Dieser Rechner schätzt, was von einer Erwerbsminderungsrente monatlich ausgezahlt werden kann. Er berücksichtigt Bruttorente, volle oder teilweise EM-Rente, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kinderlosenzuschlag, Steueranteil und Hinzuverdienst.
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Am zuverlässigsten rechnest du mit der monatlichen Bruttorente aus der Renteninformation oder aus dem Rentenbescheid. Wer nur Entgeltpunkte einträgt, bekommt eine grobe Punktrechnung. Zurechnungszeit, Abschläge und Besonderheiten im Versicherungskonto können dadurch fehlen.
Bruttorente
0,00 €
vor Kranken- und Pflegeversicherung
Abzüge
0,00 €
KV und Pflegeversicherung
Zahlbetrag vor Steuer
0,00 €
geschätzt, vor Steuer
Berechnungsschritte
Steuern sind nicht eingerechnet. Ob Einkommensteuer anfällt, hängt vom gesamten steuerpflichtigen Einkommen ab.
Rechenannahmen
- Rechenstand: 1. Juli 2026. Aktueller Rentenwert: 42,52 Euro.
- Volle Erwerbsminderungsrente: Rentenartfaktor 1,0. Teilweise Erwerbsminderungsrente: Rentenartfaktor 0,5.
- Bei gesetzlicher Pflichtversicherung werden 7,3 Prozent Krankenversicherung, die Hälfte des Zusatzbeitrags und der Pflegeversicherungsbeitrag abgezogen.
- Hinzuverdienst über der jährlichen Einkommensgrenze wird mit einem Zwölftel des übersteigenden Betrags zu 40 Prozent monatlich angerechnet.
- Die Arbeitszeit-Auswahl ist nur ein Risikohinweis. Sie ersetzt keine medizinische oder rechtliche Prüfung des Leistungsvermögens.
- Die Schnell-Schätzung ersetzt keinen Versicherungsverlauf. Sie nutzt das aktuelle Brutto als Näherung für den bisherigen Durchschnitt.
Welche Eingabe am besten ist
Bruttorente
Die Bruttorente ist für diesen Rechner die beste Eingabe. Sie enthält die Rentenart, die bisherigen Versicherungszeiten, die Zurechnungszeit und mögliche Abschläge bereits deutlich besser als eine einfache Punktrechnung.
Die Bruttorente findest du in der Renteninformation, in einer Rentenauskunft oder später im Rentenbescheid. Wenn du den Aufbau der Bruttorente nachvollziehen willst, hilft der Rechenweg auf Höhe der Erwerbsminderungsrente.
Entgeltpunkte
Die Punktrechnung nutzt den aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro und den Rentenartfaktor 1,0 für volle Erwerbsminderungsrente beziehungsweise 0,5 für teilweise Erwerbsminderungsrente.
Vorsicht bei bisherigen Entgeltpunkten: Sie zeigen nicht automatisch die spätere EM-Rente. Bei der Erwerbsminderungsrente kann die Zurechnungszeit die Berechnung deutlich verändern. Wenn du nur die bisher erworbenen Punkte aus dem Rentenkonto einträgst, kann das Ergebnis zu niedrig ausfallen.
Was der Rechner abzieht
Krankenversicherung
Bei gesetzlich krankenversicherten Rentnern wird von der gesetzlichen Rente in der Regel der halbe allgemeine Krankenversicherungsbeitrag abgezogen. Im Rechner sind das 7,3 Prozent plus die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Den Zusatzbeitrag kannst du im Rechner ändern.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung wird bei gesetzlicher Rente grundsätzlich vollständig vom Rentner getragen. 2026 sind im Rechner die Sätze nach Kinderstatus hinterlegt: 4,2 Prozent für Kinderlose ab 23 Jahren, 3,6 Prozent bei einem Kind oder ohne Zuschlag und niedrigere Sätze bei mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern unter 25 Jahren. Den Kinderstatus kannst du gegen die Beitragssätze der Pflegeversicherung prüfen.
Steuer
Der Rechner zieht keine Einkommensteuer ab. Das wäre Scheingenauigkeit, weil dafür weitere Einkünfte, Sonderausgaben, Freibeträge und der gesamte Steuerfall zählen. Er zeigt nur, welcher Teil der Jahresbruttorente steuerpflichtig sein kann. Für Rentenbeginn 2026 ist ein Besteuerungsanteil von 84 Prozent voreingestellt. Wenn du Brutto, Netto und Steuer trennen willst, nutze zusätzlich Steuer und Abzüge bei Erwerbsminderungsrente.
Hinzuverdienst richtig eintragen
Beim Hinzuverdienst zählt 2026 nicht nur der Eurobetrag. Bei voller Erwerbsminderungsrente liegt die jährliche Grenze bei 20.763,75 Euro. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente liegt sie mindestens bei 41.527,50 Euro und kann individuell höher sein. Der Rechner zieht von einem Betrag oberhalb der Grenze 40 Prozent als Rentenkürzung ab.
Daneben bleibt das Stundenrisiko. Bei voller EM-Rente muss die Arbeit zur Leistungsfähigkeit von weniger als 3 Stunden täglich passen. Bei teilweiser EM-Rente liegt die Grenze bei 3 bis unter 6 Stunden. Wenn du die Arbeit nicht nur rechnerisch, sondern auch rentenrechtlich einordnen willst, findest du die Details auf Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente. Die Hinzuverdienstgrenzen 2026 sind auch offiziell veröffentlicht.
Warum das Ergebnis nur eine Schätzung ist
Ein Rechner kann den Zahlbetrag eingrenzen, aber nicht den Rentenbescheid ersetzen. Bei der Erwerbsminderungsrente hängen Anspruch und Höhe an Punkten, die sich nicht vollständig in ein Formular pressen lassen.
- Die medizinische Prüfung fehlt: Der Rechner prüft nicht, ob volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Dafür zählt die tägliche Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
- Die Zurechnungszeit kann fehlen: Wer nur vorhandene Entgeltpunkte einträgt, bildet die EM-Rente oft zu niedrig ab.
- Abschläge können anders liegen: Der Zugangsfaktor hängt vom Rentenbeginn und von Schutzregelungen ab.
- Private Krankenversicherung ist nicht abgebildet: Der Rechner behandelt gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Private Beiträge und Zuschüsse müssen gesondert geprüft werden.
- Steuer ist individuell: Der steuerpflichtige Rentenanteil ist nicht dasselbe wie die tatsächliche Einkommensteuer.
Für die Anspruchsfrage ist der Rechner nicht entscheidend. Wenn noch unklar ist, ob volle oder teilweise Erwerbsminderung überhaupt in Betracht kommt, prüfe zuerst die Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente.