Spätestens mit 43 Jahren fordert die Deutsche Rentenversicherung Versicherte dazu auf, ihr Rentenkonto zu prüfen. Der Zeitpunkt ist nicht zufällig gewählt. Bis dahin können bereits mehr als zwei Jahrzehnte Versicherungsbiografie zusammengekommen sein. Was im Versicherungsverlauf fehlt, kann später die Rentenhöhe, Wartezeiten oder sogar den Rentenanspruch beeinflussen. Die Kontenklärung lässt sich inzwischen vollständig online anstoßen. Für das Formular V0100 nennt die DRV zum Start lediglich die Rentenversicherungsnummer.
Nicht jede Zeit landet automatisch im Rentenkonto
Lohn- und Beitragszeiten aus einer normalen Beschäftigung werden heute in der Regel elektronisch gemeldet. Trotzdem ist der Versicherungsverlauf kein lückenloses digitales Tagebuch des gesamten Lebens. Die Deutsche Rentenversicherung weist in ihrer aktuellen Serviceinformation zur Kontenklärung ausdrücklich auf Zeiten hin, die ergänzt werden müssen, wenn sie fehlen.
Dazu gehören etwa Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr, Kindererziehungszeiten und Auslandszeiten. Auch bei älteren Beschäftigungsabschnitten oder anderen rentenrechtlich relevanten Zeiten können Nachweise nötig werden. Entscheidend ist deshalb nicht, ob ein Zeitraum persönlich als wichtig empfunden wird, sondern ob er im Versicherungsverlauf tatsächlich gespeichert ist.
Nicht jede Lücke erhöht später automatisch den Monatsbetrag. Schul- und Studienzeiten können beispielsweise für rentenrechtliche Wartezeiten wichtig sein, obwohl daraus nicht zwangsläufig zusätzliche Entgeltpunkte entstehen. Kindererziehungszeiten wirken dagegen unmittelbar auf die Rentenberechnung. Genau deshalb sollte ein fehlender Zeitraum nicht pauschal als harmlos abgehakt werden.
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Der Brief mit 43 ist mehr als eine Formalität
Einen ersten Versicherungsverlauf erhalten viele Versicherte schon zusammen mit ihrer Renteninformation. Spätestens mit 43 Jahren verschickt die Rentenversicherung im Rahmen des Kontenklärungsverfahrens erneut einen aktuellen Versicherungsverlauf und einen Fragebogen.
Wer darin eine Lücke findet, muss nicht bis zum späteren Rentenantrag warten. Die Kontenklärung kann jederzeit beantragt werden. Der Vorteil eines frühen Abgleichs ist banal, aber finanziell relevant: Nachweise aus Schule, Studium, früheren Arbeitsverhältnissen oder Zeiten im Ausland lassen sich mit 43 meistens leichter beschaffen als kurz vor dem Ruhestand.
Kommt der Rentenbescheid Jahrzehnte später auf Basis eines unvollständigen Kontos, wird die Korrektur aufwendiger. Beim Rentenbescheid prüfen spielt der Versicherungsverlauf deshalb eine zentrale Rolle. Die bessere Reihenfolge ist jedoch, bekannte Lücken schon vorher zu schließen.
V0100 lässt sich online absenden
Die DRV hat den Online-Ablauf für die Kontenklärung inzwischen weitgehend auf das Nachreichen von Unterlagen ausgelegt. Das Formular V0100 steht als eAntrag bereit. Nach Angaben der Rentenversicherung wird zum Start nur die Rentenversicherungsnummer benötigt. Nachweise können als Dateien hochgeladen, Eingaben bis zu 30 Tage zwischengespeichert und der Antrag direkt elektronisch versendet werden. Anschließend gibt es eine Sendebestätigung.
Als typische Unterlagen nennt die DRV Arbeitsverträge, Zeugnisse, Geburtsurkunden der Kinder sowie Nachweise über Schul- und Studienzeiten. Welche Dokumente tatsächlich nötig sind, hängt von der konkreten Lücke ab. Ein vollständiges Sammelsurium aller alten Unterlagen ist daher nicht das Ziel. Maßgeblich sind die Monate oder Sachverhalte, die im Versicherungsverlauf fehlen oder unklar erscheinen.
Die Rentenversicherung nennt für die Bearbeitung einer Kontenklärung derzeit im Durchschnitt drei bis vier Monate. Das ist ein weiterer Grund, das Verfahren nicht erst kurz vor einem geplanten Rentenbeginn anzustoßen.
Nach der Klärung weiter kontrollieren
Ein einmal geklärtes Konto bleibt nicht automatisch für immer vollständig. Neue Beschäftigungszeiten kommen hinzu, Lebensphasen ändern sich und auch später können noch Unstimmigkeiten auffallen. Nach einer Kontenklärung verschickt die DRV nach eigenen Angaben in regelmäßigen Abständen erneut Mitteilungen zum Versicherungsverlauf.
Wer einen solchen Verlauf erhält, sollte deshalb vor allem die Zeitachse prüfen: Sind alle Jahre und Monate nachvollziehbar belegt, passen Kinder- oder Auslandszeiten und fehlen längere Abschnitte? Der geschätzte Rentenbetrag auf der ersten Seite ist erst der zweite Blick. Wenn die Datenbasis darunter nicht stimmt, kann auch die Hochrechnung nicht stimmen.