Ein Schwerbehindertenausweis weist nach, dass GdB 50 oder mehr und damit Schwerbehinderung festgestellt wurde. Er enthält den GdB, seine Gültigkeitsdauer und gegebenenfalls Merkzeichen. Diagnosen stehen nicht auf der Karte.
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Welche Rechte du tatsächlich nutzen kannst, ergibt sich nicht allein aus dem Ausweis. Zusatzurlaub und besonderer Kündigungsschutz knüpfen an die Schwerbehinderteneigenschaft an. Freifahrt, Parkerleichterungen, Begleitperson oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags benötigen dagegen bestimmte Merkzeichen und teilweise zusätzliche Anträge.
Wer den Ausweis bekommt
| Feststellung | Schwerbehindertenausweis |
|---|---|
| GdB 20 | nein |
| GdB 30 oder 40 | nein, Gleichstellung kann möglich sein |
| GdB 50 oder höher | ja |
Die feste Grenze liegt bei GdB 50. Eine Gleichstellung bei GdB 30 oder 40 schafft keinen Anspruch auf den Ausweis. Sie wirkt vor allem im Arbeitsleben und wird nicht von der Versorgungsbehörde, sondern von der Bundesagentur für Arbeit entschieden.
Ein GdB von 30, 40 oder 50 hat unterschiedliche rechtliche Folgen. Das Feststellungsverfahren beginnt mit dem Antrag auf Schwerbehinderung und endet mit dem Bescheid über GdB und Merkzeichen.
Was auf dem Ausweis steht
Im Kartenformat erscheinen persönliche Daten, Lichtbild, GdB, Gültigkeit und mögliche Merkzeichen. Der Ausweis dient als amtlicher Nachweis für Rechte und Nachteilsausgleiche. Krankheitsbezeichnungen, Arztberichte oder die Begründung der Behörde sind darauf nicht zu sehen.
| Eintrag | Funktion |
|---|---|
| GdB | weist den festgestellten Gesamt-GdB aus |
| Gültigkeit | zeigt, bis wann die Karte verwendet werden kann |
| Merkzeichen | weisen zusätzliche gesundheitliche Voraussetzungen nach |
| B | bestätigt die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson |
Grün oder grün-orange
Grün ist die Grundfarbe des normalen Ausweises. Ein halbseitiger orangefarbener Flächenaufdruck kennzeichnet Personen, die unter den gesetzlichen Voraussetzungen die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr nutzen können. Dafür reicht die Farbe allein nicht, weil zusätzlich ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke erforderlich sein kann.
Lichtbild
Ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr ist grundsätzlich ein Passbild nötig. Wer das Haus nicht oder nur mit einem Krankenwagen verlassen kann, kann einen Ausweis ohne Lichtbild beantragen. Bei Kindern gelten besondere Befristungen, weil Aussehen und gesundheitliche Verhältnisse sich schneller verändern können.
Merkzeichen kurz eingeordnet
Merkzeichen weisen zusätzliche gesundheitliche Voraussetzungen nach. Ihr Nutzen hängt vom jeweiligen Recht ab. Ein hoher GdB führt nicht automatisch zu einem bestimmten Merkzeichen, und ein GdB von 50 ohne Merkzeichen bleibt ein vollwertiger Schwerbehindertenausweis.
| Merkzeichen | Kernaussage | Typische Bedeutung |
|---|---|---|
| G | erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit | Wertmarke oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung |
| aG | außergewöhnliche Gehbehinderung | unter anderem blauer Parkausweis und Steuerbefreiung möglich |
| B | Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson | Begleitperson fährt unter den Voraussetzungen kostenlos |
| H | Hilflosigkeit | erweiterte steuerliche und mobilitätsbezogene Vorteile |
| Bl | Blindheit | besondere Nachteilsausgleiche und Wertmarke ohne Eigenbeteiligung |
| Gl | Gehörlosigkeit | mobilitätsbezogene Nachteilsausgleiche |
| RF | gesundheitliche Voraussetzungen für Rundfunkermäßigung | Ermäßigung auf einen Drittelbeitrag nach Antrag |
| TBl | Taubblindheit | besondere Nachteilsausgleiche |
Die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis unterscheiden sich nach Mobilität, Begleitbedarf, Hilflosigkeit und Rundfunkrecht. Für G, aG, B, H und RF gelten jeweils eigene gesundheitliche Kriterien.
Wie lange der Ausweis gilt
Regelmäßig wird der Schwerbehindertenausweis für höchstens fünf Jahre ausgestellt. Ist eine wesentliche Änderung der maßgeblichen gesundheitlichen Verhältnisse nicht zu erwarten, kann die Karte unbefristet gelten. Bei Kindern und bestimmten Aufenthaltstiteln gelten besondere Befristungsregeln.
Ausweis und GdB sind nicht dasselbe
Mit dem Ablaufdatum der Karte endet die Feststellung des GdB nicht automatisch. Häufig muss lediglich ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Das Scheckkartenformat lässt sich nicht durch einen Stempel verlängern, weshalb vor Ablauf regelmäßig eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises nötig ist.
Unbefristet bedeutet nicht unveränderlich
Verbessert oder verschlechtert sich der Gesundheitszustand wesentlich, kann eine Neufeststellung erfolgen. Auch ein unbefristeter Ausweis garantiert daher keinen unveränderlichen GdB auf Lebenszeit. Wer selbst eine Erhöhung beantragt, eröffnet regelmäßig eine neue Gesamtprüfung.
Welche Vorteile der Ausweis eröffnet
Ab GdB 50 ohne Merkzeichen kommen bereits wichtige Rechte infrage. Dazu zählen bei erfüllten Voraussetzungen der Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz, der Behinderten-Pauschbetrag und ein früherer Zugang zur Altersrente. Welche Leistung tatsächlich greift, hängt zusätzlich von Beschäftigung, Alter, Versicherungszeiten und weiteren Umständen ab.
Parken
Allein mit dem Schwerbehindertenausweis darfst du nicht auf Behindertenparkplätzen parken. Dafür ist der blaue EU-Parkausweis erforderlich, der regelmäßig an die Merkzeichen aG oder Bl beziehungsweise gleichgestellte besondere Voraussetzungen anknüpft. Ein orangefarbener Parkausweis eröffnet bestimmte Parkerleichterungen, erlaubt aber nicht die Nutzung der mit Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Stellplätze.
Merkzeichen G allein reicht nicht für den blauen Parkausweis. Ein Parkausweis bei Schwerbehinderung setzt je nach Farbe aG, Bl oder andere genau bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen voraus.
Bus und Bahn
Mit bestimmten Merkzeichen kann ein Beiblatt mit Wertmarke beantragt werden. Für G, Gl oder aG kostet die Wertmarke derzeit 53 Euro für sechs Monate oder 104 Euro für zwölf Monate, sofern keine Befreiung greift. Bei H, Bl oder TBl sowie bei bestimmten Sozialleistungen entfällt die Eigenbeteiligung.
Die Freifahrt im Nahverkehr umfasst bestimmte Verkehrsmittel und Strecken, aber nicht pauschal jede Fahrt im Fernverkehr.
Arbeit, Steuer und Rente
Arbeitsrechtliche Schutzrechte werden nicht automatisch angewendet, wenn der Arbeitgeber nichts von der Schwerbehinderung weiß. Eine allgemeine Offenlegungspflicht besteht trotzdem nicht in jeder Situation. Für die Mitteilung der Schwerbehinderung kommt es darauf an, welches Recht gegenüber welcher Stelle genutzt werden soll.
Vorteile bei Schwerbehinderung knüpfen teils an GdB 50, teils an Merkzeichen oder zusätzliche Anträge an. Die Rente mit Schwerbehinderung verlangt außerdem 35 Jahre Wartezeit und das maßgebliche Lebensalter.
Was der Ausweis nicht bedeutet
- Er führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad.
- Er beweist keine Erwerbsminderung.
- Er erhöht die gesetzliche Rente nicht.
- Er verpflichtet nicht automatisch zur Abgabe des Führerscheins.
- Er erlaubt ohne Parkausweis keine Nutzung von Behindertenparkplätzen.
- Er enthält keine Diagnosen und keine vollständige medizinische Begründung.
Fahrerlaubnisbehörden prüfen die Fahreignung nach eigenen Regeln. Eine Schwerbehinderung allein führt nicht zum Entzug des Führerscheins. Relevant werden konkrete Erkrankungen oder Einschränkungen, die das sichere Führen eines Fahrzeugs beeinträchtigen können.
Ausweis beantragen, ersetzen oder ändern
Ausgangspunkt ist die Feststellung des GdB. Je nach Bundesland werden Feststellung und Ausweisausstellung gemeinsam oder in aufeinanderfolgenden Schritten bearbeitet. Zuständig ist die Versorgungsverwaltung am Wohnort. Über das Bundesportal lässt sich die regionale Ausweisstelle ermitteln.
Bei Verlust, Namensänderung oder Beschädigung wird eine Ersatzkarte beantragt. Ändern sich GdB oder Merkzeichen, muss der Ausweis berichtigt oder neu ausgestellt werden. Eine Verschlechterung führt nicht durch die bloße Mitteilung an die Ausweisstelle zu einem höheren Wert, sondern erfordert eine neue medizinische Feststellung.