Wie viel von deiner Bruttorente wird tatsächlich überwiesen? Der Renten-Auszahlungsrechner zieht die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab und zeigt dir den monatlichen und jährlichen Zahlbetrag vor Einkommensteuer.
Renten-Auszahlungsrechner 2026
Berechne deinen monatlichen Zahlbetrag nach Kranken- und Pflegeversicherung.
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Dein Ergebnis
Hinweis: Der Rechner gilt für gesetzlich pflichtversicherte Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Eine Einkommensteuer ist nicht enthalten. Für freiwillig oder privat versicherte Rentner sowie für Betriebsrenten gelten andere Regeln. Stand 2026, ohne Gewähr.
Was der Rechner abzieht
Bei einer Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner werden von der gesetzlichen Rente 7,3 Prozent für die Krankenversicherung und die Hälfte des Zusatzbeitrags deiner Krankenkasse abgezogen. Den Beitrag zur Pflegeversicherung trägst du vollständig. Kinderlose zahlen einen Zuschlag, während mehrere Kinder unter 25 Jahren den Pflegebeitrag senken können. Welche Unterschiede zwischen Pflichtversicherung, freiwilliger Versicherung und privater Krankenversicherung bestehen, erklärt der Überblick zur Krankenversicherung der Rentner.
Auszahlungsbetrag ist nicht gleich Nettorente
Das Ergebnis zeigt den Zahlbetrag nach Kranken- und Pflegeversicherung. Eine mögliche Einkommensteuer ist nicht enthalten, weil sie nicht direkt von der gesetzlichen Rente einbehalten wird. Ob später Steuern anfallen, hängt unter anderem vom Rentenbeginn, den gesamten Einkünften und den absetzbaren Ausgaben ab. Mehr dazu steht unter Rente versteuern. Typische Zahlbeträge für verschiedene Rentenhöhen zeigt zusätzlich der Vergleich Rente brutto und netto.
Welche Bruttorente du einträgst
Nutze den aktuellen Monatsbetrag aus deinem Rentenbescheid oder der letzten Rentenanpassungsmitteilung. Eine bereits erfolgte Rentenerhöhung darfst du nicht noch einmal in das Feld „Künftige Rentenerhöhung“ eintragen. Wie du Bruttorente, Abzüge und Zahlbetrag im Schreiben auseinanderhältst, erklärt die Seite Rentenbescheid prüfen.
Wann das Ergebnis abweichen kann
Der Rechner ist für pflichtversicherte Rentner in der KVdR ausgelegt. Bei freiwilliger oder privater Krankenversicherung, Betriebsrenten und weiteren beitragspflichtigen Einkünften gelten andere Berechnungsregeln. Das Ergebnis ist deshalb eine belastbare Orientierung für den gesetzlichen Standardfall, aber keine vollständige Steuer- oder Beitragsberechnung.