Mit dem Witwenrenten-Rechner kannst du die mögliche Höhe einer kleinen oder großen Witwenrente berechnen. Berücksichtigt werden das Sterbevierteljahr, altes oder neues Hinterbliebenenrecht, ein möglicher Kinderzuschlag und die Anrechnung eigenen Einkommens.
Die Berechnung gilt gleichermaßen für Witwen- und Witwerrenten. Sie liefert eine erste Einschätzung und ersetzt keinen Rentenbescheid. Welche Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sein müssen, erklärt der Überblick zur Witwenrente.
Unverbindliche Ersteinschätzung
Witwenrente berechnen
Prüfe Rentenart, Sterbevierteljahr, Kinderzuschlag und die mögliche Kürzung durch eigenes Einkommen. Der Rechner gilt ebenso für Witwerrenten.
Rechenwerte und Annahmen
- Aktueller Rentenwert ab 1. Juli 2026: 42,52 Euro. Er wird nur für den Kinderzuschlag benötigt.
- Monatlicher Freibetrag vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027: 1.122,53 Euro zuzüglich 238,11 Euro je waisenrentenberechtigtem Kind.
- Der Rechner verwendet je nach Einkommensart die gesetzlichen Pauschalabzüge. Individuelle steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten kann nur der Rentenversicherungsträger verbindlich prüfen.
- Der eingegebene Rentenbetrag wird als bereits feststehende 100-Prozent-Basis verwendet. Zugangsfaktor, Zurechnungszeit und Versicherungsverlauf werden nicht neu berechnet.
- Bei Erwerbsminderung oder der Erziehung eines Kindes mit Behinderung wird unterstellt, dass die Voraussetzung fortbesteht.
Was der Witwenrenten-Rechner berücksichtigt
Aus dem Geburtsdatum, dem Heiratsdatum und dem Todesjahr ermittelt der Rechner zunächst, ob das alte oder neue Hinterbliebenenrecht gilt. Davon hängt unter anderem ab, ob die große Witwenrente 55 oder 60 Prozent der Rentenbasis beträgt und ob die kleine Witwenrente auf 24 Monate begrenzt ist.
Für die ersten drei Kalendermonate nach dem Todesmonat wird das Sterbevierteljahr berechnet. In dieser Zeit beträgt der Rentenartfaktor 100 Prozent. Eigenes Einkommen wird noch nicht angerechnet.
Welche Rentenbasis du eingeben solltest
Bezog der verstorbene Ehepartner bereits eine gesetzliche Rente, verwendest du den letzten monatlichen Bruttobetrag. Lag noch kein Rentenbezug vor, kannst du den Betrag der vollen Erwerbsminderungsrente aus der Renteninformation oder Rentenauskunft eintragen.
Der zweite Wert ist nur eine Orientierung. Der endgültige Betrag kann sich durch den Versicherungsverlauf, die Zurechnungszeit und persönliche Entgeltpunkte verändern. Wie sich die verschiedenen Rentenfaktoren auswirken, zeigt die Seite zur Höhe der Witwenrente.
Eigenes Einkommen kann die Witwenrente kürzen
Seit dem 1. Juli 2026 gilt ein monatlicher Freibetrag von 1.122,53 Euro. Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente erhöht sich der Freibetrag um 238,11 Euro. Vom anrechenbaren Nettoeinkommen oberhalb dieser Grenze werden 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.
Maßgeblich ist nicht einfach der ausgezahlte Nettobetrag. Je nach Einkommensart gelten unterschiedliche Pauschalabzüge. Der Rechner berücksichtigt deshalb unter anderem Arbeitsentgelt, Minijob, eigene gesetzliche Rente, Krankengeld, Betriebsrente, private Rente sowie Einkünfte aus Kapital oder Vermietung getrennt.
Warum der Rentenbescheid abweichen kann
Der Rechner arbeitet mit den gesetzlichen Werten ab Juli 2026. Künftige Rentenanpassungen und Freibeträge können spätere Zahlungen verändern. Auch die Zuordnung von Kindererziehungszeiten, besondere Versicherungszeiten und die genaue Einkommensprüfung können zu einem anderen Ergebnis führen.
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie eine mögliche Einkommensteuer sind im Ergebnis nicht enthalten. Die steuerliche Behandlung wird auf der Seite Steuer bei der Witwenrente gesondert erklärt.