Zwei Prozent mehr Beitrag, ein eigenes Kapitalkonto und die Aussicht auf Rendite am Aktienmarkt. So soll die neue Kapitalrente einmal funktionieren. Was bislang weit weniger geklärt ist: Wer trägt das Risiko, wenn die Kapitalanlage schlechter läuft als erhofft? Genau an diesem Punkt zieht die Deutsche Rentenversicherung jetzt eine klare Grenze.
Anlagerisiken der geplanten Kapitalrente dürften nicht zulasten der heutigen umlagefinanzierten Rentenversicherung gehen. Als Beispiel nennt der Bundesvorstand der DRV Bund ausdrücklich eine mögliche Beitragsgarantie. Die Forderung steht in seiner am 4. September veröffentlichten Stellungnahme zu den Vorschlägen der Alterssicherungskommission.
Damit rückt eine Frage in den Vordergrund, die bei der bisherigen Debatte um höhere Beiträge leicht untergeht. Nicht nur die Höhe der Einzahlung muss geregelt werden. Entscheidend ist auch, wer im neuen System für Verluste, Garantien und Fehlbeträge einsteht.
Die Kapitalrente soll zusätzliches Geld an den Markt bringen
Vorgesehen ist eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzkomponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. In der Endstufe sollen dafür zwei Prozent des beitragspflichtigen Bruttolohns zusätzlich fließen – je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Möglichst 2028 soll der Aufbau beginnen, anschließend soll der Satz jährlich um 0,5 Prozentpunkte steigen.
Anders als der heutige Rentenbeitrag würde dieses Geld nicht sofort für laufende Renten ausgegeben. Es soll auf individuellen Kapitalkonten verbucht und über einen öffentlichen Fonds oder zertifizierte Fonds angelegt werden. Die Alterssicherungskommission setzt dabei bewusst auf langfristige Renditechancen am Kapitalmarkt.
Rendite ohne Risiko gibt es allerdings nicht. Auch der Kommissionsbericht rechnet mit Schwankungen an den globalen Kapitalmärkten. Spätestens dann stellt sich die praktische Frage, die die DRV nun ausdrücklich anspricht: Bleibt ein Kapitalkonto hinter den Erwartungen zurück, darf die Lücke nicht einfach aus dem bestehenden Umlagesystem geschlossen werden.
Für heutige Rentner bedeutet diese Forderung keine Kürzung ihrer laufenden Rente. Betroffen ist vielmehr die Architektur des neuen Systems. Die Kapitalrente soll die gesetzliche Alterssicherung ergänzen – ihre Risiken sollen nach Vorstellung der DRV aber sauber von der klassischen Rentenkasse getrennt bleiben.
Eine Garantie verschiebt das Risiko nur
Besonders heikel wird es bei einer möglichen Beitragsgarantie. Sie könnte Versicherten zusichern, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Fällt der Kapitalmarkt schwächer aus, verschwindet der Verlust dadurch jedoch nicht. Jemand muss ihn übernehmen.
Genau dafür will die DRV die umlagefinanzierte Rentenversicherung nicht heranziehen. Andernfalls würden Risiken des neuen Kapitalbausteins am Ende bei einem System landen, das gerade durch mehr Kapitaldeckung entlastet werden soll.
Damit verschiebt sich die politische Debatte. Bislang stand vor allem im Mittelpunkt, wie teuer die zusätzlichen Beiträge zur Kapitalrente für Beschäftigte werden. Nun kommt eine zweite Geldfrage hinzu: Wer bezahlt die Sicherheit, wenn die Politik den neuen Kapitalkonten Garantien mitgeben will?
Auch organisatorisch drängt die DRV auf Trennung. Den Beitragseinzug für die Kapitalrente möchte sie nicht selbst übernehmen. Gelder könnten zwar ähnlich wie Sozialversicherungsbeiträge eingezogen und anschließend an die zuständigen Fonds weitergeleitet werden. Für individuelle Kapitalkonten seien aber ausreichend lange Vorbereitungszeiten nötig.
Ein fertiger Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Die Alterssicherungskommission hat den Pflichtbeitrag empfohlen, die Bundesregierung will die Rentenreform weiter vorbereiten. Spätestens bei der konkreten Ausgestaltung muss deshalb entschieden werden, was bislang offen ist: Wie viel Sicherheit soll die Kapitalrente bieten – und wer bezahlt sie, wenn die Märkte nicht liefern?