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Witwenrente Rechner 2026

Mit dem Witwenrenten-Rechner kannst du die mögliche Höhe einer kleinen oder großen Witwenrente berechnen. Berücksichtigt werden das Sterbevierteljahr, altes oder neues Hinterbliebenenrecht, ein möglicher Kinderzuschlag und die Anrechnung eigenen Einkommens.

Die Berechnung gilt gleichermaßen für Witwen- und Witwerrenten. Sie liefert eine erste Einschätzung und ersetzt keinen Rentenbescheid. Welche Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sein müssen, erklärt der Überblick zur Witwenrente.

Unverbindliche Ersteinschätzung

Witwenrente berechnen

Prüfe Rentenart, Sterbevierteljahr, Kinderzuschlag und die mögliche Kürzung durch eigenes Einkommen. Der Rechner gilt ebenso für Witwerrenten.

Rechenstand 1. Juli 2026: Die Einkommensfreibeträge gelten vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027. Das Ergebnis ist ein Bruttowert vor Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern.
1Grundvoraussetzungen

Anhand dieser Daten ermittelt der Rechner unter anderem, ob altes oder neues Hinterbliebenenrecht gilt, wie lange die Ehe bestand und wann die Altersgrenze der großen Witwenrente erreicht wird.

Hast du nach dem Tod erneut geheiratet?

War die allgemeine Wartezeit erfüllt?

Wähle „Ja“, wenn der verstorbene Ehepartner bereits eine gesetzliche Rente bezog, mindestens fünf Versicherungsjahre hatte oder die Wartezeit vorzeitig erfüllt war.

2Rentenbasis

Am genauesten ist die letzte monatliche Bruttorente des verstorbenen Ehepartners. Alternativ kannst du den Betrag der vollen Erwerbsminderungsrente aus der Renteninformation verwenden.

€ / Monat

Der Rechner wendet auf diesen Betrag 25, 55 oder 60 Prozent an. Ein bereits gekürzter Betrag einer teilweisen Erwerbsminderungsrente ist dafür nicht geeignet.

3Voraussetzungen der großen Witwenrente

Die maßgebende Altersgrenze berechnet der Rechner automatisch. Daneben können weitere Gründe sofort zu einer großen Witwenrente führen.

Bist du erwerbsgemindert?

Erziehst du ein Kind unter 18 Jahren?

Erziehst du ein Kind, das wegen einer Behinderung nicht selbst für sich sorgen kann?

4Kinderzuschlag

Im neuen Hinterbliebenenrecht kann ein Zuschlag für zugeordnete Kindererziehungsmonate hinzukommen. Im alten Recht gilt stattdessen bei der großen Witwenrente der höhere Faktor von 60 Prozent.

Monate

Üblich sind höchstens 36 Monate je Kind. Trage nur Monate ein, die dir zugeordnet wurden. Der Zuschlag ist nicht mit der Mütterrente identisch.

5Eigenes Einkommen

Während des Sterbevierteljahres wird eigenes Einkommen nicht angerechnet. Danach mindern 40 Prozent des Betrags oberhalb des Freibetrags die Witwenrente.

Kinder

Je waisenrentenberechtigtem Kind erhöht sich der monatliche Freibetrag um 238,11 Euro.

Rechenwerte und Annahmen
  • Aktueller Rentenwert ab 1. Juli 2026: 42,52 Euro. Er wird nur für den Kinderzuschlag benötigt.
  • Monatlicher Freibetrag vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027: 1.122,53 Euro zuzüglich 238,11 Euro je waisenrentenberechtigtem Kind.
  • Der Rechner verwendet je nach Einkommensart die gesetzlichen Pauschalabzüge. Individuelle steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten kann nur der Rentenversicherungsträger verbindlich prüfen.
  • Der eingegebene Rentenbetrag wird als bereits feststehende 100-Prozent-Basis verwendet. Zugangsfaktor, Zurechnungszeit und Versicherungsverlauf werden nicht neu berechnet.
  • Bei Erwerbsminderung oder der Erziehung eines Kindes mit Behinderung wird unterstellt, dass die Voraussetzung fortbesteht.

Was der Witwenrenten-Rechner berücksichtigt

Aus dem Geburtsdatum, dem Heiratsdatum und dem Todesjahr ermittelt der Rechner zunächst, ob das alte oder neue Hinterbliebenenrecht gilt. Davon hängt unter anderem ab, ob die große Witwenrente 55 oder 60 Prozent der Rentenbasis beträgt und ob die kleine Witwenrente auf 24 Monate begrenzt ist.

Für die ersten drei Kalendermonate nach dem Todesmonat wird das Sterbevierteljahr berechnet. In dieser Zeit beträgt der Rentenartfaktor 100 Prozent. Eigenes Einkommen wird noch nicht angerechnet.

Welche Rentenbasis du eingeben solltest

Bezog der verstorbene Ehepartner bereits eine gesetzliche Rente, verwendest du den letzten monatlichen Bruttobetrag. Lag noch kein Rentenbezug vor, kannst du den Betrag der vollen Erwerbsminderungsrente aus der Renteninformation oder Rentenauskunft eintragen.

Der zweite Wert ist nur eine Orientierung. Der endgültige Betrag kann sich durch den Versicherungsverlauf, die Zurechnungszeit und persönliche Entgeltpunkte verändern. Wie sich die verschiedenen Rentenfaktoren auswirken, zeigt die Seite zur Höhe der Witwenrente.

Eigenes Einkommen kann die Witwenrente kürzen

Seit dem 1. Juli 2026 gilt ein monatlicher Freibetrag von 1.122,53 Euro. Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente erhöht sich der Freibetrag um 238,11 Euro. Vom anrechenbaren Nettoeinkommen oberhalb dieser Grenze werden 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.

Maßgeblich ist nicht einfach der ausgezahlte Nettobetrag. Je nach Einkommensart gelten unterschiedliche Pauschalabzüge. Der Rechner berücksichtigt deshalb unter anderem Arbeitsentgelt, Minijob, eigene gesetzliche Rente, Krankengeld, Betriebsrente, private Rente sowie Einkünfte aus Kapital oder Vermietung getrennt.

Warum der Rentenbescheid abweichen kann

Der Rechner arbeitet mit den gesetzlichen Werten ab Juli 2026. Künftige Rentenanpassungen und Freibeträge können spätere Zahlungen verändern. Auch die Zuordnung von Kindererziehungszeiten, besondere Versicherungszeiten und die genaue Einkommensprüfung können zu einem anderen Ergebnis führen.

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie eine mögliche Einkommensteuer sind im Ergebnis nicht enthalten. Die steuerliche Behandlung wird auf der Seite Steuer bei der Witwenrente gesondert erklärt.