Merkzeichen B bestätigt die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson. Anerkannt wird es, wenn bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wegen der Behinderung regelmäßig fremde Hilfe nötig ist. Typische Situationen sind Unterstützung beim Ein- und Aussteigen, Hilfe während der Fahrt oder Orientierung auf Bahnhöfen und an Haltestellen.
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B verpflichtet nicht dazu, ständig begleitet zu sein. Fahrten allein bleiben erlaubt. Der Eintrag schafft vielmehr das Recht, bei Bedarf eine Begleitperson kostenlos mitzunehmen.
Wann B anerkannt wird
| Hilfebedarf | Für B relevant? |
|---|---|
| Ein- und Aussteigen in Bus oder Bahn | ja |
| Stabilisierung oder Hilfe während der Fahrt | ja |
| Orientierung an Haltestellen, Bahnhöfen oder beim Umsteigen | ja |
| Gefahren durch Anfälle während der Nutzung | kann relevant sein |
| Hilfe nur beim Einkaufen oder im Haushalt | allein nicht ausreichend |
| Begleitung nur aus Bequemlichkeit oder Vorsicht | nein |
Die Begutachtung knüpft regelmäßig an G, Gl oder H an. B kommt daher vor allem bei schwerbehinderten Menschen infrage, deren Mobilität, Orientierung, Hörfähigkeit oder allgemeiner Hilfebedarf bereits besonders festgestellt wurde. Ein bestimmter Pflegegrad führt nicht automatisch zu B.
Hilfe in öffentlichen Verkehrsmitteln zählt
Einsteigen und Aussteigen
Hohe Stufen, Spalten zwischen Bahnsteig und Fahrzeug, fehlende Haltemöglichkeiten oder das Verstauen eines Hilfsmittels können regelmäßige Unterstützung erforderlich machen. Entscheidend ist nicht, ob einzelne moderne Fahrzeuge barrierefrei sind. Bewertet wird die typische Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Orientierung und Umsteigen
Sehbehinderungen, geistige Einschränkungen, Demenz oder schwere Hörbehinderungen können dazu führen, dass Fahrtrichtung, Haltestellen, Durchsagen und Umstiege nicht sicher erfasst werden. Konkrete Beispiele aus unbekannten Verbindungen sind aussagekräftiger als der Hinweis, dass vertraute Strecken allein gelingen.
Hilfe während der Fahrt
Auch Unterstützung beim sicheren Sitzen, bei plötzlichen Anfällen oder bei der Bedienung notwendiger Hilfsmittel kann relevant sein. Maßgeblich bleibt ein regelmäßiger behinderungsbedingter Bedarf und nicht die bloße Möglichkeit, dass irgendwann Hilfe nötig werden könnte.
Wer als Begleitperson mitfahren darf
Der Ausweis legt keine bestimmte Person fest. Angehörige, Freunde, Pflegekräfte oder andere geeignete Personen können die Begleitung übernehmen. Ein Wechsel zwischen verschiedenen Begleitpersonen ist möglich. Bei einzelnen Buchungssystemen und Verkehrsunternehmen können praktische Alters- oder Reservierungsregeln gelten.
Eine gegenseitige Begleitung zweier Menschen, die jeweils B im Ausweis haben, ersetzt nicht ohne Weiteres die erforderliche Begleitperson. Wer selbst auf Unterstützung angewiesen ist, kann die notwendige Hilfe des anderen regelmäßig nicht vollständig übernehmen.
Kostenlose Fahrt im Nah- und Fernverkehr
| Fahrt | Schwerbehinderte Person | Begleitperson mit B |
|---|---|---|
| Nahverkehr mit Wertmarke | kostenlos | kostenlos |
| Nahverkehr ohne Wertmarke | benötigt Fahrkarte | kostenlos |
| Fernverkehr in Deutschland | benötigt Fahrkarte | kostenlos |
| Auslandsfahrt | Tarif des Verkehrsunternehmens | abweichende Regeln prüfen |
Die Begleitperson wird auch ohne Wertmarke unentgeltlich befördert. Muss die schwerbehinderte Person selbst ein Ticket kaufen, bleibt die Begleitung trotzdem kostenlos. Für die eigene Freifahrt im Nahverkehr bleiben Ausweis, Beiblatt und gültige Wertmarke erforderlich.
Bei der Deutschen Bahn gilt B auch im innerdeutschen Fernverkehr. Der Ausweis muss im Original mitgeführt werden. Eine kostenfreie Sitzplatzreservierung für die schwerbehinderte Person und die Begleitung ist nach den aktuellen DB-Regeln möglich. Praktische Buchungsinformationen stellt die Deutsche Bahn für barrierefreies Reisen bereit.
Begleithund und Assistenzhund
Mit B kann neben einer Begleitperson auch ein Hund kostenlos mitgenommen werden. Für gekennzeichnete Assistenzhunde bestehen zusätzlich eigene gesetzliche Rechte, die nicht zwingend ein B voraussetzen. Bei der Bahn sind Begleitperson und Hund gleichzeitig möglich.
Blindenführhunde und ordnungsgemäß gekennzeichnete Assistenzhunde benötigen im Zug keinen Maulkorb. Andere Hunde können trotz kostenloser Mitnahme den jeweiligen Beförderungsbedingungen unterliegen.
B ist keine allgemeine Eintrittskarte
Der gesetzliche Kern betrifft öffentliche Verkehrsmittel. Kinos, Museen, Schwimmbäder, Freizeitparks oder Veranstalter können Begleitpersonen freiwillig kostenlos oder ermäßigt einlassen, müssen dies aber nicht allein wegen B in jedem Fall tun. Vor dem Besuch sollten die jeweiligen Bedingungen geprüft werden.
Ebenso entsteht kein blauer Parkausweis. G und B können unter hohen zusätzlichen medizinischen Schwellen einen orangefarbenen Parkausweis ermöglichen. Das Recht auf Behindertenparkplätze bleibt dagegen aG, Bl und wenigen vergleichbaren Fallgruppen vorbehalten.
Kombinationen mit anderen Merkzeichen
B steht häufig neben G, aG, Gl oder H. Die Buchstaben erfüllen unterschiedliche Aufgaben. G oder aG beschreibt die Mobilität, H den umfassenden täglichen Hilfebedarf und B die Unterstützung in öffentlichen Verkehrsmitteln.
G ohne B bedeutet, dass die Fortbewegung erheblich eingeschränkt ist, aber nicht regelmäßig fremde Hilfe bei Bus und Bahn benötigt wird. B ohne eigene Wertmarke macht nur die Begleitperson kostenlos, nicht die Fahrt der schwerbehinderten Person.
B beantragen oder nachfordern
Beim Feststellungsantrag sollte der Hilfebedarf in Verkehrssituationen konkret beschrieben werden. Allgemeine Aussagen wie „kann nicht allein reisen“ sind schwächer als Beispiele zu Stufen, Orientierung, Umsteigen, Anfällen oder Hilfe während der Fahrt.
Fehlt B trotz bereits belegter regelmäßiger Unterstützung, kann der Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid die fehlerhafte Merkzeichenentscheidung angreifen. Entsteht der Hilfebedarf erst später, wird B über einen Änderungsantrag zur Neufeststellung der gesundheitlichen Merkmale geprüft.