Für Beschäftigte und Arbeitgeber dürfte die geplante Rentenreform spürbar teurer werden. Nach dem Vorschlag soll der Beitragssatz ab 2028 in vier jährlichen Schritten um insgesamt zwei Prozentpunkte steigen, damit neben der Umlagerente ein Kapitalstock aufgebaut werden kann. Wer den Aufschlag finanziert, ist damit vergleichsweise klar. Welche zusätzliche Rente daraus entsteht und wie sie gegen Börsenrisiken oder Kaufkraftverlust geschützt wird, lässt die Bundesregierung dagegen in weiten Teilen unbeantwortet.
Dieser Abstand zwischen Belastung und versprochener Rentenleistung prägt die Antwort vom 21. September 2026. Von 34 nummerierten Fragen bündelt die Regierung 22 in einer gemeinsamen Auskunft, nach der die Regeln erst noch erarbeitet würden. Das Grundmodell steht dennoch: Alle rentenversicherungspflichtigen Beschäftigten sollen verpflichtend einzahlen, während das Geld auf individuellen, nicht vererbbaren Konten langfristig und breit gestreut angelegt wird. Den so aufgebauten kapitalgedeckten Anteil sollen Versicherte später zusammen mit der Umlagerente als lebenslange Leistung erhalten. Damit ist der Weg des Geldes grob beschrieben, sein Wert für den einzelnen Rentner aber noch nicht.
Für einen verlässlichen Zahlbetrag reichen diese Leitplanken nicht. Es fehlen Annahmen zur Rendite und Regeln für Kaufkraftschutz, schlechte Anlageergebnisse, die Auswahl privater Fonds sowie Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Ohne diese Vorgaben lässt sich auch nicht beurteilen, welcher Anbieter den öffentlichen Fonds führen soll und was der zusätzliche Beitrag am Ende tatsächlich wert ist.
Arbeitnehmer sollen 1 Prozent selbst tragen
Der Beitragssatz soll nach dem Vorschlag ab 2028 jährlich um 0,5 Prozentpunkte steigen, bis insgesamt zwei Prozent des beitragspflichtigen Bruttolohns in die Kapitalrente fließen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils die Hälfte, sodass bei 4.000 Euro Monatsbrutto 40 Euro Arbeitnehmeranteil und weitere 40 Euro vom Arbeitgeber zusammenkommen. Über ein volles Jahr würden dem Kapitalkonto damit 960 Euro gutgeschrieben, von denen der Beschäftigte 480 Euro selbst aufbringt. Die Belastung des Nettolohns kann geringer ausfallen, weil Rentenbeiträge innerhalb des steuerlichen Höchstbetrags als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Modellrechnungen zu diesem Steuereffekt fehlen, während die spätere Auszahlung nachgelagert besteuert werden soll.
Dieser Rechenweg beschreibt einen Plan, noch keinen aktuellen Abzug. Der Koalitionsbeschluss gibt zwar die politische Richtung vor, ersetzt aber kein Gesetz. Erst der Entwurf wird zeigen, ob Starttermin, Beitragshöhe und Kreis der Pflichtversicherten bestehen bleiben und welche wirtschaftlichen Folgen die Regierung dafür erwartet.
Die Regierung beziffert die wirtschaftlichen Folgen nicht
Diese Folgen reichen über den monatlichen Abzug auf der Lohnabrechnung hinaus. Bis 2040 oder 2050 hat die Bundesregierung keine eigene Simulation vorgelegt, obwohl höhere Beiträge das verfügbare Einkommen der Haushalte verringern oder die Lohnkosten der Arbeitgeber erhöhen können. IMK und WSI rechnen für die ersten fünf Jahre nach der Erhöhung mit einem Wachstumsverlust von insgesamt einem Prozentpunkt und einem Beschäftigungsverlust von etwas mehr als 250.000 Erwerbstätigen. Hinter diesen Zahlen steht eine Modellrechnung der Institute, die den zusätzlichen Kapitalaufbau als Belastung für Konsum und Nachfrage betrachtet. Die Bundesregierung übernimmt diese Prognose nicht, sondern nimmt sie lediglich zur Kenntnis und hält eine isolierte Betrachtung einzelner Reformmaßnahmen für nicht zielführend.
Den kurzfristigen Belastungen stellt die Regierung die erwarteten Kapitalerträge gegenüber. Sie sollen langfristig verhindern, dass der Beitrag zur umlagefinanzierten Rente noch stärker steigen muss. Wie groß diese Entlastung 2035, 2040, 2045 oder 2050 ausfallen könnte, bleibt allerdings ebenso unbeziffert wie eine mögliche Weitergabe des Arbeitgeberanteils über niedrigere Lohnabschlüsse. Damit ist der zusätzliche Aufwand für die Ansparphase greifbarer als der Zeitpunkt, ab dem Beschäftigte finanziell von der Kapitalrente profitieren sollen.
Börsenrisiko entscheidet mit über die spätere Rente
Ob diese langfristige Rechnung aufgeht, hängt nicht allein von einer durchschnittlichen Rendite über mehrere Jahrzehnte ab. Für den einzelnen Versicherten zählt auch, wie sich der Kapitalmarkt kurz vor seinem Rentenbeginn entwickelt und ob das angesparte Geld rechtzeitig in risikoärmere Anlagen umgeschichtet wird.
Eine breite Streuung senkt das Risiko, beseitigt aber weder Kursschwankungen noch reale Verluste, wenn der Rentenbeginn in eine schwache Börsenphase fällt. Ebenso wenig schützt eine lebenslange Auszahlung vor Kaufkraftverlust, solange ihr Betrag im Ruhestand nicht regelmäßig angepasst wird. Ausgerechnet für diese Verbindung zwischen Anlagerisiko und späterer Rentenhöhe enthält die Antwort der Bundesregierung noch keine belastbaren Regeln.
Die offene Risikoverteilung betrifft schließlich auch die heutige Rentenkasse. Sie darf nach Auffassung der Deutschen Rentenversicherung nicht für Verluste der Kapitalrente oder eine Beitragsgarantie einstehen, weil sonst die angestrebte Entlastung des Umlagesystems wieder verloren ginge. Zugleich erfordern individuelle Kapitalkonten und die gemeinsame Auszahlung beider Rententeile neue Meldewege, für die ausreichend Vorbereitungszeit nötig ist. Für Beschäftigte gilt deshalb vorerst das heutige Recht, ohne zusätzlichen Abzug für die Kapitalrente. Erst ein Gesetzentwurf kann aus dem konkreten Beitragsplan ein vollständiges Leistungsversprechen machen und die 22 bislang unbeantworteten Fragen auflösen.