimplätze. Stundensätze verhandelt jeder Dienst selbst mit dem Träger, die Musterkalkulation im niedersächsischen Rahmenvertrag rechnet mit 43 bis 57 Euro.

Willst du deine Assistenz selbst aussuchen oder anstellen, bekommst du mit dem Persönlichen Budget den Betrag als Geld, aber nicht mehr Leistung.

Welche Kosten du selbst tragen musst

Du zahlst höchstens einen monatlichen Eigenbeitrag, und nur, wenn dein Einkommen über einer Grenze liegt. Vermögen über 71.190 Euro musst du zuerst selbst einsetzen. Ob Einkommen und Vermögen überhaupt geprüft werden, hängt von der Leistung ab.

LeistungBeispieleEinkommen geprüftVermögen geprüft
Beitragsfreie LeistungenKita-Assistenz, heilpädagogische Hilfen, Schulbegleitung, Werkstatt, Rehaneinnein
Alle anderen Leistungenvor allem Assistenz im Alltag und beim Wohnenjaja
Jede Leistung, solange du Grundsicherung, Grundsicherungsgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt bekommst–neinnein

Die folgenden Regeln zu Einkommen und Vermögen gelten also nur für Leistungen, die nicht beitragsfrei sind.

Einkommensgrenzen 2026

Geprüft wird das Einkommen aus dem Vorvorjahr, für 2026 also aus 2024. Dafür liegt meist schon ein Steuer- oder Rentenbescheid vor.

  • Bei Rentnern zählt die Bruttorente.
  • Bei Arbeitnehmern zählt der Bruttolohn abzüglich Werbungskosten, so wie er im Steuerbescheid steht.
  • Bei Selbstständigen zählt der Gewinn.

Hat sich dein Einkommen seitdem deutlich verändert, zählt das laufende Jahr. Typisch sind Rentenbeginn, Jobverlust oder der Wechsel in Teilzeit. Eine feste Grenze nennt das Gesetz nicht, einige Träger werten eine Abweichung von mehr als 15 Prozent als erheblich. Melde so eine Änderung selbst und leg den neuen Bescheid bei, sonst rechnet der Träger mit dem alten Einkommen. Ist es deutlich gestiegen, gilt die Regel genauso.

Wie hoch deine Grenze ist, hängt davon ab, woher dein Geld überwiegend kommt. Rentner haben zum Beispiel eine niedrigere Grenze als Arbeitnehmer. Alle Grenzen richten sich nach der Bezugsgröße der Sozialversicherung, einem Durchschnittswert, der jedes Jahr steigt. Deshalb steigen auch die Grenzen jedes Jahr.

Einkommen überwiegend ausGrenze 2026 (Einkommen aus 2024)Grenze 2025 (Einkommen aus 2023)
Rente28.476 €27.972 €
Sozialversicherungspflichtiger Arbeit oder Selbstständigkeit40.341 €39.627 €
Beamtenbezügen oder anderen Einkünften35.595 €34.965 €

Die Bezugsgröße beträgt 2026 47.460 Euro (2025: 46.620 Euro). Die 2026er Werte entsprechen den amtlichen Einkommensgrenzen für 2026.

Lebst du mit Partner oder Kindern zusammen, steigt deine Grenze um diese Zuschläge.

Zuschlag20262025
Partner im Haushalt7.119 €6.993 €
Je unterhaltsberechtigtes Kind im Haushalt4.746 €4.662 €
Je Kind, wenn dein Partner selbst über der Grenze verdient2.373 €2.331 €

Das Einkommen deines Partners zählt für deinen Beitrag nicht mit. Verdient er selbst mehr als die Grenze, entfällt aber sein Zuschlag.

Liegst du über deiner Grenze, zahlst du 2 Prozent pro Monat vom Jahresbetrag darüber, abgerundet auf volle zehn Euro. Der Beitrag fällt auch bei mehreren Leistungen nur einmal an. Ein Beispiel ist Frau K. Sie ist alleinstehend und bezog 2024 eine Bruttorente von 31.200 Euro.

RechenschrittBetrag
Bruttorente 202431.200 €
Einkommensgrenze für Renten 2026− 28.476 €
Übersteigender Jahresbetrag2.724 €
Davon 2 %54,48 €
Monatlicher Eigenbeitrag, abgerundet50 €

Frau K. zahlt also 50 Euro im Monat zu ihrer Assistenz dazu, den Rest trägt der Träger.

Geschütztes Vermögen

Auch das Vermögen wird nur bei Leistungen geprüft, die nicht beitragsfrei sind, dann aber auch bei niedrigem Einkommen. Behalten darfst du

  • 71.190 Euro an Geld und Geldwerten (2025: 69.930 Euro),
  • Hausrat und eine angemessene selbst bewohnte Immobilie.

Liegst du darüber, setzt du zuerst den Betrag über der Grenze ein. Das Vermögen deines Partners zählt nicht, ebenso wenig das der Eltern eines volljährigen Kindes.

Wenn du zusätzlich Pflege brauchst

Pflegegeld und Pflegesachleistungen der Pflegekasse gehen immer vor. Reichen sie zu Hause nicht, kommt ergänzend Hilfe zur Pflege infrage. Wer sie bezahlt und welche Grenzen gelten, hängt davon ab, wann deine Eingliederungshilfe begonnen hat. Fachleute nennen das Lebenslagenmodell.

Was giltEingliederungshilfe begann vor der RegelaltersgrenzeEingliederungshilfe begann danach
Hilfe zur Pflege zahltTräger der Eingliederungshilfe, auch nach RentenbeginnSozialamt
Geschütztes Vermögen71.190 €10.000 €, für den Partner weitere 10.000 €
EinkommenEigenbeitrag erst ab 28.476 € JahresrenteGrenze 1.126 € im Monat plus Kaltmiete, für den Partner 395 € mehr, darüber muss ein Teil eingesetzt werden
Einkommen und Vermögen des Partnerszählen nichtzählen mit

Das gilt, solange die Hilfe dir noch Teilhabe ermöglicht, etwa Ausflüge, Kontakte oder Beschäftigung. Geht es fast nur noch um Pflege, wechselt die Zuständigkeit zum Sozialamt. Lebst du in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung, früher stationäre Einrichtung genannt, ist die Pflege dort ohnehin Teil der Eingliederungshilfe.

Herr M. bekommt seit seinem 55. Lebensjahr Assistenz. Mit 70 braucht er zusätzlich Pflege. Er darf weiter 71.190 Euro behalten, und das Geld seiner Frau zählt nicht. Frau S. braucht erst mit 70 erstmals Hilfe, bei ihr gelten die Regeln der Sozialhilfe. Brauchst du schon jetzt Unterstützung, solltest du den Antrag vor dem Rentenbeginn stellen. Wann deine Regelaltersgrenze erreicht ist, hängt von deinem Geburtsjahr ab.

Eingliederungshilfe beantragen

Den Antrag stellst du beim Träger der Eingliederungshilfe. Welche Stelle das bei dir ist, legt jedes Land selbst fest.

  • In Bayern sind es die Bezirke, nicht das Landratsamt.
  • In Nordrhein-Westfalen sind es für Erwachsene meist die Landschaftsverbände, für Kinder Kreis oder Stadt.
  • In den übrigen Ländern ist es oft das Sozialamt von Landkreis oder kreisfreier Stadt.

Die richtige Stelle findest du im Ansprechstellenverzeichnis für Rehabilitation und Teilhabe über Bundesland, Landkreis und den Bereich Eingliederungshilfe. Pflegekasse und Versorgungsamt sind die falschen Adressaten.

Eingliederungshilfe rückwirkend beantragen

Eingliederungshilfe rückwirkend zu beantragen, ist nicht möglich. Leistungen gibt es frühestens ab dem 1. des Monats, in dem dein Antrag eingeht. Stell ihn deshalb, sobald du Hilfe brauchst. Hast du den Antrag versehentlich bei der falschen Stelle gestellt, zum Beispiel bei der Pflegekasse, zählt trotzdem das Datum dort.

Formloser Antrag mit Mustertext

Ein formloser Antrag reicht, Formulare fordert der Träger danach selbst an. Schick ihn nachweisbar, etwa per Einschreiben. Diesen Mustertext kannst du übernehmen.

Hiermit beantrage ich Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX ab [Datum]. Wegen meiner Behinderung benötige ich Unterstützung bei [konkrete Tätigkeiten und Lebensbereiche]. Bitte ermitteln Sie meinen individuellen Teilhabebedarf und teilen Sie mir mit, welche Unterlagen noch erforderlich sind. Falls Sie nicht zuständig sind, bitte ich um Weiterleitung an den zuständigen Rehabilitationsträger und eine entsprechende Mitteilung.

Beilegen solltest du, soweit vorhanden

  • aktuelle ärztliche oder psychotherapeutische Berichte,
  • Gutachten und Bescheide, etwa zum GdB oder Pflegegrad,
  • eine kurze Beschreibung deines Alltags,
  • Einkommensnachweise, aber nur bei Leistungen, die nicht beitragsfrei sind,
  • eine Vollmacht oder den Betreuerausweis, wenn du für jemand anderen beantragst.

So wird dein Bedarf festgestellt

Nach dem Antrag folgt meist ein ausführliches Gespräch zum Bedarf, das sogenannte Gesamtplanverfahren. Eine Vertrauensperson darfst du mitnehmen. Angemessene Wünsche zu Anbieter und Wohnform muss der Träger berücksichtigen.

So bereitest du das Gespräch vor

  • Konkret beschreiben statt „ich brauche Betreuung“, etwa welche Arzttermine ohne Begleitung ausfallen oder welche Post liegen bleibt.
  • Hilfe von Angehörigen festhalten und sagen, ob sie das auf Dauer schaffen.
  • Schwankenden Bedarf so schildern, wie er ist, nicht anhand eines guten Tages.
  • Erhalt als Ziel nennen, etwa weiter in der eigenen Wohnung zu leben oder Kontakte zu halten.

Wie lange die Bearbeitung dauert

Eine feste Bearbeitungszeit gibt es nicht. Das Gesetz setzt dem Träger aber Fristen für die Entscheidung.

FallEntscheidung spätestens
Kein Gutachten nötig3 Wochen nach Antragseingang
Gutachten nötig2 Wochen, nachdem das Gutachten vorliegt
Mehrere Stellen beteiligt, etwa Träger und Rentenversicherung6 Wochen nach Antragseingang
Mehrere Stellen mit gemeinsamer Besprechung2 Monate nach Antragseingang

In der Praxis dauert es oft länger, weil erst das Gespräch zum Bedarf stattfinden muss. Laut Teilhabeverfahrensbericht 2025 der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation schafften die Träger der Eingliederungshilfe 2024 bei einem Drittel der Anträge schon den ersten Schritt nicht fristgerecht, und die Bearbeitung wurde gegenüber dem Vorjahr länger. Schneller geht es, wenn du deine Unterlagen vollständig einreichst und den Gesprächstermin zügig wahrnimmst. Hörst du nach drei Wochen nichts, frag schriftlich nach dem Stand.

Bescheid, Widerspruch und Untätigkeitsklage

Am Ende steht ein Bescheid. Prüfe darin Umfang, Beginn, Befristung und Eigenbeitrag. Je nach Ergebnis geht es so weiter.

SituationWas du tun kannst
Bescheid passtnichts, die Hilfe beginnt zum bewilligten Termin
Abgelehnt oder zu wenig bewilligtWiderspruch binnen eines Monats nach Erhalt des Bescheids
Nach sechs Monaten noch kein BescheidUntätigkeitsklage beim Sozialgericht
Notwendige Hilfe droht auszufallenEilantrag beim Sozialgericht
Bewilligt, aber kein Dienst freiTräger schriftlich informieren, bevor du privat jemanden beauftragst

Kostenlose Unterstützung bei Antrag, Gespräch und Widerspruch bekommst du bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, die die Abläufe beim Träger kennt.