Wer eine Erwerbsminderungsrente bis zur Regelaltersgrenze bezieht, bekommt danach keine EM-Rente mehr, sondern Altersrente. Die spätere Altersrente beginnt aber nicht bei null: Für die Berechnung zählen das Rentenkonto, die bisherigen Entgeltpunkte, mögliche zusätzliche Beiträge und bestehende Abschläge.
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Die Altersrente nach Erwerbsminderungsrente ist nicht automatisch höher und nicht automatisch niedriger. Entscheidend ist, ob der Übergang lückenlos läuft, welche Rentenart gewählt wird und ob vor der Regelaltersgrenze eine andere Altersrente in Betracht kommt.
Wann die EM-Rente endet
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Rente vor dem regulären Rentenalter. Sie kann nur bis zur persönlichen Regelaltersgrenze gezahlt werden. Danach geht es nicht mehr um die Frage, ob du weniger als drei oder weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kannst. Dann geht es um eine Altersrente.
2026 ist für viele Betroffene der Jahrgang 1961 wichtig: Er erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 6 Monaten. Für spätere Jahrgänge steigt die Grenze weiter an; ab dem Jahrgang 1964 liegt sie bei 67 Jahren.
Wenn du noch vor der Altersgrenze klären willst, ob volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt, findest du die Grundlogik auf Erwerbsminderungsrente und die genaue Prüfkette auf Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente.
Der normale Übergang
Beziehst du die EM-Rente bis zur Regelaltersgrenze, schließt sich grundsätzlich eine Regelaltersrente an. Du kannst etwas anderes bestimmen, aber in der Praxis ist der lückenlose Wechsel meist der Standard.
| Situation | Was passiert | Worauf du achten solltest |
|---|---|---|
| EM-Rente läuft bis zur Regelaltersgrenze | Die Regelaltersrente schließt sich an. | Prüfe den neuen Bescheid, Rentenbeginn, Bruttorente und Zahlbetrag. |
| EM-Rente endet vor der Regelaltersgrenze | Es gibt keinen automatischen Wechsel in die Regelaltersrente. | Weitergewährung, vorgezogene Altersrente oder andere Leistungen müssen getrennt geprüft werden. |
| Vorgezogene Altersrente ist möglich | Sie braucht eine bewusste Entscheidung. | Höhe, Abschläge und Bindungswirkung vorher vergleichen. |
Wie hoch die Altersrente wird
Die spätere Altersrente wird aus dem Rentenkonto berechnet. Der letzte Zahlbetrag der EM-Rente wird also nicht einfach kopiert. Trotzdem gibt es bei einer Folgerente Schutzregeln: Beginnt die neue Rente spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende der EM-Rente, werden mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt.
Besitzschutz bei Folgerenten
Vereinfacht heißt das: Die Rentenpunkte, die der bisherigen EM-Rente zugrunde lagen, sollen beim nahtlosen Wechsel nicht durch eine neue Berechnung verloren gehen. Das schützt vor einer rechnerischen Verschlechterung der bisherigen persönlichen Entgeltpunkte. Geschützt ist aber nicht jeder einzelne Netto-Eindruck auf dem Kontoauszug, sondern die rentenrechtliche Berechnungsbasis.
Wenn du die Berechnungslogik noch einmal Schritt für Schritt prüfen willst, hilft die Seite Höhe der Erwerbsminderungsrente. Dort geht es um Rentenpunkte, Zurechnungszeit, Abschläge und Abzüge.
Zusätzliche Beiträge
Die Altersrente kann höher ausfallen, wenn nach Beginn der EM-Rente noch Beiträge hinzugekommen sind. Das kann bei teilweiser Erwerbsminderungsrente durch Arbeit passieren, bei Minijobs mit Rentenversicherungsbeiträgen oder durch andere rentenrechtliche Zeiten.
Bei voller Erwerbsminderungsrente sind zusätzliche Beiträge seltener, aber nicht ausgeschlossen. Entscheidend ist immer, was im Versicherungskonto tatsächlich gespeichert ist.
Teilweise EM-Rente
Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente ist der Vergleich besonders wichtig. Die teilweise EM-Rente ist grundsätzlich nur halb so hoch wie eine volle EM-Rente. Eine spätere Altersrente wird dagegen als Altersrente berechnet und nicht als „halbe Rente“ fortgeführt.
Wenn es um den Unterschied zwischen voller und teilweiser EM-Rente geht, helfen die Seiten volle Erwerbsminderungsrente und teilweise Erwerbsminderungsrente.
Abschläge verschwinden nicht
Ein häufiger Irrtum: Mit der Regelaltersrente sei jeder frühere Abschlag automatisch weg. Das stimmt so nicht. Wenn die EM-Rente bereits mit Abschlägen berechnet wurde, sind diese Abschläge in der bisherigen Rentenberechnung angelegt und wirken beim Besitzschutz der persönlichen Entgeltpunkte mit.
Zusätzlich können neue Abschläge entstehen, wenn du vor der Regelaltersgrenze bewusst in eine vorgezogene Altersrente wechselst. Bei vielen Altersrenten beträgt der Abschlag 0,3 Prozent pro Monat, den die Rente vor dem abschlagsfreien Beginn startet. Ein Jahr früher bedeutet also 3,6 Prozent weniger Rente.
Vorgezogene Altersrente prüfen
Eine vorgezogene Altersrente kann vor allem dann Thema werden, wenn die EM-Rente befristet ausläuft oder wenn du nicht bis zur Regelaltersgrenze warten willst. Sie ist aber keine automatische Verbesserung. Vor einem Wechsel sollte klar sein, welche Rente höher ist und welche Folgen die Entscheidung hat.
35 Versicherungsjahre
Mit 35 Versicherungsjahren kann eine Altersrente für langjährig Versicherte in Betracht kommen. Sie ist frühestens ab 63 möglich, dann aber mit Abschlägen. Diese Abschläge bleiben dauerhaft.
Für die 35 Jahre zählen nicht nur klassische Arbeitsjahre. Auch bestimmte Zeiten mit Krankengeld, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung, Pflege, freiwilligen Beiträgen oder Minijobs können mitzählen. Entscheidend ist der Versicherungsverlauf.
Schwerbehinderung
Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt einen Grad der Behinderung von mindestens 50, die Wartezeit von 35 Jahren und das passende Alter voraus. Schwerbehinderung und Erwerbsminderung bleiben trotzdem verschiedene Prüfungen. Ein GdB von 50 ersetzt keine EM-Prüfung; umgekehrt führt eine EM-Rente nicht automatisch zu einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Der amtliche Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner hilft, die möglichen Altersrenten nach Geburtsdatum, Schwerbehinderung und Rentenart grob einzuordnen.
Bindende Entscheidung
Bei einer vorgezogenen Altersrente geht es nicht nur um den ersten Monat der Zahlung. Nach einer bindenden Bewilligung einer Altersrente ist der spätere Wechsel in eine andere Altersrente oder zurück in eine EM-Rente grundsätzlich ausgeschlossen. Genau deshalb sollte eine vorgezogene Altersrente nicht nur nach dem frühestmöglichen Startdatum beurteilt werden.
Antrag und Umwandlung
Beim Übergang an der Regelaltersgrenze ist der neue Vorgang nicht mit dem ersten Antrag auf Erwerbsminderungsrente vergleichbar. Wenn ein Umwandlungsantrag oder Rückfragen kommen, geht es häufig darum, Daten zu prüfen: Bankverbindung, Krankenversicherung, Steuer-Identifikationsnummer, fehlende Versicherungszeiten oder Angaben zur bisherigen Rente.
Für die Umwandlung gibt es den offiziellen R0110 – Verkürzter Antrag auf Versichertenrente. Wer eine andere Altersrente vor der Regelaltersgrenze beantragen will, sollte den Antrag nicht nur ausfüllen, sondern vorher die Rentenart und die Höhe vergleichen.
Wenn die bisherige EM-Rente befristet ist und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht wurde, ist der bessere Weg oft zuerst die Weitergewährung. Auf Erwerbsminderungsrente verlängern geht es darum, wann der Antrag gestellt werden sollte und welche Unterlagen dafür wichtig sind.
Zahlbetrag und Abzüge
Auch nach dem Wechsel bleibt der Unterschied zwischen Bruttorente und Zahlbetrag wichtig. Von der gesetzlichen Rente gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Steuerlich zählt die Altersrente ebenfalls zur Einkommensteuer, auch wenn nicht automatisch jeder Rentner tatsächlich Steuern zahlen muss.
Die spätere Altersrente kann deshalb auf dem Papier anders aussehen als der Betrag, der monatlich ankommt. Wenn du Bruttorente, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Steuer getrennt prüfen willst, nutze die Seite Steuer und Abzüge bei Erwerbsminderungsrente.
Hinzuverdienst nach dem Wechsel
Nach dem Wechsel in eine Altersrente gelten nicht mehr die Stundenregeln der Erwerbsminderungsrente. Bei der EM-Rente kann Arbeit zum Problem werden, wenn sie nicht zur festgestellten Leistungsfähigkeit passt. Bei der Altersrente geht es nicht mehr darum, ob du unter drei oder unter sechs Stunden täglich arbeiten kannst.
Seit 2023 gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Arbeit kann trotzdem Auswirkungen auf Steuer, Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder den Arbeitsvertrag haben. Die besonderen EM-Renten-Regeln zum Hinzuverdienst bleiben nur für die Zeit relevant, in der tatsächlich noch eine Erwerbsminderungsrente bezogen wird. Die Details dazu findest du auf Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente.
Bescheid prüfen
Der wichtigste Punkt ist nicht die Überschrift des Schreibens, sondern die Berechnung. Im neuen Bescheid solltest du besonders auf diese Angaben achten:
- Rentenart: Regelaltersrente, vorgezogene Altersrente oder andere Altersrente.
- Rentenbeginn: lückenlos nach der EM-Rente oder mit Unterbrechung.
- Bruttorente: Betrag vor Kranken- und Pflegeversicherung.
- Zahlbetrag: Betrag, der monatlich überwiesen wird.
- Entgeltpunkte: Grundlage für den Vergleich mit der bisherigen Rente.
- Abschläge: alte Abschläge aus der EM-Rente und mögliche neue Abschläge bei vorzeitiger Altersrente.
- Versicherungszeiten: fehlende Monate, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten oder Zeiten mit Sozialleistungen.
Wenn Rentenbeginn, Rentenart oder Berechnung nicht nachvollziehbar sind, sollte der Bescheid zeitnah geprüft werden. Das gilt besonders, wenn die EM-Rente befristet endete, eine vorgezogene Altersrente gewählt wurde oder Versicherungszeiten fehlen.