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Neue Rentenauskunft zeigt ab 55 den frühestmöglichen Rentenstart

Wer kurz vor dem Ruhestand steht, soll in der neuen Rentenauskunft schneller erkennen können, welche Altersrente zu welchem Termin erreichbar ist. Die Deutsche Rentenversicherung stellt dafür den regulären und einen möglichen vorgezogenen Beginn nun in einer Tabelle gegenüber. Zu den verschiedenen Rentenwegen kommen hochgerechnete Beträge sowie Berechnungen der voraussichtlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Automatisch verschickt wird das vollständig überarbeitete Schreiben ab dem 55. Geburtstag im Abstand von drei Jahren.

Der Unterschied zur jährlichen Renteninformation liegt damit im Umfang. Das kürzere Schreiben konzentriert sich auf die bisher erworbenen Ansprüche und eine Prognose für die Regelaltersrente. Die am 7. Oktober vorgestellte Neufassung bezieht dagegen weitere Altersrenten mit ihren Voraussetzungen und möglichen Startterminen ein.

Ein frühes Rentenalter allein reicht nicht

Ob ein früherer Termin tatsächlich infrage kommt, hängt nicht nur vom Geburtsdatum ab. Für die Altersrente für langjährig Versicherte müssen 35 Jahre erreicht sein, für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte sind es 45 Jahre. Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen kommen zu 35 Versicherungsjahren ein Grad der Behinderung von mindestens 50 und die jeweilige Altersgrenze hinzu. Die neue Tabelle zeigt deshalb auch, ob die benötigte Wartezeit bereits erfüllt ist oder nach dem bisherigen Verlauf noch erfüllt werden kann. Eine Besonderheit bleibt die Rente nach 45 Jahren, denn sie lässt sich überhaupt nicht gegen Abschläge vorziehen.

Damit bleibt das allgemeine Renteneintrittsalter nur der Ausgangspunkt. Wer grundsätzlich mit 63 in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen könnte, die 35 Jahre aber erst später erreicht, kann die fehlenden Monate nicht durch einen höheren Abschlag ersetzen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kostet jeder Monat vor der maßgeblichen Altersgrenze 0,3 Prozent der Rente dauerhaft.

Rentenbeginnrechner

Die Rentenhöhe bleibt eine Hochrechnung

Steht ein möglicher Termin fest, folgt die zweite Frage: Wie viel Rente wäre dann zu erwarten? Dafür schreibt die Rentenversicherung den bisherigen Verlauf des Versicherungskontos bis zum jeweiligen Beginn fort. Sie unterstellt, dass sich die versicherten Einkommen ähnlich entwickeln wie im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre. Sinkt der Verdienst oder endet die Beschäftigung früher, kann der spätere Betrag hinter der Hochrechnung zurückbleiben. Höhere Einkommen oder zusätzliche Beitragszeiten können ihn umgekehrt steigen lassen.

Auch der angezeigte Termin ist keine verbindliche Zusage. Nach § 109 SGB VI beruht die Auskunft auf dem geltenden Recht und den gespeicherten Versicherungszeiten. Politische Vorschläge für andere Altersgrenzen werden deshalb erst berücksichtigt, wenn ein entsprechendes Gesetz verabschiedet und in Kraft getreten ist. Bis dahin bildet die Rentenauskunft die derzeitige Rechtslage ab.

Bei der finanziellen Planung kommt noch eine zweite Grenze hinzu. Die ausgewiesenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung helfen zwar, den späteren Zahlbetrag besser einzuschätzen. Eine vollständige Nettorente lässt sich daraus aber nicht ablesen, weil sich Beitragssätze bis zum Rentenbeginn ändern können und eine mögliche Einkommensteuer von den gesamten Einkünften und individuellen Abzügen abhängt.

Fehlende Zeiten verändern Betrag und Termin

Bevor Versicherte mit einem der genannten Termine planen, sollten sie daher den beigefügten Versicherungsverlauf prüfen. Die Rentenauskunft benennt, für welche Zeiträume noch Angaben fehlen. Dahinter können Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege stehen, die nicht nur den Rentenbetrag erhöhen würden. Reichen die gespeicherten Monate ohne diese Zeiten noch nicht für 35 oder 45 Jahre, verschiebt sich auch der mögliche Beginn. Eine Kontenklärung kann solche Lücken schließen, wenn die erforderlichen Nachweise noch vorliegen.

Auf den nächsten automatischen Versand muss niemand warten, der seinen Ruhestand bereits konkret plant. Nach Angaben der Rentenversicherung lässt sich eine aktuelle Rentenauskunft unabhängig vom Alter kostenlos über die Online-Services anfordern. Erst wenn das Versicherungskonto vollständig ist, taugt sie jedoch als belastbare Grundlage für den Vergleich mehrerer Termine. Verbindlich werden Rentenart, Beginn und Höhe weiterhin erst mit dem Rentenbescheid nach einem Antrag.