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Renteneintrittsalter: Wann du in Rente gehen kannst

Das Renteneintrittsalter ist mehr als eine Zahl in einer Tabelle. Es entscheidet, ab wann du eine Altersrente beziehen kannst und ob sie lebenslang gekürzt wird. Wer vor der für ihn geltenden Altersgrenze startet, muss häufig einen dauerhaften Abschlag hinnehmen. Wer den Beginn aufschiebt, kann seine spätere Monatsrente erhöhen.

Ein einziges Renteneintrittsalter für alle Versicherten gibt es allerdings nicht. Geburtsjahr, Rentenart, anrechenbare Versicherungsmonate und eine mögliche Schwerbehinderung können zu unterschiedlichen Altersgrenzen führen. Deshalb lautet die entscheidende Frage nicht nur: Wann bin ich alt genug? Zuerst musst du wissen, welche Altersrente mit deinem Versicherungsverlauf überhaupt erreichbar ist.

Die Tabellen auf dieser Seite geben dir dafür eine verlässliche Orientierung. Den persönlichen Rentenmonat bestimmen zusätzlich dein vollständiges Geburtsdatum, der Monat, in dem die notwendige Wartezeit erfüllt ist, und der rechtzeitige Antrag.

Rechtsstand Juli 2026: Dargestellt ist die geltende Rechtslage in der gesetzlichen Rentenversicherung. Politische Vorschläge und noch nicht in Kraft getretene Änderungen sind nicht eingerechnet. Für Beamte, berufsständische Versorgungswerke, Betriebsrenten und ausländische Rentensysteme gelten eigene Regeln.

Welches Renteneintrittsalter für dich zählt

Die Regelaltersgrenze ist für viele der erste Anhaltspunkt. Sie sagt aber nur, wann die Regelaltersrente beginnen kann. Erfüllst du die Wartezeit von 35 oder 45 Jahren oder liegt eine anerkannte Schwerbehinderung vor, kann für dich eine andere Altersrente mit einer früheren Altersgrenze infrage kommen. Die Übersicht zeigt die vier Altersrenten, die für die meisten Versicherten relevant sind. Für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute gibt es eine besondere Altersrente mit eigenen Voraussetzungen.

Die wichtigsten Altersrenten ab Jahrgang 1964

Rentenart Wesentliche Voraussetzung Möglicher Beginn
Regelaltersrente mindestens 5 Versicherungsjahre ab 67 ohne Abschlag, nicht vorziehbar
Altersrente für langjährig Versicherte mindestens 35 Versicherungsjahre ab 63 mit bis zu 14,4 % Abschlag, ab 67 ohne Abschlag
Altersrente für besonders langjährig Versicherte mindestens 45 anrechenbare Versicherungsjahre ab 65 ohne Abschlag, nicht weiter vorziehbar
Altersrente für schwerbehinderte Menschen GdB mindestens 50 und 35 Versicherungsjahre ab 62 mit bis zu 10,8 % Abschlag, ab 65 ohne Abschlag

Unter diesen vier Rentenarten liegt das früheste Renteneintrittsalter für Jahrgänge ab 1964 bei 62 Jahren. Dieser Weg steht über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen offen und ist bei einem so frühen Start mit Abschlägen verbunden. Ohne Schwerbehinderung kann die Altersrente nach 35 Versicherungsjahren frühestens mit 63 beginnen.

Die Regelaltersgrenze steigt für die Jahrgänge bis 1964 stufenweise auf 67 Jahre. Für die hier behandelten Jahrgänge gelten für Frauen und Männer dieselben Altersgrenzen. Auch Akademiker haben kein eigenes Renteneintrittsalter. Bestimmte Schul- und Studienzeiten können zwar für die 35-jährige Wartezeit zählen, für die 45-jährige Wartezeit jedoch nicht.

Renteneintrittsalter nach Jahrgang

Die Jahrgangstabelle beantwortet drei Fragen: Wann beginnt die Regelaltersrente, wann ist die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren möglich und wie hoch fällt der Abschlag bei einem Start mit 63 nach 35 Versicherungsjahren aus? Die letzte Spalte unterstellt, dass die Rente tatsächlich direkt mit 63 beginnt.

Geburtsjahr Regelaltersgrenze 45 Jahre: ohne Abschlag 35 Jahre: Abschlag bei Start mit 63
195765 Jahre und 11 Monate63 Jahre und 10 Monate10,5 %
195866 Jahre64 Jahre10,8 %
195966 Jahre und 2 Monate64 Jahre und 2 Monate11,4 %
196066 Jahre und 4 Monate64 Jahre und 4 Monate12,0 %
196166 Jahre und 6 Monate64 Jahre und 6 Monate12,6 %
196266 Jahre und 8 Monate64 Jahre und 8 Monate13,2 %
196366 Jahre und 10 Monate64 Jahre und 10 Monate13,8 %
ab 196467 Jahre65 Jahre14,4 %

Beim Jahrgang 1962 liegen zwischen dem 63. Geburtstag und der Regelaltersgrenze 44 Monate. Wer die Altersrente nach 35 Jahren sofort mit 63 nutzt, nimmt deshalb einen dauerhaften Abschlag von 13,2 Prozent in Kauf. Sind dagegen 45 anrechenbare Versicherungsjahre erfüllt, ist ein abschlagsfreier Beginn mit 64 Jahren und acht Monaten möglich.

45 Versicherungsjahre machen aus der Rente mit 63 keine abschlagsfreie Rente. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte hat eine eigene Mindestgrenze und lässt sich auch gegen einen freiwilligen Abschlag nicht weiter vorziehen. Wer früher starten möchte, braucht gegebenenfalls die Altersrente nach 35 Jahren und muss deren Abschläge tragen.

35 oder 45 Versicherungsjahre

Die beiden Zahlen klingen ähnlich, stehen aber für zwei eigenständige Rentenarten. Schon bei der Frage, welche Monate zählen, unterscheiden sie sich deutlich.

Mit 35 Jahren geht es früher – aber mit Abschlag

Für die 35-jährige Wartezeit brauchst du 420 anrechenbare Kalendermonate. Neben Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung zählen unter den jeweiligen Voraussetzungen auch andere rentenrechtliche Zeiten, etwa Kindererziehung, Pflege, Krankheit, Arbeitslosigkeit sowie bestimmte Schul- und Studienzeiten. Ist die Wartezeit erfüllt, kann die Altersrente ab 63 beginnen. Der Preis für den frühen Start ist ein dauerhafter Abschlag von 0,3 Prozent je Monat.

45 Jahre sparen den Abschlag – aber nicht jedes Alter

Für die 45-jährige Wartezeit gelten engere Regeln. Benötigt werden 540 anrechenbare Monate. Schul- und Studienzeiten sowie zusätzliche Wartezeitmonate aus Versorgungsausgleich oder Rentensplitting zählen hier nicht. Zeiten mit Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden grundsätzlich nur berücksichtigt, wenn die Arbeitslosigkeit auf einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers beruht.

Welche Zeiten für 35 und 45 Jahre zählen

Bei 35 und 45 Versicherungsjahren werden nicht dieselben Zeiten angerechnet. Für die 35-jährige Wartezeit bei der Rente zählen grundsätzlich mehr rentenrechtliche Zeiten. Dazu können unter bestimmten Voraussetzungen auch Schul- und Studienzeiten gehören.

Für die 45-jährige Wartezeit gelten strengere Regeln: Schul- und Studienzeiten zählen dort nicht. Auch Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn wird grundsätzlich nur in bestimmten Ausnahmefällen berücksichtigt. Deshalb sind 45 anrechenbare Jahre nicht einfach nur zehn weitere Kalenderjahre nach den 35 Jahren.

Schwerbehinderung verschiebt die Altersgrenze

Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 kann eine eigene Altersrente früher beginnen. Der GdB allein reicht dafür jedoch nicht. Zusätzlich müssen 35 Versicherungsjahre erfüllt sein und die Schwerbehinderung muss zum Rentenbeginn vorliegen.

Für ab 1964 Geborene beginnt die Rente mit Schwerbehinderung frühestens mit 62 und einem Abschlag von bis zu 10,8 Prozent. Ohne Abschlag ist sie ab 65 möglich. Für die Jahrgänge davor gelten gestaffelte Übergangswerte. Alter, GdB 50 und die 35-jährige Wartezeit müssen gleichzeitig erfüllt sein. Fällt die Schwerbehinderung nach dem Rentenbeginn weg, lässt das die bereits bewilligte Rente nicht wieder entfallen.

Der Geburtstag entscheidet über den Rentenmonat

Renteneintrittsalter und Rentenbeginn sind nicht dasselbe. Das Renteneintrittsalter bezeichnet die Altersgrenze einer Rentenart. Der Rentenbeginn ist der konkrete Kalendermonat, ab dem der Anspruch besteht. Eine Tabelle nach Jahrgängen kann diesen Monat deshalb noch nicht vollständig bestimmen.

Bist du am 15. August 1960 geboren, erreichst du die Regelaltersgrenze von 66 Jahren und vier Monaten im Dezember 2026. Bei erfüllter Wartezeit kann die Regelaltersrente am 1. Januar 2027 beginnen. Bei einer Geburt am 1. August 1960 ist ein Beginn bereits am 1. Dezember 2026 möglich, weil die Altersgrenze mit Ablauf des Vormonats erreicht wird.

Auch die Versicherungszeit kann den Termin verschieben. Wer das notwendige Alter für die 45-Jahres-Rente erreicht, zu Beginn des Monats aber erst 539 anrechenbare Monate vorweisen kann, hat noch keinen Anspruch auf diese Rentenart. Kommt der 540. Monat erst später hinzu, wandert auch der Rentenbeginn nach hinten. Eine Versichertenrente kann erst beginnen, wenn zu Beginn des Rentenmonats sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Mit dem Rentenbeginnrechner kannst du den persönlichen Monat anhand des Geburtsdatums und der ausgewählten Voraussetzungen eingrenzen. Ob die notwendige Wartezeit an diesem Termin tatsächlich erfüllt ist, ergibt sich aus deinem Versicherungsverlauf.

Früher in Rente kostet zweimal

Abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren

Wer 45 Versicherungsjahre erreicht und die dafür geltende Altersgrenze von mindestens 65 Jahren erfüllt, geht abschlagsfrei in Rente. Abschläge spielen bei dieser Rentenart deshalb keine Rolle.

Frührente nach 35 Jahren nur mit Abschlag

Anders sieht es aus, wenn du nach 35 Versicherungsjahren früher startest. Für jeden Monat vor deiner Regelaltersgrenze werden 0,3 Prozent dauerhaft abgezogen. Für Jahrgänge ab 1964 ist ein Beginn frühestens mit 63 möglich, die Regelaltersgrenze liegt bei 67. Zwischen beiden Terminen liegen höchstens 48 Monate. Daraus ergibt sich ein maximaler Abschlag von 14,4 Prozent.

Bei Schwerbehinderung gelten eigene Altersgrenzen

Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen gelten eigene Altersgrenzen. Für ab 1964 Geborene ist sie ab 65 ohne Abschlag möglich, frühestens ab 62 mit Abschlag. Auch hier werden 0,3 Prozent je vorgezogenem Monat abgezogen. Weil höchstens 36 Monate vorgezogen werden können, liegt der maximale Abschlag bei 10,8 Prozent.

Der Abschlag bleibt dauerhaft bestehen. Gehst du trotz Abschlägen früher in Rente, bleibt die Kürzung dauerhaft. Hast du dich zum Beispiel für die Rente mit 63 nach 35 Versicherungsjahren entschieden und beträgt der Abschlag 14,4 Prozent, wird deine Rente dauerhaft um 14,4 Prozent gekürzt. Auch wenn du später die Regelaltersgrenze erreichst, steigt die Rente nicht automatisch wieder auf den ungekürzten Betrag.

Weniger Rentenpunkte durch früheres Arbeitsende

Hinzu kommt ein zweiter Effekt: Wer früher aufhört zu arbeiten, sammelt in den ausfallenden Monaten normalerweise keine weiteren Entgeltpunkte aus seinem bisherigen Lohn. Die hochgerechnete Regelaltersrente in der Renteninformation ist deshalb häufig nicht die richtige Ausgangszahl für einen vorgezogenen Start. Du kannst nicht einfach den Abschlag von der höchsten Prognose abziehen, wenn diese noch weitere Beitragsjahre unterstellt.

Modellrechnung: In der Renteninformation werden für die Regelaltersgrenze 2.000 Euro brutto hochgerechnet. Für einen zwei Jahre früheren Rentenbeginn unterstellen wir dagegen nur 1.850 Euro bereits erworbene Bruttorente, weil zwei weitere Beitragsjahre fehlen. Bei 24 Monaten Vorziehung beträgt der Abschlag 7,2 Prozent. Er wird auf die 1.850 Euro angewendet und kostet 133,20 Euro. Die vorgezogene Bruttorente läge damit bei 1.716,80 Euro. Wer stattdessen einfach 7,2 Prozent von den hochgerechneten 2.000 Euro abzieht, käme auf 1.856 Euro und würde den möglichen Rentenbetrag deutlich überschätzen.

Bei den Rentenabschlägen müssen daher zwei Größen getrennt werden: der prozentuale Abzug und die Entgeltpunkte, die bis zum früheren Rentenbeginn überhaupt noch entstehen. Erst beides zusammen zeigt, wie stark sich der Monatsbetrag verändert.

Späterer Rentenbeginn bringt Zuschlag

Umgekehrt kannst du die Regelaltersrente freiwillig aufschieben. Für jeden Monat ohne Rentenbezug steigt der bisherige Anspruch um 0,5 Prozent. Ein Jahr bringt sechs Prozent Zuschlag. Beiträge aus einer weiteren versicherungspflichtigen Beschäftigung können zusätzlich hinzukommen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Rente mit 70 gibt es nach geltendem Recht nicht. Ein Beginn mit 68, 69 oder 70 ist eine freiwillige Entscheidung, bei der du auf zwischenzeitliche Rentenzahlungen verzichtest.

Diese Angaben brauchst du für deine Planung

Verlass dich nicht auf eine grobe Zahl der Arbeitsjahre. Für eine belastbare Planung brauchst du Angaben aus deiner Renteninformation, der ausführlichen Rentenauskunft und dem Versicherungsverlauf:

  • dein vollständiges Geburtsdatum und die persönliche Regelaltersgrenze
  • den Monat, in dem 35 oder 45 anrechenbare Versicherungsjahre vollständig werden
  • einen anerkannten GdB von mindestens 50 zum geplanten Start, falls die Schwerbehindertenrente infrage kommt
  • die voraussichtliche Bruttorente zum gewünschten Rentenmonat und nicht nur die Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze

Ab dem 55. Geburtstag erhältst du alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft. Sie zeigt, welche Altersrenten nach dem gespeicherten Konto grundsätzlich erreichbar sind. Wer einige Jahre vor dem geplanten Rentenstart prüft, hat noch Zeit, ungeklärte Ausbildungs-, Pflege-, Kindererziehungs- oder Beschäftigungszeiten zu klären. Gerade bei knappen 35 oder 45 Jahren kann ein einziger fehlender Monat für den Zugang zur Rentenart wichtiger sein als mehrere zusätzliche Rentenpunkte.

Rentenantrag und Arbeitsende sind zwei Termine

Ein Arbeitsvertrag endet nicht automatisch mit dem ersten Rentenmonat. Entscheidend sind der Arbeits- oder Tarifvertrag, eine wirksame Altersgrenzenklausel, eine Kündigung oder eine Aufhebungsvereinbarung. Letzter Arbeitstag, Ende der Lohnzahlung und erster Rentenmonat sollten deshalb gemeinsam geplant werden.

Auch die Altersrente selbst fließt nicht automatisch. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt den Antrag ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Beginn. Geht er erst nach Ablauf der gesetzlichen Drei-Monats-Frist ein, beginnt die Rente grundsätzlich erst mit dem Antragsmonat. Dann fehlt nicht nur vorübergehend Geld. Frühere Monatsansprüche können verloren gehen.

Vor dem Rentenantrag sollten daher der Versicherungsverlauf geklärt, die passende Rentenart ausgewählt und der gewünschte Start mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses abgestimmt sein.