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So wird die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt nicht vom Namen der Krankheit ab, sondern vom Rentenkonto. Entscheidend sind Entgeltpunkte, Zurechnungszeit, Rentenartfaktor, mögliche Abschläge und die Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung. Die volle EM-Rente ist die Ausgangsgröße; die teilweise Erwerbsminderungsrente ist grundsätzlich halb so hoch. Der Betrag in der Renteninformation ist ein Bruttobetrag, nicht automatisch der Betrag, der monatlich auf dem Konto landet.

Erst Anspruch, dann Höhe

Die Rentenhöhe wird erst praktisch, wenn die Erwerbsminderungsrente dem Grunde nach in Betracht kommt. Wenn du noch klären willst, ob die Stundenregel, die Wartezeit und die Pflichtbeiträge erfüllt sein können, prüfe zuerst die Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente. Dieser Artikel konzentriert sich auf die Frage, wie aus dem Rentenkonto ein monatlicher Betrag wird.

Die kurze Rechenlogik lautet:

  • Versicherte Zeiten und Beiträge ergeben Entgeltpunkte.
  • Bei Erwerbsminderung kommt eine Zurechnungszeit hinzu.
  • Mögliche Abschläge mindern die persönlichen Entgeltpunkte.
  • Der Rentenartfaktor entscheidet, ob die volle oder die teilweise Rente berechnet wird.
  • Der aktuelle Rentenwert macht daraus einen monatlichen Bruttobetrag.
  • Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuer bestimmen den Zahlbetrag.

Genauer ausgedrückt: Die gesetzliche Monatsrente ergibt sich aus persönlichen Entgeltpunkten, Rentenartfaktor und aktuellem Rentenwert.

Brutto und Zahlbetrag

Wenn von der Höhe der Erwerbsminderungsrente gesprochen wird, sind oft drei verschiedene Beträge gemeint:

  • Berechnete Bruttorente: Das ist der Rentenbetrag vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung und vor einer möglichen Einkommensteuer.
  • Zahlbetrag: Das ist der Betrag, den die Rentenversicherung nach den laufenden Sozialversicherungsabzügen überweist.
  • Netto nach Steuer: Das lässt sich erst sicher beurteilen, wenn das gesamte steuerpflichtige Einkommen bekannt ist.

Deshalb kann die EM-Rente niedriger wirken als die Zahl in der Renteninformation. Die Renteninformation und auch viele Rechenbeispiele arbeiten mit Bruttobeträgen. Für die Haushaltsplanung zählt aber der Zahlbetrag.

Bausteine der Berechnung

Entgeltpunkte

Entgeltpunkte bzw. Rentenpunkte entstehen vor allem aus rentenversicherungspflichtigem Einkommen. Wer in einem Jahr genau so viel verdient wie der Durchschnitt aller Versicherten, erhält für dieses Jahr ungefähr einen Entgeltpunkt. Wer weniger verdient, bekommt weniger; wer mehr verdient, bekommt mehr, höchstens aber bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Das vorläufige Durchschnittsentgelt liegt 2026 bei 51.944 Euro. Wer 2026 genau diesen Jahresverdienst hat, erwirbt damit einen Entgeltpunkt. Wer 25.972 Euro verdient, erwirbt grob einen halben Entgeltpunkt. Wer deutlich darüber liegt, erwirbt entsprechend mehr, solange das Einkommen beitragspflichtig berücksichtigt wird.

In dein Rentenkonto fließen nicht nur klassische Beschäftigungszeiten ein. Auch Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Zeiten mit Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Reha können eine Rolle spielen. Welche Zeiten tatsächlich berücksichtigt sind, erkennst du am Versicherungsverlauf. Fehlen dort Zeiten, kann die spätere Rente niedriger ausfallen, obwohl die gesundheitliche Lage unverändert ist.

zum Rentenpunkte Rechner

Zurechnungszeit

Die Zurechnungszeit ist der Grund, warum eine Erwerbsminderungsrente nicht nur aus den bereits zurückgelegten Beitragsjahren berechnet wird. Sie stellt Versicherte so, als hätten sie über den Eintritt der Erwerbsminderung hinaus mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet.

Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2026 endet die Zurechnungszeit mit 66 Jahren und 3 Monaten. Für die Rentenhöhe ist das wichtig: Je früher die Erwerbsminderung eintritt und je höher der bisherige Durchschnitt im Rentenkonto war, desto stärker kann die Zurechnungszeit wirken.

Die Zurechnungszeit ist aber kein pauschaler Zuschlag in Euro. Sie hängt an deinem bisherigen Versicherungsverlauf. Zwei Personen mit derselben Diagnose können deshalb deutlich unterschiedliche Renten bekommen.

Rentenartfaktor

Für die volle Erwerbsminderungsrente gilt der Rentenartfaktor 1,0. Für die teilweise Erwerbsminderungsrente gilt der Rentenartfaktor 0,5. Das heißt: Die teilweise EM-Rente ist grundsätzlich halb so hoch wie die volle EM-Rente, wenn alle anderen Berechnungswerte gleich sind.

Der Rentenartfaktor trennt volle und teilweise Erwerbsminderungsrente rechnerisch. Wenn du klären willst, wann die volle Rente statt der teilweisen Rente möglich ist, gehe zu vollen Erwerbsminderungsrente. Bei 3 bis unter 6 Stunden täglicher Leistungsfähigkeit passt teilweise Erwerbsminderungsrente besser.

Abschläge

Bei der Erwerbsminderungsrente können Abschläge anfallen. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat und ist bei Erwerbsminderungsrenten auf maximal 10,8 Prozent begrenzt. Er wirkt dauerhaft auf die Rente, also nicht nur bis zur Regelaltersgrenze.

Das ist der Punkt, an dem viele Schätzungen zu hoch ausfallen. Wer nur Rentenpunkte und Rentenwert multipliziert, übersieht den Zugangsfaktor. In der Praxis rechnet die Rentenversicherung mit persönlichen Entgeltpunkten. Darin ist der Abschlag bereits verarbeitet.

Rentenwert 2026

Der aktuelle Rentenwert sagt, wie viel ein Entgeltpunkt monatlich wert ist. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 42,52 Euro. Vorher lag er bei 40,79 Euro.

Für eine grobe Monatsrechnung nach dem 1. Juli 2026 kannst du deshalb mit 42,52 Euro pro persönlichem Entgeltpunkt rechnen. Bei 30 persönlichen Entgeltpunkten und voller Erwerbsminderungsrente ergibt das vor Abzügen 1.275,60 Euro. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente wäre es bei gleicher Grundlage die Hälfte.

Beispielrechnung

Eine Beispielrechnung kann die Logik zeigen, ersetzt aber keine Rentenauskunft. Angenommen, das Rentenkonto ergibt nach Zurechnungszeit 32,0000 Entgeltpunkte. Wegen des Abschlags wird mit einem Zugangsfaktor von 0,892 gerechnet. Daraus entstehen 28,5440 persönliche Entgeltpunkte.

  1. Volle Erwerbsminderungsrente brutto: 28,5440 persönliche Entgeltpunkte × 1,0 × 42,52 Euro = 1.213,69 Euro.
  2. Teilweise Erwerbsminderungsrente brutto: 28,5440 persönliche Entgeltpunkte × 0,5 × 42,52 Euro = 606,85 Euro.
  3. Zahlbetrag: Von der Bruttorente gehen bei gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung noch Beiträge ab. Steuer kann hinzukommen, wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen hoch genug ist.

Wichtig ist die Reihenfolge: Erst werden die rentenrechtlichen Werte berechnet. Danach kommen die laufenden Abzüge. Wer nur wissen will, ob die eigene Zahl ungefähr plausibel ist, kann mit der Renteninformation und einem Erwerbsminderungsrente Rechner arbeiten. Für den endgültigen Anspruch zählt aber der Rentenbescheid.

Abzüge vom Zahlbetrag

Kranken- und Pflegeversicherung

Bei Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner werden Beiträge aus der Rente einbehalten. Der allgemeine Krankenversicherungsbeitrag beträgt 14,6 Prozent; davon tragen Rentner und Rentenversicherung jeweils die Hälfte. Auch am individuellen Zusatzbeitrag beteiligt sich die Rentenversicherung zur Hälfte. Den Pflegeversicherungsbeitrag tragen Rentner dagegen allein.

Für 2026 gelten:

  • 7,3 Prozent Eigenanteil am allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag,
  • die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags,
  • 3,6 Prozent Pflegeversicherung,
  • 4,2 Prozent Pflegeversicherung für kinderlose Rentner nach Vollendung des 23. Lebensjahres, soweit kein Ausnahmetatbestand greift.

Privat oder freiwillig gesetzlich Versicherte können anders behandelt werden. Dort geht es oft um Zuschüsse und um Beiträge aus weiteren Einkünften. Für die Brutto-Netto-Frage führt das schnell weg von der Rentenhöhe und hinein in Krankenversicherung und Steuer. Genau dafür ist die Vertiefung zu Steuer und Abzügen bei Erwerbsminderungsrente sinnvoll.

Steuerpflicht

Die Erwerbsminderungsrente gehört steuerlich zu den gesetzlichen Renten. Beginnt die Rente im Jahr 2026, sind 84 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerpflichtig; 16 Prozent bleiben als Rentenfreibetrag steuerfrei. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit fallen ebenfalls unter die nachgelagerte Besteuerung.

Das bedeutet nicht, dass automatisch Einkommensteuer von der monatlichen EM-Rente einbehalten wird. Entscheidend ist das gesamte zu versteuernde Einkommen: Rente, Hinzuverdienst, weitere Renten, Vermietung, Ehegatteneinkommen und abziehbare Aufwendungen können die Steuerlast verändern.

Hinzuverdienst

Hinzuverdienst gehört nicht zur Berechnung der ursprünglichen Rentenhöhe, kann aber den laufenden Zahlbetrag beeinflussen. 2026 liegt die Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderungsrente bei 20.763,75 Euro im Jahr. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente beträgt sie mindestens 41.527,50 Euro im Jahr und kann individuell höher sein.

Die Geldgrenze ist aber nur die eine Seite. Bei einer vollen EM-Rente muss die Arbeit zum festgestellten Leistungsvermögen passen; regelmäßig geht es um weniger als 3 Stunden täglich. Bei teilweiser EM-Rente liegt das Leistungsvermögen bei 3 bis unter 6 Stunden täglich. Wer deutlich darüber arbeitet, kann auch dann ein Stundenrisiko auslösen, wenn die Geldgrenze eingehalten wird. Für die genaue Einordnung nutze die Seite Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst.

Renteninformation richtig lesen

Die Renteninformation zeigt nicht nur eine mögliche Altersrente, sondern auch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nach heutigem Stand. Die DRV erklärt in ihrer Broschüre Die Renteninformation – mehr wissen, dass dieser Wert bei Rentenbeginn 2026 mit einer Zurechnungszeit bis 66 Jahre und 3 Monate berechnet wird.

Für die Einordnung sind drei Punkte wichtig:

  • Die angegebene Erwerbsminderungsrente ist eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, nicht die teilweise EM-Rente.
  • Der Wert ist brutto. Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Steuer sind noch nicht abgezogen.
  • Die Renteninformation ist keine Bewilligung. Ob Anspruch besteht, wird erst im Antrag geprüft.

Wenn dein Versicherungskonto unvollständig ist, kann auch die Schätzung ungenau sein. Fehlende Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Ausbildungszeiten oder Zeiten mit Entgeltersatzleistungen können die Berechnung verändern.

Warum die EM-Rente niedriger ausfällt als erwartet

Die häufigsten Gründe liegen nicht in einer einzelnen Kürzung, sondern in der Kombination mehrerer Effekte:

  • Das Einkommen war über viele Jahre unterdurchschnittlich.
  • Im Rentenkonto fehlen Zeiten oder Nachweise.
  • Der Abschlag mindert die persönlichen Entgeltpunkte.
  • Die teilweise EM-Rente wird nur mit dem halben Rentenartfaktor berechnet.
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge senken den Zahlbetrag.
  • Steuern können hinzukommen, wenn weitere Einkünfte vorhanden sind.

Eine hohe Krankheitslast erhöht die Rente nicht automatisch. Eine Schwerbehinderung, ein Pflegegrad oder eine lange Krankschreibung verändern die Rentenformel ebenfalls nicht direkt. Sie können für andere Leistungen oder Nachweise wichtig sein, ersetzen aber keine Rentenpunkte.

Sonderfälle

WfbM nach 20 Jahren

Bei Beschäftigten in einer Werkstatt für behinderte Menschen taucht oft die Frage auf, wie hoch die EM-Rente nach 20 Jahren WfbM ist. Die 20 Jahre betreffen zuerst den Anspruch: Sie können wichtig werden, wenn volle Erwerbsminderung schon vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit eingetreten ist und seitdem ununterbrochen besteht. Für die Anspruchsprüfung findest du unter Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente weitere Informationen.

Für die Höhe gibt es trotzdem keine feste Pauschale. Auch hier zählt das Rentenkonto. Maßgeblich sind die berücksichtigten Beitragszeiten, die Entgeltpunkte und die konkrete Rentenberechnung.

Wechsel in die Altersrente

Die Erwerbsminderungsrente kann in der Renteninformation höher wirken als eine bereits erworbene Altersrente, weil die Zurechnungszeit künftige Beitragsjahre teilweise ersetzt. Umgekehrt kann die spätere Altersrente anders aussehen, weil nach dem Beginn der EM-Rente weitere Zeiten, Rentenanpassungen und der Wechsel der Rentenart eine Rolle spielen.

Beim Übergang wird nicht einfach frei neu verhandelt. Bestimmte Abschläge können erhalten bleiben, und der Wechsel hängt von der Altersgrenze und der gewählten Altersrente ab. Wenn du diesen Übergang planst, findest du die passende Vertiefung unter Altersrente nach Erwerbsminderungsrente.

Was die Rente nicht erhöht

Für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente sind einige Punkte wichtig, aber nicht so, wie sie oft vermutet werden:

  • Diagnose: Sie entscheidet über die medizinische Prüfung, nicht über die Rentenformel. Wenn du wissen willst, wie Diagnosen, Befunde und Leistungsfähigkeit zusammenhängen, helfen dir die Hinweise zur Erwerbsminderungsrente bei Krankheiten.
  • GdB: Ein Grad der Behinderung kann im Schwerbehindertenrecht wichtig sein, erhöht aber nicht automatisch die EM-Rente.
  • Pflegegrad: Ein Pflegegrad beschreibt Unterstützungsbedarf im Alltag, nicht die Rentenhöhe.
  • Steuerklasse: Sie ändert die Rentenformel nicht. Steuerlich zählt später das gesamte Einkommen.
  • Private Berufsunfähigkeitsversicherung: Eine private BU-Rente ist von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente zu trennen.

Wann ein EM-Rechner hilft

Ein Rechner kann helfen, wenn du bereits Werte aus deiner Renteninformation, eine geschätzte Bruttorente oder persönliche Entgeltpunkte hast. Er kann volle und teilweise EM-Rente, grobe Abzüge und Hinzuverdienstannahmen nebeneinanderstellen. Er kann aber nicht entscheiden, ob die Rentenversicherung die medizinischen Voraussetzungen anerkennt.

zum Erwerbsminderungsrente-Rechner

Für eine belastbare eigene Schätzung brauchst du mindestens:

  • den Wert der möglichen Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der Renteninformation,
  • deinen Krankenversicherungsstatus,
  • den Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse,
  • Informationen zur Pflegeversicherung, besonders zur Kinderlosigkeit oder zu berücksichtigten Kindern,
  • geplanten Hinzuverdienst, wenn du trotz EM-Rente arbeiten willst.

Wenn die Rente bewilligt wird, ist der Rentenbescheid maßgeblich. Dort stehen Rentenart, Rentenbeginn, Bruttorente, Abzüge und Zahlbetrag. Wenn der Antrag noch bevorsteht, hilft die Seite Erwerbsminderungsrente beantragen, die Unterlagen und den Ablauf sauber vorzubereiten.