Eine GdB-Tabelle ordnet nicht jeder Krankheit einen festen Behinderungsgrad zu. Die amtlichen Werte beziehen sich auf Funktionsbeeinträchtigungen, Therapieaufwand und Folgen für die Teilhabe. Deshalb kann dieselbe Diagnose je nach Verlauf mit GdB 0, 20, 50 oder einem noch höheren Wert bewertet werden.
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Die folgenden Tabellen geben zentrale Anhaltswerte aus den versorgungsmedizinischen Grundsätzen wieder. Sie helfen bei der Einordnung, ersetzen aber weder medizinische Befunde noch die Gesamtbewertung durch die zuständige Behörde.
So liest du die amtlichen Werte
In älteren Teilen der Versorgungsmedizin-Verordnung steht weiterhin die Abkürzung GdS. Für die Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht werden diese Werte nach denselben Grundsätzen als GdB angewendet. Spannen wie 30 bis 40 lassen bewusst Raum für den konkreten Einzelfall.
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Diagnose | medizinische Bezeichnung der Erkrankung |
| Funktionsbeeinträchtigung | messbare oder nachvollziehbare Einschränkung im Alltag |
| Einzel- oder Funktionssystem-GdB | Bewertung eines Gesundheitsbereichs |
| Gesamt-GdB | Gesamtschau ohne Addition oder Mittelwert |
Bildbefunde allein reichen regelmäßig nicht. Ein Bandscheibenvorfall ohne anhaltende Funktionsstörung kann anders bewertet werden als ein weniger auffälliger Befund mit deutlichen neurologischen Ausfällen. Entscheidend bleibt die Teilhabebeeinträchtigung über voraussichtlich mehr als sechs Monate.
GdB-Werte nach Funktionssystem
Wirbelsäule und Spinalkanalstenose
Bei Wirbelsäulenschäden nennt die Verordnung ausdrücklich Bandscheibenschäden, Spondylolisthesis und Spinalkanalstenose. Maßgeblich sind Bewegungseinschränkung, Verformung, Instabilität, betroffene Abschnitte und Wirbelsäulensyndrome. Die Diagnose „Spinalkanalstenose LWS“ löst daher keinen festen GdB aus.
| Funktionelle Auswirkungen | Orientierungswert |
|---|---|
| keine Bewegungseinschränkung oder Instabilität | 0 |
| geringe funktionelle Auswirkungen | 10 |
| mittelgradige Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt | 20 |
| schwere Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt | 30 |
| mittelgradige bis schwere Auswirkungen in zwei Abschnitten | 30–40 |
| besonders schwere Auswirkungen, etwa Versteifung großer Teile | 50–70 |
| schwerste Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und Stehunfähigkeit | 80–100 |
Neurologische Ausfälle durch eine Nervenwurzelkompression werden zusätzlich nach Art und Schwere berücksichtigt. Bei einer Spinalkanalstenose sind deshalb Bewegungsumfang, Geh- und Stehfähigkeit, Kraftverlust, Sensibilitätsstörungen, Schmerzverlauf und betroffene Wirbelsäulenabschnitte entscheidend.
COPD und andere Lungenerkrankungen
Bei COPD ist nicht allein das GOLD-Stadium maßgeblich. Atemnot bei Belastung, Lungenfunktionsmessungen, Blutgaswerte, Exazerbationen und der konkrete Alltag bestimmen die Einordnung. Auch eine schwere chronische Bronchitis ohne dauerhafte Lungenfunktionsminderung wird anders bewertet als eine Einschränkung der Lungenfunktion.
| Beeinträchtigung | Orientierungswert |
|---|---|
| leichte chronische Bronchitis ohne dauerhafte Funktionseinschränkung | 0–10 |
| schwere chronische Bronchitis mit häufigen Schüben | 20–30 |
| dauerhafte Einschränkung geringen Grades, Atemnot bei mittelschwerer Belastung | 20–40 |
| dauerhafte Einschränkung mittleren Grades, Atemnot bei leichter Alltagsbelastung | 50–70 |
| dauerhafte Einschränkung schweren Grades | 80–100 |
Die Suchfrage „COPD GOLD 3 gleich GdB 50?“ lässt sich nicht pauschal beantworten. GOLD-Klassifikation und GdB verfolgen unterschiedliche Ziele. Bei COPD müssen Funktionstests, Exazerbationen und alltagsbezogene Belastbarkeit zusammenpassen.
Herzkrankheiten, Stents und Bypass
Bei Herz- und Kreislauferkrankungen zählt weniger die genaue Diagnose als die bleibende Leistungseinbuße. Weder drei Bypässe noch fünf Stents begründen für sich einen bestimmten GdB. Nach Eingriffen wird bewertet, wie belastbar das Herz anschließend ist und welche Beschwerden im Alltag verbleiben.
| Herzleistung | Orientierungswert |
|---|---|
| keine wesentliche Einschränkung selbst bei stärkerer Belastung | 0–10 |
| Beschwerden bei mittelschwerer Belastung | 20–40 |
| Beschwerden bereits bei leichter Alltagsbelastung | 50–70 |
| zeitweise schwere Dekompensation | 80 |
| Leistungsbeeinträchtigung bereits in Ruhe | 90–100 |
Ergometerdaten ergänzen das klinische Bild, dürfen es aber nicht mechanisch ersetzen. Ein Herzinfarkt wird ebenfalls nach der bleibenden Leistungsbeeinträchtigung beurteilt. Bei Herzerkrankungen, Stents und Bypass zählen daher nicht die Zahl der Stents oder Bypässe, sondern die bleibende Leistungsfähigkeit und weitere Funktionsfolgen.
Psychische Erkrankungen
Psychische Diagnosen reichen von leichten, gut kompensierten Störungen bis zu schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten. Therapiehäufigkeit oder Medikamenteneinnahme allein entscheiden nicht. Wichtig sind Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit, soziale Beziehungen, Selbstorganisation, Krisen, Antrieb und die Stabilität über den Verlauf.
| Auswirkungen | Orientierungswert |
|---|---|
| leichtere psychovegetative oder psychische Störungen | 0–20 |
| stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung | 30–40 |
| schwere Störungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten | 50–70 |
| schwere Störungen mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten | 80–100 |
Bei psychischen Erkrankungen reichen Diagnosebezeichnungen nicht aus. Entscheidend sind die konkreten sozialen und funktionellen Auswirkungen auf Tagesstruktur, Beziehungen, Selbstorganisation, Antrieb und Krisenstabilität.
Diabetes
Beim Diabetes richtet sich die Bewertung wesentlich nach Hypoglykämierisiko, Therapieaufwand, dokumentierter Kontrolle und Einschnitten in die Lebensführung. Typ 1 oder Typ 2 allein sagt wenig über den GdB aus.
| Therapie und Alltagsauswirkung | Orientierungswert |
|---|---|
| Therapie kann regelhaft keine Hypoglykämie auslösen, kaum beeinträchtigt | 0 |
| Hypoglykämie möglich und Einschnitte in der Lebensführung | 20 |
| mindestens tägliche dokumentierte Kontrolle und stärkere Einschränkungen | 30–40 |
| intensive Insulintherapie mit mindestens vier täglichen Gaben und gravierenden Einschnitten | 50 |
Bei Diabetes können außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen höhere Werte begründen. Folgeerkrankungen an Augen, Nieren, Nerven oder Gefäßen werden zusätzlich in den jeweiligen Funktionssystemen berücksichtigt.
Arthrose und Gelenkersatz
Röntgenbilder einer Arthrose bestimmen den GdB nicht. Entscheidend sind Bewegungsausmaß, Belastbarkeit, Instabilität, Schmerzfolgen und Gebrauchsfähigkeit. Bei Endoprothesen nennt die Verordnung Mindestwerte für ein bestmögliches Behandlungsergebnis, die bei schlechterer Versorgung oder zusätzlichen Einschränkungen höher ausfallen können.
| Endoprothese | Mindestwert bei bestmöglichem Ergebnis |
|---|---|
| Hüfte einseitig | 10 |
| Hüfte beidseitig | 20 |
| Knie Totalendoprothese einseitig | 20 |
| Knie Totalendoprothese beidseitig | 30 |
| Schulter Endoprothese einseitig | 20 |
| Schulter Endoprothese beidseitig | 40 |
Bei Arthrose wird die tatsächliche Gelenkfunktion bewertet. Deshalb können ähnliche Bildbefunde je nach Bewegungsgrenze, Belastbarkeit, Schmerzen und Mehrfachbetroffenheit unterschiedliche Werte ergeben.
Krebs und Heilungsbewährung
Nach der Behandlung bösartiger Erkrankungen wird häufig eine Heilungsbewährung abgewartet. Während dieses Zeitraums liegt der GdB pauschal höher, weil Rückfallrisiko, Therapiefolgen und psychische Belastung nicht für jeden Einzelfall vollständig nachgewiesen werden müssen. Allgemein beträgt der Wert bei bösartigen Neubildungen und Organtransplantationen während der Heilungsbewährung mindestens 50, in höheren Stadien oder bei aufwendigeren Transplantationen häufig mindestens 80, soweit die speziellen Tabellen nichts anderes bestimmen.
Nach Ablauf der Heilungsbewährung folgt eine neue Bewertung der verbleibenden Beeinträchtigungen. Eine Herabsetzung bedeutet nicht, dass die frühere Erkrankung bestritten wird. Maßgeblich ist dann das dauerhafte Funktionsbild.
Mehrere Krankheiten: kein Zusammenzählen
Einzelwerte aus den Tabellen dürfen nicht addiert werden. Ausgangspunkt ist die stärkste Beeinträchtigung. Weitere Funktionssysteme erhöhen den Gesamt-GdB nur, wenn sie die Teilhabe wesentlich zusätzlich verschlechtern. Überschneidungen, Verstärkungen und unabhängige Auswirkungen müssen nachvollziehbar beurteilt werden.
Beispielsweise ergeben GdB 40 für eine Lungenerkrankung, GdB 30 für eine psychische Störung und GdB 20 für die Wirbelsäule nicht automatisch GdB 90. Je nach wechselseitiger Wirkung kann der Gesamtwert 40, 50, 60 oder in seltenen Konstellationen höher liegen. Eine reine Rechentabelle wäre versorgungsmedizinisch falsch.
Die Tabelle für den Antrag nutzen
Funktionsfolgen dokumentieren
Gute Antragsunterlagen beschreiben nicht nur Befunde, sondern die Kriterien der passenden Tabellenzeile. Bei einer Lungenerkrankung sind etwa Atemnot bei konkreten Belastungen und Funktionsmesswerte relevant. Bei Wirbelsäulenproblemen zählen Bewegungsumfang, Instabilität, betroffene Abschnitte und neurologische Ausfälle.
Alle Gesundheitsstörungen angeben
Auch kleinere Beeinträchtigungen gehören in den Antrag, wenn sie eigenständige Funktionssysteme betreffen oder das Gesamtbild verstärken. Sie sollten jedoch nicht künstlich vervielfacht werden. Mehrere Diagnosen im selben Bereich werden regelmäßig gemeinsam bewertet.
Bescheid mit der Begründung vergleichen
Im Bescheid steht häufig nur der Gesamt-GdB, während die interne medizinische Stellungnahme die Einzelbewertungen enthält. War die Bewertung schon zum Entscheidungszeitpunkt zu niedrig, kommt ein Widerspruch gegen den GdB-Bescheid infrage. Nach einer späteren dauerhaften Verschlechterung passt ein Antrag auf Erhöhung des GdB.
Die Versorgungsmedizin-Verordnung enthält die vollständigen verbindlichen Tabellen. Beim Gesamt-GdB werden die Einzelbewertungen weder addiert noch gemittelt.