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Kindererziehungszeiten: Was für deine Rente zählt

Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für jedes Kind können bis zu drei Jahre und damit ungefähr drei Entgeltpunkte angerechnet werden. Zusätzlich gibt es eine Berücksichtigungszeit bis zum zehnten Geburtstag. Beide Zeitarten helfen bei Rentenansprüchen, wirken aber nicht auf dieselbe Weise.

Entscheidend ist, welchem Elternteil die Zeit zugeordnet wird und ob sie im Versicherungskonto gespeichert ist. Die Geburt allein sorgt nicht in jedem Fall dafür, dass alle Monate später korrekt im Rentenbescheid stehen.

Die schnelle Einordnung

SituationWas gilt?
Kind vor 1992 geborenBis Ende 2026 werden bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit angerechnet. Ab 2027 steigt der Zeitraum auf bis zu 36 Monate.
Kind 1992 oder später geborenEs werden bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit angerechnet.
du arbeitest während der ErziehungEntgeltpunkte aus Beschäftigung und Kindererziehung werden grundsätzlich zusammengerechnet, allerdings nur bis zur jeweiligen Höchstgrenze.
Beide Eltern erziehen gemeinsamFür denselben Monat kann die Zeit nur einem Elternteil zugeordnet werden.
Die Zeit fehlt im VersicherungsverlaufMit dem Antrag V0800 werden Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten festgestellt.
Der Vater soll die Zeit bei gleicher Erziehung erhaltenDie gemeinsame Erklärung V0820 muss rechtzeitig abgegeben werden. Sie wirkt höchstens zwei Monate zurück.

Kindererziehungszeit und Berücksichtigungszeit

Die beiden Begriffe werden häufig gleichgesetzt. Das ist falsch. Die Kindererziehungszeit bringt unmittelbar Pflichtbeiträge und Entgeltpunkte. Die längere Berücksichtigungszeit kann Wartezeiten erfüllen und die Bewertung anderer Versicherungszeiten verbessern.

ZeitartDauerWirkung
KindererziehungszeitBeginn im Monat nach der Geburt, je nach Geburtsjahr bis zu 30 oder 36 MonatePflichtbeitragszeit, ungefähr ein Entgeltpunkt pro Jahr, zählt für die Wartezeiten von 5, 35 und 45 Jahren
Berücksichtigungszeit wegen KindererziehungVom Tag der Geburt bis zur Vollendung des zehnten LebensjahresKeine pauschalen Entgeltpunkte, zählt für die Wartezeiten von 35 und 45 Jahren und kann andere Ansprüche schützen oder verbessern

Die Berücksichtigungszeit allein erfüllt die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren nicht. Dafür braucht es Beitragszeiten. Kindererziehungszeiten sind solche Beitragszeiten.

Wie viele Jahre werden angerechnet?

Kinder vor 1992

Für ein vor 1992 geborenes Kind werden bis Ende 2026 bis zu 30 Kalendermonate berücksichtigt. Diese Sonderregel wird als Mütterrente bezeichnet. Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Zeitraum auf bis zu 36 Monate. Die technische Umsetzung der zusätzlichen sechs Monate erfolgt 2028.

Die Details zur Nachzahlung und zu den Beträgen für ein bis sieben Kinder findest du auf der Seite Mütterrente.

Kinder ab 1992

Bei Geburten ab dem 1. Januar 1992 beginnt die Kindererziehungszeit im Kalendermonat nach der Geburt und umfasst bis zu 36 Kalendermonate. Der Geburtsmonat selbst gehört bereits zur Berücksichtigungszeit, aber noch nicht zur Kindererziehungszeit.

Wie viel Rente bringen Kindererziehungszeiten?

Ein volles Jahr Kindererziehungszeit wird ungefähr so bewertet, als hättest du in diesem Jahr den Durchschnittsverdienst aller Versicherten erzielt. Das entspricht rund einem Entgeltpunkt.

Seit dem 1. Juli 2026 ist ein Entgeltpunkt 42,52 Euro monatliche Bruttorente wert. Daraus ergeben sich diese Orientierungswerte:

KindererziehungszeitEntgeltpunkteMonatliche Bruttorente nach Rentenwert 2026
1 Jahrrund 1 Punkt42,52 Euro
2 Jahrerund 2 Punkte85,04 Euro
2,5 Jahrerund 2,5 Punkte106,30 Euro
3 Jahrerund 3 Punkte127,56 Euro

Die Tabelle zeigt Bruttowerte ohne Rentenabschlag. Der persönliche Betrag kann abweichen, wenn nicht alle Monate zugeordnet sind, gleichzeitig ein hohes Einkommen versichert wurde oder die Rente vorzeitig beginnt. Die allgemeine Umrechnung erklärt Rentenpunkte berechnen.

Wer bekommt die Kindererziehungszeit?

Für denselben Kalendermonat kann nur ein Elternteil Kindererziehungszeit erhalten. Entscheidend ist zunächst die tatsächliche Erziehung.

  • Erzieht ein Elternteil das Kind überwiegend, wird die Zeit diesem Elternteil zugeordnet.
  • Erziehen beide Eltern das Kind gleichwertig gemeinsam, erhält ohne abweichende Erklärung grundsätzlich die Mutter die Zeit.
  • Die Eltern können die Monate untereinander aufteilen und für künftige Monate eine andere Zuordnung bestimmen.

Auch Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern können Zeiten erhalten. Bei Großeltern und anderen Verwandten gelten zusätzliche Voraussetzungen. Es muss insbesondere ein dauerhaftes Pflegeverhältnis im gemeinsamen Haushalt bestehen, während das Obhuts- und Erziehungsverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht fortbesteht.

Wann bekommt der Vater die Zeiten?

Hat der Vater das Kind objektiv überwiegend erzogen, können ihm die Zeiten auch rückwirkend zugeordnet werden. Bei gleichwertiger gemeinsamer Erziehung reicht die tatsächliche Betreuung allein nicht. Dann müssen beide Eltern eine übereinstimmende Erklärung abgeben.

Diese Erklärung wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft und höchstens zwei Kalendermonate rückwirkend. Wer die Zuordnung erst Jahre später ändern möchte, kann deshalb einen großen Teil der Monate verlieren.

Was gilt nach Trennung oder Scheidung?

Eine Trennung oder Scheidung überträgt bereits zugeordnete Monate nicht automatisch. Für die laufende Erziehungszeit kommt es darauf an, wer das Kind überwiegend erzieht oder welche gemeinsame Erklärung wirksam abgegeben wurde.

Wurden die Zeiten bereits bei einem Versorgungsausgleich festgestellt oder ist eine Rente bindend berechnet, lässt sich die Zuordnung nicht beliebig rückwirkend ändern. Im Versicherungsverlauf sollte daher früh geprüft werden, welchem Elternteil die Monate gutgeschrieben sind.

Antrag V0800 oder Erklärung V0820?

Der Antrag auf Feststellung und die Erklärung über die Zuordnung haben unterschiedliche Aufgaben. Diese Unterscheidung ist wichtiger als der Zeitpunkt des späteren Rentenantrags.

FormularWofür es gebraucht wirdWichtige Frist
V0800Feststellung und Speicherung der Kindererziehungszeiten sowie der Berücksichtigungszeiten im VersicherungskontoKeine starre Ausschlussfrist. Die Zeiten können auch später geltend gemacht werden.
V0820Gemeinsame Erklärung, welchem Elternteil die Zeiten bei gemeinsamer Erziehung zugeordnet werdenWirkt nur für die Zukunft und höchstens zwei Kalendermonate rückwirkend.

Den Antrag V0800 kannst du online ausfüllen und direkt übermitteln. Soll die Zeit bei gemeinsamer Erziehung dem anderen Elternteil zugeordnet werden, ist die Erklärung V0820 maßgeblich.

Die Kindererziehungszeiten verfallen nicht allein deshalb, weil V0800 erst spät gestellt wird. Trotzdem ist es riskant, die Klärung bis zum Rentenantrag aufzuschieben. Fehlende Unterlagen, unklare Erziehungszeiträume oder eine falsche Zuordnung können den Rentenbescheid verzögern.

Arbeiten während der Kindererziehungszeit

Eine Beschäftigung schließt Kindererziehungszeiten nicht aus. Entgeltpunkte aus deinem Arbeitslohn werden grundsätzlich um die Punkte aus der Kindererziehung erhöht. Die Summe ist jedoch auf den jährlichen Höchstwert begrenzt, der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt.

Bei einem niedrigen oder mittleren Einkommen wirken die Kindererziehungszeiten daher regelmäßig zusätzlich. Wer bereits ein Einkommen an oder über der Beitragsbemessungsgrenze erzielt, kann einen Teil oder sogar die gesamten zusätzlichen Punkte verlieren.

Für die Anerkennung ist weder Elternzeit noch ein vollständiger Ausstieg aus dem Beruf erforderlich. Entscheidend sind die Erziehung und die rentenrechtliche Zuordnung.

Mehrere Kinder und überlappende Zeiten

Werden während der laufenden Kindererziehungszeit weitere Kinder geboren, gehen die überlappenden Monate nicht verloren. Die noch offenen Monate für das ältere Kind werden an die Erziehungszeit des jüngeren Kindes angehängt.

Bei Zwillingen, die 1992 oder später geboren wurden, können dadurch insgesamt bis zu 72 Monate Kindererziehungszeit entstehen. Die Monate werden nicht doppelt für denselben Zeitraum gezählt, sondern nacheinander berücksichtigt.

Bei der Berücksichtigungszeit bis zum zehnten Geburtstag ist das anders. Erziehst du mehrere Kinder gleichzeitig, verdoppelt sich dieser Zeitraum nicht. Er endet grundsätzlich zehn Jahre nach der Geburt des jüngsten Kindes.

Zählen Kindererziehungszeiten als Beitragsjahre?

Ja. Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten. Sie zählen deshalb nicht nur für die Rentenhöhe, sondern auch für verschiedene Mindestversicherungszeiten.

WartezeitKindererziehungszeitBerücksichtigungszeit bis zum 10. Geburtstag
5 JahreJaNein
35 JahreJaJa
45 JahreJaJa

Die Berücksichtigungszeit kann außerdem den Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung stützen und unter bestimmten Voraussetzungen niedrige Pflichtbeiträge besser bewerten. Welche Zeiten für die einzelnen Altersrenten zusammengezählt werden, erklärt Wartezeit bei der Rente.

Rente ohne eigene Beschäftigungsbeiträge

Wer mehrere Kinder erzogen hat, kann die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren allein durch Kindererziehungszeiten erfüllen. Zwei vollständig angerechnete Kinder, die ab 1992 geboren wurden, ergeben zusammen sechs Jahre Pflichtbeitragszeit.

Bei zwei vor 1992 geborenen Kindern ergeben sich bis Ende 2026 zusammen bis zu fünf Jahre. Ab 2027 sind es bis zu sechs Jahre. Mit nur einem Kind werden die erforderlichen 60 Monate nicht erreicht. Weitere Beitragszeiten oder freiwillige Beiträge können die Lücke unter bestimmten Voraussetzungen schließen.

So stehen die Zeiten im Versicherungsverlauf

Im Versicherungsverlauf sollten die ersten Jahre nach der Geburt als Pflichtbeitragszeit wegen Kindererziehung oder mit einer vergleichbaren Bezeichnung erscheinen. Zusätzlich sollte die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung bis zum zehnten Geburtstag erfasst sein.

Prüfe dabei nicht nur, ob das Kind genannt wird. Entscheidend sind:

  • der richtige Elternteil,
  • der Beginn im Monat nach der Geburt,
  • die vollständige Zahl der Monate,
  • Verlängerungen bei mehreren gleichzeitig erzogenen Kindern und
  • die Berücksichtigungszeit bis zum zehnten Geburtstag.

Fehlen Monate, solltest du V0800 stellen und den Versicherungsverlauf nach der Entscheidung erneut kontrollieren. Ist bereits ein Rentenbescheid ergangen, gelten zusätzlich die Fristen für eine Korrektur oder einen Widerspruch. Die Prüfung behandelt die Seite Rentenbescheid prüfen.

Kindererziehung und Grundrente

Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten können als Grundrentenzeiten zu den erforderlichen 33 oder 35 Jahren beitragen. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Monat automatisch den Grundrentenzuschlag erhöht. Für die Berechnung gelten zusätzliche Regeln zu den bewertbaren Zeiten und zum durchschnittlichen Verdienst.

Die Kindererziehung kann daher den Zugang zur Grundrente verbessern, ohne dass sich daraus ein fester Zuschlag pro Kind ergibt. Die Berechnung und Einkommensprüfung stehen auf Grundrente.