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Renteneintrittsrechner 2026 – wann kannst du in Rente gehen?

Mit dem Renteneintrittsrechner findest du heraus, ab wann du regulär oder vorzeitig Altersrente beziehen kannst. Dafür gibst du dein Geburtsdatum und deine voraussichtlichen Versicherungszeiten an. Eine anerkannte Schwerbehinderung und langjährige Arbeiten unter Tage können ebenfalls berücksichtigt werden.

Rechtsstand: Juli 2026
Die Berechnung basiert auf den derzeit geltenden gesetzlichen Altersgrenzen.

Renteneintrittsrechner

Wann kann ich frühestens in Rente gehen?

Geburtsdatum Format: TT.MM.JJJJ, unterstützt ab 01.01.1952
Voraussichtlich erfüllte Wartezeit Für die 45-jährige Wartezeit gelten strengere Anrechnungsregeln. Maßgeblich ist das Versicherungskonto der Deutschen Rentenversicherung.
Anerkannte Schwerbehinderung

Gilt die Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 zum möglichen Rentenbeginn?

Zusätzlich müssen 35 Versicherungsjahre erfüllt sein.
Ständige Arbeiten unter Tage

Hast du mindestens 25 Jahre mit ständigen Arbeiten unter Tage zurückgelegt?

Gewünschten Rentenbeginn prüfen optional

Trage einen Wunschmonat ein, wenn du zusätzlich prüfen möchtest, ob dieser Rentenbeginn möglich ist.

Der Rechner prüft, welche der bestätigten Rentenarten zu diesem Termin möglich ist.
Nur nötig, wenn der Abschlag oder Zuschlag zusätzlich in Euro berechnet werden soll.

Hinweis: Der Rechner bildet die gesetzlichen Standard-Altersgrenzen ab. Vertrauensschutz- und Sonderregelungen, die genaue Anrechnung einzelner Versicherungszeiten sowie die Folgen eines verspäteten Rentenantrags werden nicht geprüft. Verbindlich ist die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.

Welche Rententermine zeigt der Rechner?

Wann du in Rente gehen kannst, hängt nicht nur von deinem Geburtsdatum ab. Entscheidend ist auch, welche Versicherungszeiten du erfüllst und welche Rentenart deshalb für dich infrage kommt.

Der Rechner zeigt dir die möglichen Rententermine für die Regelaltersrente und für vorgezogene Altersrenten. Dabei wird auch ausgewiesen, ob der jeweilige Rentenbeginn abschlagsfrei ist oder mit dauerhaften Abschlägen verbunden wäre.

Regelaltersrente

Die Regelaltersrente erhältst du nach Erreichen deiner persönlichen Regelaltersgrenze. Dafür musst du grundsätzlich die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen. Die genaue Altersgrenze richtet sich nach deinem Geburtsjahr und liegt für alle ab 1964 Geborenen bei 67 Jahren.

Rente nach 35 Versicherungsjahren

Nach mindestens 35 Versicherungsjahren kannst du die Altersrente für langjährig Versicherte bereits ab 63 beziehen. Der frühere Rentenbeginn ist allerdings mit Abschlägen verbunden.

Für jeden Monat vor deiner abschlagsfreien Altersgrenze werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Bei einem um vier Jahre vorgezogenen Rentenbeginn kann der Abschlag bis zu 14,4 Prozent betragen.

Rente nach 45 Versicherungsjahren

Erfüllst du mindestens 45 anrechenbare Versicherungsjahre, kannst du die Altersrente für besonders langjährig Versicherte vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge beziehen.

Die genaue Altersgrenze hängt von deinem Geburtsjahr ab. Für ab 1964 Geborene liegt sie bei 65 Jahren. Diese Rentenart kann nicht noch früher mit Abschlägen beansprucht werden. Auch nach 45 Versicherungsjahren muss deshalb zunächst die vorgeschriebene Altersgrenze erreicht sein.

Rente bei Schwerbehinderung

Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und mindestens 35 Versicherungsjahren kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen früher beginnen.

Für ab 1964 Geborene ist ein abschlagsfreier Beginn mit 65 Jahren möglich. Mit Abschlägen kann die Rente bereits ab 62 bezogen werden. Der maximale Abschlag beträgt 10,8 Prozent. Die Schwerbehinderung muss beim Rentenbeginn anerkannt sein.

Für Versicherte mit mindestens 25 Jahren ständiger Arbeit unter Tage berücksichtigt der Rechner außerdem die besonderen Altersgrenzen für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.

Was bedeuten 35 und 45 Versicherungsjahre?

Versicherungsjahre sind nicht automatisch mit den tatsächlich gearbeiteten Jahren gleichzusetzen. Je nach Rentenart können auch andere rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden.

Für die Wartezeit von 35 Jahren zählen grundsätzlich mehr Zeitarten als für die Wartezeit von 45 Jahren. Bei den 45 Jahren gelten strengere Voraussetzungen. Nicht jede Zeit, die bei der Rente nach 35 Jahren angerechnet wird, zählt deshalb auch für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren.

Bist du unsicher, ob du eine Wartezeit erfüllst, kannst du dies im Rechner entsprechend angeben. Das Ergebnis zeigt dir dann mögliche Rententermine, deren Voraussetzungen noch geprüft werden müssen.

Wie werden Abschläge berücksichtigt?

Bei einem vorzeitigen Rentenbeginn beträgt der Abschlag 0,3 Prozent für jeden Monat, den die Rente früher beginnt. Ein Jahr früher bedeutet damit einen dauerhaften Abschlag von 3,6 Prozent.

Bei der Altersrente für langjährig Versicherte sind höchstens 14,4 Prozent möglich. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen liegt der maximale Abschlag bei 10,8 Prozent. Die Kürzung entfällt nicht, wenn du später deine Regelaltersgrenze erreichst.

Wie verbindlich ist das Ergebnis?

Der Renteneintrittsrechner ermittelt die gesetzlichen Altersgrenzen anhand deiner Angaben. Ob du die erforderlichen Versicherungszeiten tatsächlich erfüllst, richtet sich nach deinem anerkannten Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung.

Das Ergebnis dient deshalb als Orientierung und ersetzt keine verbindliche Rentenauskunft.