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Freifahrt im Nahverkehr: So funktionieren Ausweis und Wertmarke

Unentgeltliche Beförderung entsteht nicht allein durch einen Schwerbehindertenausweis. Für die eigene Freifahrt werden ein entsprechend gekennzeichneter Ausweis, ein Beiblatt und eine gültige Wertmarke benötigt. Berechtigt sind insbesondere Menschen mit G, aG, H, Bl oder Gl.

Die Wertmarke kostet 2026 für zwölf Monate 104 Euro und für sechs Monate 53 Euro. Bei H oder Bl sowie beim Bezug bestimmter Sozialleistungen wird sie ohne Eigenbeteiligung ausgegeben.

Wer eine Wertmarke bekommen kann

Merkzeichen oder StatusWertmarkeKfz-Steuer
G53 € oder 104 €, bei Sozialleistungen kostenlosWahlrecht zur 50-%-Ermäßigung
Gl53 € oder 104 €, bei Sozialleistungen kostenlosWahlrecht zur 50-%-Ermäßigung
aG53 € oder 104 €, bei Sozialleistungen kostenlosvolle Befreiung zusätzlich möglich
Hkostenlosvolle Befreiung zusätzlich möglich
Blkostenlosvolle Befreiung zusätzlich möglich

Bei G und Gl muss zwischen entgeltlicher Wertmarke und einer Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent gewählt werden. aG, H und Bl können Freifahrt und vollständige Kfz-Steuerbefreiung gleichzeitig nutzen.

Was du bei der Kontrolle brauchst

Mitgeführt werden müssen der gültige Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt mit aufgeklebter Wertmarke. Nur beide Dokumente zusammen ersetzen die Fahrkarte. Ein Feststellungsbescheid, eine Kopie oder ein Foto auf dem Smartphone genügt regelmäßig nicht.

Die Wertmarke ist personenbezogen und nicht übertragbar. Der Gültigkeitsbeginn wird auf dem Beiblatt eingetragen. Eine neue Marke kann nach Ablauf beantragt werden, ohne den gesamten GdB erneut prüfen zu lassen, solange Ausweis und Berechtigung fortbestehen.

Wo die Freifahrt gilt

VerkehrsmittelMit Wertmarke kostenlos?
Bus, Straßenbahn und U-Bahn im Nahverkehrja
S-Bahnja
RB, RE, IRE und vergleichbare Nahverkehrszügeja
Fähren im Orts- und Nahbereichunter den gesetzlichen Voraussetzungen
ICE, regulärer IC oder ECnein
Fernbusregelmäßig nein

Einzelne IC- oder EC-Verbindungen können aufgrund regionaler Vereinbarungen als Nahverkehr freigegeben sein. Entscheidend ist die konkrete Verbindung, nicht nur die Zugbezeichnung. Vor Fahrtantritt sollte in der Verbindungsauskunft geprüft werden, ob der Zug mit Nahverkehrsfahrkarten nutzbar ist.

Begleitperson mit Merkzeichen B

Mit Merkzeichen B fährt eine Begleitperson im öffentlichen Nah- und Fernverkehr kostenlos. Diese Mitnahmeberechtigung besteht auch ohne eigene Wertmarke. Die schwerbehinderte Person benötigt dann selbst eine reguläre Fahrkarte, während die Begleitung unentgeltlich reist.

Eine Begleitperson ist nicht namentlich festgelegt und kann wechseln. Bei der Deutschen Bahn können außerdem kostenfreie Sitzplatzreservierungen möglich sein. Für Auslandsfahrten und einzelne private Verkehrsunternehmen gelten abweichende Bedingungen.

Begleithund und Hilfsmittel

Handgepäck, ein geeigneter Rollstuhl und sonstige orthopädische Hilfsmittel werden im gesetzlichen Rahmen kostenlos befördert. Mit B kann neben der Begleitperson auch ein Hund unentgeltlich mitgenommen werden. Gekennzeichnete Assistenzhunde haben zusätzlich eigene Zugangs- und Beförderungsrechte.

Welche Merkzeichen zur Freifahrt führen

G

Merkzeichen G bestätigt eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit. Die Wertmarke ist grundsätzlich kostenpflichtig, sofern keine Sozialleistung die kostenlose Ausgabe ermöglicht.

aG

Merkzeichen aG steht für außergewöhnliche Gehbehinderung. Neben der Wertmarke kommen der blaue Behinderten-Parkausweis und eine vollständige Kfz-Steuerbefreiung infrage.

H und Bl

Bei Merkzeichen H oder Bl wird die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung ausgegeben. Die kostenlose Ausgabe folgt aus dem Merkzeichen und nicht erst aus einer zusätzlichen Bedürftigkeitsprüfung.

Gl

Gehörlose Menschen mit Gl können eine Wertmarke gegen Eigenbeteiligung erwerben oder unter den Voraussetzungen bestimmter Sozialleistungen kostenlos erhalten. Wie bei G besteht alternativ die Möglichkeit einer 50-prozentigen Kfz-Steuerermäßigung.

Kostenlose Wertmarke wegen Sozialleistungen

Auch ohne H oder Bl entfällt die Eigenbeteiligung, wenn bestimmte laufende Leistungen zum Lebensunterhalt bezogen werden. Dazu gehören unter anderem Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt und bestimmte Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe oder des sozialen Entschädigungsrechts.

Eine Rente, Wohngeld oder Arbeitslosengeld allein reicht nicht automatisch. Der aktuelle Bewilligungsbescheid muss der ausstellenden Behörde vorgelegt werden. Endet die Sozialleistung, kann die nächste Wertmarke kostenpflichtig werden.

Wertmarke beantragen

Zuständig ist die Behörde, die auch das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis ausstellt. Je nach Bundesland handelt es sich um Versorgungsamt, Landesamt, Kommune oder Kreisverwaltung. Benötigt werden der gültige Ausweis und gegebenenfalls der Nachweis über eine kostenlose Ausgabe.

Über das Bundesportal zum Beiblatt mit Wertmarke lässt sich die zuständige Stelle am Wohnort ermitteln. Wer die Jahresmarke vorzeitig zurückgeben möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Hälfte der Eigenbeteiligung erstattet bekommen, wenn noch mindestens sechs Monate Gültigkeit verbleiben.

Häufige Fehlannahmen

  • GdB 50 allein reicht nicht für Freifahrt.
  • Der grün-orange Ausweis ersetzt die Wertmarke nicht.
  • B macht die Begleitperson kostenlos, aber nicht automatisch die schwerbehinderte Person.
  • Die Wertmarke gilt nicht pauschal im regulären Fernverkehr.
  • Ein Parkausweis hat keine Funktion als Fahrausweis.

Fehlt ein notwendiges Merkzeichen im Feststellungsbescheid, kann die Wertmarkenstelle die medizinische Entscheidung nicht selbst korrigieren. Dann ist ein Widerspruch gegen das fehlende Merkzeichen oder bei späterer Verschlechterung ein Änderungsantrag zur Neufeststellung von GdB und Merkzeichen erforderlich.