Rentner können auch im kommenden Jahr weniger von ihrer Rente behalten, obwohl die Regierung stabile Kassenbeiträge in Aussicht stellt. Der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitrag soll 2027 unverändert bei 2,9 Prozent liegen. Das schützt jedoch nicht vor einer Erhöhung bei der eigenen Krankenkasse. Der Kassenverband warnt vor weiterem Finanzbedarf einzelner Kassen und einem zusätzlichen Milliardenrisiko, das in der neuen Schätzung noch gar nicht berücksichtigt ist.
Die Warnung folgt unmittelbar auf die Entwarnung aus dem Bundesgesundheitsministerium. Gesundheitsminister Carsten Linnemann erklärte am 14. Oktober, der durchschnittliche Zusatzbeitrag bleibe im kommenden Jahr stabil. Einen Tag später begrüßte der GKV-Spitzenverband das Ergebnis, benannte aber zugleich die offenen Risiken. Für Rentner entscheidet sich deshalb erst mit dem Beitragssatz ihrer eigenen Kasse, ob die angekündigte Stabilität auch auf ihrem Konto ankommt.
2,9 Prozent sind keine Obergrenze
Hinter der Zahl steht eine gemeinsame Prognose von Fachleuten des Gesundheitsministeriums, des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes. Sie berechnen, welcher Zusatzbeitrag im Durchschnitt nötig wäre, um die erwarteten Ausgaben zu finanzieren. Nach dem Ergebnis vom 14. Oktober reichen dafür rechnerisch erneut 2,9 Prozent.
Der Finanzbedarf zum Auffüllen der Kassenreserven bleibt bei dieser Rechnung allerdings außen vor. Genau hier sieht der Kassenverband ein Problem: Zum Jahreswechsel werde es weiterhin Krankenkassen geben, die ihre gesetzliche Mindestrücklage noch nicht vollständig aufgebaut haben. Diese Kassen könnten deshalb zusätzliches Geld benötigen.
Diesen Bedarf dürfen sie nicht einfach ignorieren. Nach § 242 SGB V muss der Zusatzbeitrag auch die vorgeschriebene Rücklage finanzieren. Die 2,9 Prozent sind damit weder eine verbindliche Vorgabe für alle Kassen noch eine Obergrenze. Eine Kasse kann darüber liegen, ohne dass die gemeinsame Prognose falsch wäre.
Pharma-Ausnahme birgt Milliardenrisiko
Zu diesem bereits bekannten Bedarf kommt eine politische Unsicherheit. Im Raum steht eine sogenannte Standortklausel für Pharmaunternehmen, die in Deutschland forschen und produzieren. Sie könnten unter bestimmten Bedingungen ganz oder teilweise von einem zusätzlichen Herstellerrabatt für patentgeschützte Arzneimittel befreit werden.
Der GKV-Spitzenverband beziffert die mögliche Belastung auf bis zu 1,3 Milliarden Euro. Würde die Ausnahme ohne vollständigen finanziellen Ausgleich umgesetzt, müssten nach seiner Einschätzung die Zusatzbeiträge absehbar steigen. Dieses Risiko steckt noch nicht in der Prognose, weil zum Zeitpunkt der Schätzung weder ein entsprechender Änderungsantrag noch ein Gesetzentwurf vorlag. Es handelt sich um eine bedingte Warnung des Verbandes, nicht um eine bereits beschlossene Beitragserhöhung.
Höherer Abzug erst ab März
Eine tatsächliche Erhöhung würde gesetzlich pflichtversicherte Rentner unmittelbar beim Zahlbetrag ihrer Rente treffen. Den Krankenversicherungsbeitrag aus der gesetzlichen Rente teilen sie sich nach § 249a SGB V mit der Rentenversicherung. Damit trägt der Rentner auch die Hälfte eines höheren Zusatzbeitrags selbst.
Angenommen, eine Kasse würde ihren Zusatzbeitrag zum Januar von 2,9 auf 3,9 Prozent erhöhen. Bei 1.800 Euro gesetzlicher Bruttorente stiege der eigene Krankenversicherungsabzug von 157,50 auf 166,50 Euro im Monat. Pflegeversicherung und eine mögliche Einkommensteuer sind darin nicht enthalten.
Die zusätzlichen neun Euro würden bei Pflichtversicherten aber erst ab März einbehalten. Denn nach § 247 SGB V wirken Änderungen des Zusatzbeitrags bei deutschen gesetzlichen Renten mit zwei Monaten Verzögerung. Bei unveränderter Bruttorente wären das im ersten Kalenderjahr 90 Euro weniger Auszahlung. Die angenommenen 3,9 Prozent sind ein Rechenbeispiel, keine Prognose für eine bestimmte Krankenkasse.
Entscheidend bleibt die eigene Kasse
Ob es dazu kommt, steht mit der neuen Schätzung nicht fest. Das Gesundheitsministerium muss den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 erst noch bis zum 1. November offiziell bekannt geben. Für die persönliche Belastung bleibt anschließend der von der eigenen Krankenkasse festgelegte Satz maßgeblich. Ein unveränderter Renteneingang im Januar wäre bei einer Beitragserhöhung zum Jahresbeginn deshalb noch keine Entwarnung.