Für deine eigene Planunug ist meist nicht der höchste Betrag in der Renteninformation brauchbar. Beginne mit der hochgerechneten Regelaltersrente ohne angenommene Rentenanpassungen. Sie unterstellt, dass deine Beitragsleistung bis zur Regelaltersgrenze dem Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre entspricht. Das ist eine Rechenannahme und keine Zusage. Sämtliche Rentenbeträge im Schreiben sind außerdem Bruttowerte. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, mögliche Steuern und der Kaufkraftverlust bis zum Rentenbeginn fehlen noch.
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Ob die Hochrechnung zu deinem weiteren Berufsleben passt, ist deshalb wichtiger als die letzte Stelle hinter dem Komma. Wer nach längerer Teilzeit wieder voll arbeiten will, kurz vor dem Schreiben einen deutlichen Gehaltssprung hatte oder künftig weniger verdienen wird, muss den ausgewiesenen Betrag anders einordnen.
Das steht in der Renteninformation
Die Deutsche Rentenversicherung verschickt die Renteninformation grundsätzlich einmal im Jahr. Du erhältst sie automatisch, wenn du mindestens 27 Jahre alt bist und in deinem Versicherungskonto wenigstens fünf Jahre mit Beitragszeiten gespeichert sind. Die DRV-Broschüre zur Renteninformation mit Stand Februar 2026 erklärt Aufbau und Berechnung des Schreibens.
Auf den ersten beiden Seiten stehen mehrere Zahlen, die unterschiedliche Fragen beantworten:
| Angabe im Schreiben | Was sie bedeutet |
|---|---|
| Berücksichtigter Zeitraum | Zeigt, bis zu welchem Stichtag Daten aus deinem Versicherungskonto in die Berechnung eingeflossen sind |
| Beginn der Regelaltersrente | Nennt den Rentenbeginn nach der aktuellen Rechtslage, wenn du die Regelaltersrente ohne Vorziehen oder Aufschieben nutzt |
| Rente wegen voller Erwerbsminderung | Schätzt die monatliche Bruttorente, falls heute volle Erwerbsminderung eintreten würde und die Voraussetzungen erfüllt wären |
| Bislang erreichte Rentenanwartschaft | Zeigt den Bruttoanspruch aus den bereits gespeicherten Zeiten, wenn bis zur Regelaltersgrenze nichts mehr hinzukäme |
| Hochgerechnete Regelaltersrente | Schreibt die durchschnittliche Beitragsleistung der letzten fünf Kalenderjahre bis zur Regelaltersgrenze fort |
| Rentenanpassung mit 1 oder 2 % | Zeigt zwei Modellwerte für mögliche künftige Erhöhungen, aber keine amtliche Prognose der späteren Auszahlung |
| Beiträge und Entgeltpunkte | Führt die bisher verbuchten Beiträge nach Herkunft und die Summe deiner gespeicherten Entgeltpunkte auf |
Die Rentenbeträge richtig lesen
Bislang erworbene Regelaltersrente
Der erste Betrag unter „Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente“ beruht ausschließlich auf den bis zum Datenstichtag gespeicherten Ansprüchen. Er beantwortet sinngemäß diese Frage: Wie hoch wäre deine monatliche Regelaltersrente nach heutigem Stand, wenn ab jetzt keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten und Beiträge mehr hinzukämen?
Ausgezahlt werden könnte dieser Betrag trotzdem nicht sofort. Er bezieht sich auf den genannten Beginn der Regelaltersrente. Bis dahin können sich der aktuelle Rentenwert, die Rechtslage und dein Versicherungskonto verändern. Der Wert ist aber nützlich, um den bereits erreichten Stand von der bloßen Fortschreibung künftiger Beiträge zu trennen.
Ein Vergleich mehrerer Jahrgänge deiner Renteninformation zeigt außerdem, wie stark der bereits erworbene Anspruch tatsächlich gewachsen ist. Dafür solltest du Schreiben mit ähnlichem Datenstand vergleichen. Eine Information aus dem ersten Halbjahr 2026 kann noch mit dem damaligen Rentenwert von 40,79 Euro gerechnet sein. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro.
Hochgerechnete Regelaltersrente
Der zweite Betrag unter derselben Überschrift ist eine Fortschreibung. Dafür ermittelt die Rentenversicherung die durchschnittlichen Entgeltpunkte der letzten fünf Kalenderjahre und unterstellt, dass du diese Beitragsleistung in den verbleibenden Jahren bis zur Regelaltersgrenze beibehältst. Künftige Rentenanpassungen sind in diesem Betrag zunächst nicht enthalten.
Eine vereinfachte Modellrechnung zeigt den Mechanismus. Beträgt der Durchschnitt der letzten fünf Jahre 0,9000 Entgeltpunkte und liegen noch 20 volle Jahre bis zur Regelaltersgrenze vor dir, werden rund 18 weitere Punkte unterstellt. Beim Rentenwert von 42,52 Euro entspräche das nach heutigem Wert zusätzlich 765,36 Euro monatlicher Bruttorente. Die tatsächliche Berechnung berücksichtigt den genauen Zeitraum bis zum Rentenbeginn.
Gerade das Fünfjahresfenster kann die Prognose verzerren. Zwei Jahre Teilzeit oder Arbeitslosigkeit wirken noch mehrere Schreiben lang nach. Umgekehrt kann ein vorübergehend sehr hohes Einkommen die Hochrechnung nach oben ziehen. Auch Elternzeit, Krankheit, Pflegezeiten oder ein Berufswechsel können dazu führen, dass die vergangenen fünf Jahre nicht zu deinem künftigen Verlauf passen.
Die Hochrechnung wird daher nicht dadurch falsch, dass du künftig anders verdienst. Ihre Annahme trifft dann lediglich nicht mehr zu. Für eine realistischere Planung kannst du erwartete Einkommen über Rentenpunkte berechnen und die zusätzlichen Punkte für jedes Kalenderjahr neu schätzen.
Rente wegen voller Erwerbsminderung
Der Betrag zur vollen Erwerbsminderung zeigt, welche monatliche Bruttorente sich ergeben könnte, wenn du am Tag der Berechnung voll erwerbsgemindert würdest. Er besteht nicht nur aus den bisher erworbenen Punkten. Eine sogenannte Zurechnungszeit behandelt dich für die Berechnung so, als hättest du bis zu einem gesetzlich bestimmten Alter weiter Beiträge erworben. Bei einem Rentenbeginn 2026 reicht diese Zeit bis zum Alter von 66 Jahren und 3 Monaten.
Aus dem ausgewiesenen Betrag folgt noch kein Anspruch. Ob volle Erwerbsminderung medizinisch vorliegt und ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird erst in einem Antragsverfahren geprüft. Normalerweise müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen liegen. Sonderregeln gelten unter anderem nach einem Arbeitsunfall oder kurz nach einer Ausbildung. Wie Zurechnungszeit und Abschläge den Betrag verändern, wird bei der Höhe der Erwerbsminderungsrente getrennt erklärt.
Modellwerte mit 1 und 2 Prozent
Unter „Rentenanpassung“ stehen zwei weitere Beträge. Dafür wird die hochgerechnete Regelaltersrente jedes Jahr bis zum Rentenbeginn rechnerisch um ein oder zwei Prozent erhöht. Diese Zahlen sind keine Vorhersage der Bundesregierung und erst recht keine garantierte Rentenerhöhung. Sie zeigen lediglich, wie der spätere Nominalbetrag unter zwei gleichbleibenden Anpassungsraten aussehen würde.
Mehr Euro bedeuten dabei nicht automatisch mehr Kaufkraft. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Steuern und Inflation werden in diesen Modellwerten nicht abgezogen. Auf der Rückseite nennt die Renteninformation deshalb zusätzlich, welche heutige Kaufkraft 100 Euro bei Rentenbeginn unter einer angenommenen Inflation von 1,5 Prozent noch hätten. Auch diese Inflationsrate ist eine Rechenannahme und keine Preisprognose für die gesamte Zeit bis zur Rente.
Welche Zahl du für deine Planung nutzt
Die passende Zahl hängt davon ab, was du berechnen willst. Der höchste Wert ist nicht automatisch der richtige Eingabewert:
| Deine Frage | Passende Angabe | Wichtige Einschränkung |
|---|---|---|
| Was habe ich bisher erworben? | Bislang erreichte Regelaltersrente | Gilt für den späteren Regelaltersbeginn und nach heutigem Stand |
| Was könnte bei gleichbleibender Beitragsleistung herauskommen? | Hochgerechnete Regelaltersrente ohne Anpassung | Nur plausibel, wenn die letzten fünf Jahre für die Zukunft typisch sind |
| Was könnte ungefähr netto ankommen? | Hochgerechnete Regelaltersrente ohne Anpassung als Brutto-Ausgangswert | Krankenversicherung, Pflegeversicherung und mögliche Steuer separat berücksichtigen |
| Wie viel ist ein älterer Anspruch nach dem neuen Rentenwert wert? | Gespeicherte Entgeltpunkte | Für eine Regelaltersrente ohne Zu- oder Abschlag mit dem aktuellen Rentenwert multiplizieren |
| Wie hoch ist der Schutz bei gesundheitlichem Ausfall? | Rente wegen voller Erwerbsminderung | Der Betrag ersetzt keine Prüfung des medizinischen und versicherungsrechtlichen Anspruchs |
Für eine Netto-Schätzung mit heutigen Beitragssätzen sind die Modellwerte mit ein oder zwei Prozent Rentenanpassung ungeeignet. Sie beziehen sich auf einen künftigen Nominalbetrag, während heutige Abgaben und Steuertarife nicht bis zum Rentenbeginn feststehen. Eine solche Mischung sähe genau aus, wäre wirtschaftlich aber schief.
Bruttorente ist nicht der Zahlbetrag
Jeder Rentenbetrag in der Renteninformation ist brutto. Bei gesetzlich krankenversicherten Rentnern gehen regelmäßig Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Wie hoch sie später ausfallen, hängt unter anderem vom dann geltenden Beitragssatz, dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse, dem Versicherungsstatus und bei der Pflegeversicherung von Kindern ab. Privat krankenversicherte Rentner haben eine andere Rechnung.
Ob zusätzlich Einkommensteuer anfällt, lässt sich aus der Renteninformation allein nicht ablesen. Entscheidend sind unter anderem das Jahr des Rentenbeginns, der steuerpflichtige Rentenanteil, weitere Einkünfte und persönliche Abzüge. Deshalb ist weder die Bruttorente noch ein pauschal um Sozialbeiträge gekürzter Betrag automatisch dein späteres Netto.
Noch eine Ebene kommt hinzu: Der Zahlbetrag im ersten Rentenjahr ist nicht dasselbe wie seine Kaufkraft nach heutigen Preisen. Für eine belastbare Versorgungslücke solltest du daher drei Größen getrennt halten – hochgerechnete Bruttorente, voraussichtlicher Zahlbetrag nach Abzügen und Kaufkraft dieses Geldes zum Rentenbeginn. Der Überblick zur Rentenhöhe ordnet Rentenformel, Prognose und Abzüge zusammen ein.
Rentenpunkte und Beiträge auf der zweiten Seite
Die Rückseite beziehungsweise zweite Seite nennt die Summe der bisher eingegangenen Beiträge. Getrennt ausgewiesen werden eigene Beiträge, Arbeitgeberbeiträge und Zahlungen öffentlicher Kassen, etwa von Krankenkasse oder Arbeitsagentur. Diese Beitragssumme ist kein Sparguthaben, das später in gleichen Raten zurückgezahlt wird. Die gesetzliche Rente wird nach Entgeltpunkten, Zugangsfaktor, aktuellem Rentenwert und Rentenartfaktor berechnet.
Für eigene Überschlagsrechnungen ist die Summe der Entgeltpunkte deshalb meist wichtiger als die Summe der Beiträge. Ein Entgeltpunkt entsteht grundsätzlich, wenn dein versichertes Jahreseinkommen dem Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung entspricht. Im Jahr 2026 sind das vorläufig 51.944 Euro. Mit unserem Rentenpunkte-Rechner kannst du prüfen, wie dein Einkommen in Punkte und Bruttorente übersetzt wird.
Ändert sich die Punktesumme gegenüber dem Vorjahr kaum, obwohl du gearbeitet hast, solltest du zunächst den Datenstichtag prüfen. Vielleicht fehlt nur das jüngste Kalenderjahr. Bleibt die Abweichung bestehen, vergleiche das gemeldete rentenversicherungspflichtige Entgelt mit deiner Jahresmeldung zur Sozialversicherung.
Renteninformation und Versicherungskonto prüfen
Zuerst auf den Datenstichtag schauen
Im ersten Absatz steht, für welchen Zeitraum Daten berücksichtigt wurden. Eine 2026 verschickte Renteninformation muss nicht bereits deinen laufenden Verdienst aus 2026 enthalten. Auch neu gemeldete Zeiten können nach dem genannten Stichtag eingegangen sein. Ein vermeintlicher Fehler löst sich oft schon auf, wenn du nicht das Ausstellungsdatum, sondern das Ende des berücksichtigten Zeitraums liest.
Prüfe außerdem Namen, Versicherungsnummer und den genannten Beginn der Regelaltersrente. Der Termin folgt dem gespeicherten Geburtsdatum und der aktuellen Rechtslage. Eine vorgezogene Altersrente ist damit nicht berechnet. Wer wissen will, welche andere Altersrente früher beginnen könnte und welche Abschläge dann entstehen, braucht die ausführlichere Rentenauskunft.
Der Versicherungsverlauf zeigt die einzelnen Zeiten
Die jährliche Renteninformation listet nicht jedes Beschäftigungsjahr und jede gespeicherte Zeit vollständig auf. Zusammen mit der ersten Renteninformation wird deshalb ein Versicherungsverlauf verschickt. Du kannst ihn später jederzeit erneut anfordern. Er zeigt chronologisch, welche Arbeitsentgelte, Beitragszeiten und sonstigen rentenrechtlichen Zeiten im Konto stehen.
Besonders aufmerksam solltest du Zeiträume prüfen, die nicht immer automatisch gemeldet werden. Dazu können Schul- und Studienzeiten, Kindererziehungszeiten, die Pflege eines Angehörigen, ältere Beschäftigungen und bestimmte Auslandszeiten gehören. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt eine zeitnahe Prüfung, weil fehlende Nachweise mit zunehmendem Abstand schwerer zu beschaffen sein können.
Fehlende oder falsche Daten korrigieren
Bei einer Lücke oder einem falschen Entgelt solltest du der Rentenversicherung den betroffenen Zeitraum genau nennen und vorhandene Nachweise einreichen. Geeignet sind je nach Fall unter anderem Jahresmeldungen zur Sozialversicherung, Lohnunterlagen, Zeugnisse, Bescheinigungen über Arbeitslosigkeit oder Krankheit sowie Nachweise über Kindererziehung und Pflege.
Fehlt ein aktuelles Arbeitsentgelt oder wurde es falsch gemeldet, ist zusätzlich der Arbeitgeber wichtig. Er kann eine fehlerhafte Sozialversicherungsmeldung korrigieren. Für eine umfassende Prüfung des Kontos dient die Kontenklärung. Spätestens mit 43 Jahren fordert die Rentenversicherung Versicherte dazu grundsätzlich selbst auf, sie kann aber auch früher beantragt werden.
Die Renteninformation ist noch kein Rentenbescheid. Erst nach einem Rentenantrag wird verbindlich über Rentenart, Beginn und Höhe entschieden. Spätestens dann können ungeklärte Zeiten teuer werden. Welche Positionen und Fristen nach der Bewilligung zählen, erklärt der Ratgeber zum Rentenbescheid prüfen.
Renteninformation anfordern oder ersetzen
Erfüllst du die Alters- und Beitragsvoraussetzungen, musst du den jährlichen Versand normalerweise nicht beantragen. Kommt kein Schreiben, kann das an weniger als fünf Jahren mit Beitragszeiten, einer nicht aktuellen Anschrift oder einem noch nicht vollständigen Versicherungskonto liegen. Der regelmäßige Versand endet zudem, sobald eine Rente aus der eigenen Versicherung gezahlt wird, spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze.
Eine verlorene oder nicht eingetroffene Renteninformation kannst du kostenlos über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Für die Bestellung brauchst du regelmäßig deine Versicherungsnummer und persönliche Angaben. Die Versicherungsnummer steht auf älteren Schreiben der Rentenversicherung, auf dem Versicherungsnummernachweis und häufig auf der Lohnabrechnung.
Information, Auskunft, Verlauf und Bescheid
Vier ähnlich klingende Unterlagen erfüllen verschiedene Aufgaben. Wer das falsche Dokument anfordert, bekommt zwar Zahlen, aber nicht unbedingt die gesuchte Antwort:
| Dokument | Wann du es erhältst | Wofür es geeignet ist |
|---|---|---|
| Renteninformation | Grundsätzlich jährlich ab 27 Jahren und nach fünf Jahren mit Beitragszeiten | Schneller Stand der erworbenen Ansprüche, Hochrechnung und Erwerbsminderung |
| Rentenauskunft | Ab 55 Jahren alle drei Jahre statt der Renteninformation, auf Antrag auch früher möglich | Ausführliche Angaben zu gespeicherten Zeiten, möglichen Altersrenten, Rentenbeginn und Rentenhöhe |
| Versicherungsverlauf | Mit der ersten Renteninformation, bei der Kontenklärung, mit der Rentenauskunft oder auf Anforderung | Chronologische Prüfung der im Versicherungskonto gespeicherten Zeiten und Entgelte |
| Rentenbescheid | Nach dem Rentenantrag | Verbindliche Entscheidung über Anspruch, Rentenart, Beginn, Bruttorente und Zahlbetrag |
Ab dem 55. Geburtstag ersetzt die Rentenauskunft alle drei Jahre die kürzere Renteninformation. Sie ist die bessere Unterlage, wenn ein konkreter Rentenbeginn geplant oder eine vorgezogene Altersrente verglichen werden soll. Für die Kontrolle einzelner Jahre bleibt dagegen der Versicherungsverlauf entscheidend.