Arthrose wird nicht nach dem Röntgenbild bewertet. Ausschlaggebend sind Bewegungsausmaß, Belastbarkeit, anhaltende Reizerscheinungen, Instabilität und die Zahl betroffener Gelenke. Ein fortgeschrittener Knorpelschaden kann ohne erhebliche Funktionseinbuße niedriger bewertet werden als ein weniger spektakulärer Befund mit deutlich eingeschränkter Beweglichkeit.
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Auch ein künstliches Knie- oder Hüftgelenk führt nicht automatisch zu Schwerbehinderung. Für Endoprothesen gelten Mindestwerte bei bestmöglichem Ergebnis. Schlechtere Beweglichkeit, Schmerzen oder Komplikationen können darüber hinausgehen.
Kniearthrose wird nach Funktion und Reizzustand bewertet
| Bewegungseinschränkung im Knie | Einseitig | Beidseitig |
|---|---|---|
| geringer Grad, etwa 0-0-90 | 0-10 | 10-20 |
| mittlerer Grad, etwa 0-10-90 | 20 | 40 |
| stärkerer Grad, etwa 0-30-90 | 30 | 50 |
Ausgeprägte Knorpelschäden mit anhaltenden Reizerscheinungen können ohne Bewegungseinschränkung einseitig mit 10 bis 30, mit Bewegungseinschränkung mit 20 bis 40 eingeordnet werden. Schwellungen, Ergüsse, Entzündungszeichen und wiederkehrende Behandlungsbedürftigkeit gehören deshalb in den Befund.
Instabilität verändert die Bewertung
Ein gelockerter Bandapparat wird danach beurteilt, ob die Muskulatur die Instabilität ausgleicht, Gangunsicherheit verbleibt oder eine Schiene erforderlich ist. Arthrose, Bewegungseinschränkung und Instabilität werden nicht blind addiert, sondern als Gesamtfunktion des Kniegelenks bewertet.
Hüftarthrose: Bewegungsmaß und beidseitiger Befall
| Bewegungseinschränkung der Hüfte | Einseitig | Beidseitig |
|---|---|---|
| geringer Grad, etwa 0-10-90 | 10-20 | 20-30 |
| mittlerer Grad, etwa 0-30-90 | 30 | 50 |
| stärkerer Grad | 40 | 60-100 |
Dreh- und Spreizfähigkeit werden zusätzlich berücksichtigt. Schwierigkeiten beim Schuheanziehen, Einsteigen ins Auto, Sitzen, Treppensteigen und Gehen machen die funktionelle Bedeutung greifbar. Bei beidseitiger Arthrose wirkt sich die fehlende unbelastete Gegenseite häufig deutlich aus.
Welche Mindestwerte bei Gelenkprothesen gelten
| Endoprothese bei bestmöglichem Ergebnis | Einseitig | Beidseitig |
|---|---|---|
| Hüftgelenk | 10 | 20 |
| Kniegelenk, Totalendoprothese | 20 | 30 |
| Kniegelenk, Teilendoprothese | 10 | 20 |
Die Mindestwerte schließen die üblichen Einschränkungen einer gut versorgten Prothese ein. Höhere Werte kommen bei eingeschränkter Versorgungsqualität infrage, etwa durch Bewegungseinschränkung, Belastungsschmerz, Nervenschaden, deutliche Muskelminderung, Lockerung oder ausgeprägte Narbenbildung.
Eine Operation kann den GdB senken, wenn sie die Funktion dauerhaft verbessert. Maßgeblich ist nicht der frühere Zustand vor dem Gelenkersatz, sondern das aktuelle dauerhafte Behandlungsergebnis.
Finger-, Schulter- und Fußarthrose brauchen eigene Funktionsbefunde
Hände und Finger
Bei Fingerarthrose zählen Greifen, Halten, Feinmotorik, Kraft und Zahl der betroffenen Gelenke. Schmerzen beim Öffnen einer Flasche, Schließen von Knöpfen oder Schreiben sind anschaulich, müssen aber durch Bewegungs- und Kraftbefunde ergänzt werden.
Schulter
Schulterarthrose wird nach Beweglichkeit des Arms, Schmerzen und Gebrauchsfähigkeit bewertet. Einschränkungen beim Anziehen, bei Überkopfarbeiten oder beim Erreichen des Rückens zeigen die praktische Teilhabebeeinträchtigung.
Sprunggelenk und Fuß
Belastbarkeit, Abrollbewegung, Fehlstellung, benötigte Orthesen und Gehstrecke stehen im Mittelpunkt. Arthrose an mehreren Gelenken kann die Mobilität stärker begrenzen als ein isolierter Befund.
Schmerzen allein und Schmerzen mit Funktionsverlust
Übliche Schmerzen sind in den Tabellenwerten für die jeweilige Funktionsstörung regelmäßig mitgedacht. Ein außergewöhnliches Schmerzsyndrom kann eine höhere Bewertung tragen, muss aber als eigenständige, über das erwartbare Maß hinausgehende Beeinträchtigung belegt sein.
Dauerhafte Schmerztherapie, Nebenwirkungen, Schlafstörungen und psychische Folgen können relevant sein. Sie werden nicht automatisch als zusätzlicher Einzel-GdB angesetzt. Entscheidend ist, ob eine eigenständige Teilhabebeeinträchtigung vorliegt.
Welche Unterlagen in den Antrag gehören
- orthopädischer Befund mit konkreten Bewegungsmaßen
- Beschreibung von Gangbild, Instabilität und Belastbarkeit
- Bildgebung zusammen mit der klinischen Einordnung
- Operations- und Rehabilitationsberichte bei Gelenkersatz
- Nachweis von Ergüssen, Entzündungen und wiederholten Behandlungen
- Hilfsmittelverordnungen für Gehstock, Rollator, Orthese oder Einlagen
Eine reine Diagnosezeile „Gonarthrose beidseits“ lässt die Einordnung offen. Bewegungsmaße wie Streckung und Beugung, Gehstrecke und Stabilität verbinden den Befund mit den versorgungsmedizinischen Anhaltswerten.
Mehrere Gelenke und Gesamt-GdB
Einzelwerte für Knie, Hüfte, Hände und Wirbelsäule werden nicht zusammengerechnet. Die Behörde prüft, ob sich die Beeinträchtigungen überschneiden oder zusätzlich verstärken. Beidseitige Gelenkschäden sind bereits in mehreren Tabellen ausdrücklich höher eingeordnet.
Eine gleichzeitige Spinalkanalstenose kann die Gehfähigkeit weiter einschränken. Für den Gesamt-GdB muss dennoch getrennt erkennbar sein, welcher Befund welche Funktion beeinträchtigt.
Merkzeichen, Pflegegrad und Rente
Gehbehinderungen durch Arthrose können für Merkzeichen G relevant sein. Ein künstliches Gelenk oder GdB 50 genügt allein nicht. Für den blauen Parkausweis gelten nochmals strengere Voraussetzungen.
Benötigte Hilfe bei Körperpflege, Anziehen, Mobilität oder Haushaltsführung kann einen Pflegegrad stützen. GdB und Pflegegrad werden unabhängig voneinander beantragt.
Ab GdB 50 kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen infrage kommen, wenn auch Wartezeit und Altersgrenze erfüllt sind. Die Arthrose allein bestimmt weder Rentenbeginn noch Rentenhöhe.
Bescheid zu niedrig oder Zustand später schlechter
Wurden Bewegungsmaße, beidseitiger Befall oder anhaltende Reizerscheinungen im Bescheid nicht berücksichtigt, kann ein Widerspruch gegen den GdB passen. Die Begründung sollte an den fehlenden Funktionsbefunden ansetzen.
Verschlechtert sich die Gelenkfunktion erst nach dem Bescheid dauerhaft, ist ein Änderungsantrag der richtige Weg. Eine neue Operation oder Prothese kann dabei sowohl Verbesserung als auch zusätzliche Einschränkung bedeuten.