Der Kabinettstermin für die Pflegereform am Mittwoch, 30. September, droht am Widerstand der SPD zu scheitern. Fraktionschef Matthias Miersch will den Entwurf von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) in der bisherigen Form blockieren. Für ihn ist der Vorschlag „vor allem ein Kürzungspaket“. Nach dem veröffentlichten Entwurf sollen bei Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von 131 Euro und bis zu 42 Euro für Verbrauchshilfen im Monat entfallen. Wer neu ins Pflegeheim zieht, bekäme höhere Zuschüsse zum Eigenanteil erst später. Die Koalition muss nun nachverhandeln.
Miersch sagte der Bild-Zeitung, die nötigen Strukturreformen fehlten. Seine Fraktion werde dem Paket so nicht zustimmen. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hatte bereits am Freitag vor Kürzungen für Pflegebedürftige und Angehörige gewarnt. Bleibt die SPD bei ihrem Nein, könnte Linnemanns Vorlage am Mittwoch nicht auf die Tagesordnung kommen.
Der Minister hält den Zeitplan für dringend. Bei einer Regierungsbefragung am 23. September bezifferte er den Einsparbedarf für 2027 auf acht Milliarden Euro. Das Pflegeneuordnungsgesetz soll die Finanzen der Pflegeversicherung zunächst sichern. Für einen grundlegenden Umbau will Linnemann eine Kommission einsetzen und deren Vorschläge im nächsten Jahr aufgreifen.
Genau diese Reihenfolge lehnt die SPD ab: Erst bei Leistungen sparen und später über das System verhandeln, reicht Miersch nicht. Er verlangt schon jetzt Maßnahmen, die Einsparungen und zusätzliche Einnahmen verbinden. Dabei sollen nach seinem Willen auch privat Pflegeversicherte einen Beitrag leisten.
Klüssendorf fordert zudem einen Deckel für die Eigenanteile im Pflegeheim und einen finanziellen Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung. Linnemann äußerte zuvor rechtliche Bedenken gegen einen solchen Ausgleich. Ein gemeinsamer Vorschlag liegt noch nicht vor.
131 Euro und Heimzuschüsse auf der Streichliste
Der Referentenentwurf des Ministeriums vom Juni streicht den monatlichen Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1. Mit den 131 Euro lassen sich bislang anerkannte Hilfen im Haushalt oder Betreuung bezahlen. Für jemanden, der diese Hilfe regelmäßig nutzt, entsteht damit eine Lücke. Die stattdessen vorgesehene Pflegebegleitung soll beraten und Unterstützung organisieren, bezahlt aber nicht die bisherige Haushaltshilfe.
Der Entwurf streicht bei Pflegegrad 1 auch die Erstattung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von bis zu 42 Euro im Monat. Wer beide Ansprüche vollständig nutzt, könnte so Leistungen im Wert von bis zu 173 Euro monatlich verlieren. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 wäre das besonders einschneidend, weil ihnen weder Pflegegeld noch ein reguläres Sachleistungsbudget für einen Pflegedienst zusteht.
Auch im Heim könnten Bewohner mehr selbst tragen. Die Zuschüsse zum pflegebedingten Eigenanteil sollen laut Juni-Entwurf langsamer steigen: Jede höhere Stufe wäre erst sechs Monate später erreicht, die höchste nach viereinhalb statt nach drei Jahren. Wer eine Zuschlagsstufe bereits erreicht hat, soll sie behalten. Wie viel ein neuer Heimbewohner zusätzlich zahlen müsste, hängt von den Pflegekosten der jeweiligen Einrichtung ab.
Der Juni-Entwurf enthält auch neue Angebote und zusätzliche Einnahmen. Seit seiner Veröffentlichung hat Linnemann bereits eine Änderung angekündigt: Die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige will er zurücknehmen. Auch über die anderen Einschnitte wird nun verhandelt.
Am Montag wollen Union und SPD erneut verhandeln. Wird der Kabinettsbeschluss verschoben, bleibt dem Bundestag weniger Zeit für die Beratungen vor 2027. Der Streit um die Kürzungen wäre damit weiter offen, während die Finanzierungslücke der Pflegeversicherung bestehen bliebe.