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Über 100.000 Rentner könnten Rentenpunkte aus Pflege verlieren

Das geplante Ende zusätzlicher Rentenpunkte für pflegende Rentner könnte eine wesentlich größere Gruppe treffen als die bislang genannten 39.000 Fälle vermuten lassen. Neue Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zeigen, dass Ende 2025 rund 101.200 Menschen oberhalb ihrer persönlichen Regelaltersgrenze eine Altersrente als Teilrente bezogen. Nach Einschätzung der DRV dürfte sich darunter ein hoher Anteil an Pflegepersonen befinden. Wie viele tatsächlich wegen der Pflege auf einen kleinen Teil ihrer Vollrente verzichten, wird allerdings nicht erfasst.

Genau diese Gestaltung will die Bundesregierung mit der Pflegereform zum 1. Januar 2027 beenden. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und einen Angehörigen pflegt, kann bislang auf einen winzigen Teil seiner Vollrente verzichten und dadurch weiter Rentenversicherungsbeiträge von der Pflegekasse erhalten. Häufig werden 99,99 Prozent der Rente bezogen. Nach dem Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes soll dieser minimale Verzicht künftig nicht mehr genügen.

101.200 Teilrentner liegen über ihrer Regelaltersgrenze

Wie groß die betreffende Gruppe inzwischen geworden ist, zeigen DRV-Zahlen, die t-online am 4. Oktober veröffentlicht hat. Ende 2025 gab es bundesweit rund 178.400 Alters-Teilrentner. Etwa 101.200 von ihnen hatten ihre jeweilige Regelaltersgrenze bereits überschritten.

Warum diese Menschen eine Teilrente gewählt haben, erfasst die Rentenversicherung nicht. Genau hier liegt die Grenze der neuen Zahl: Aus ihr lässt sich nicht ablesen, wie viele tatsächlich einen Angehörigen pflegen und wegen der zusätzlichen Rentenbeiträge auf 0,01 Prozent ihrer Vollrente verzichten. DRV-Expertin Gundula Sennewald geht innerhalb dieser Gruppe jedoch von einem hohen Anteil an Pflegepersonen aus.

Die Bundesregierung arbeitet bislang mit einer deutlich kleineren Größenordnung. Im am 30. September beschlossenen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes heißt es, dass 2024 gut 39.000 Rentner über die Teilrente zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge aus der Pflege erhielten. Dafür zahlte die Pflegeversicherung rund 153 Millionen Euro.

Beide Zahlen widersprechen sich deshalb nicht. Sie messen schlicht etwas anderes.

ZahlWas sie beschreibt
gut 39.000Rentner, für die 2024 nach Regierungsangaben über die Teilrente Pflegebeiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden
178.400alle Alters-Teilrentner Ende 2025
101.200Teilrentner Ende 2025 oberhalb ihrer persönlichen Regelaltersgrenze

Hinter den 39.000 stehen konkrete Fälle, in denen die Pflegeversicherung Rentenbeiträge gezahlt hat. Die 101.200 umfassen dagegen sämtliche Teilrentner oberhalb ihrer Regelaltersgrenze, unabhängig davon, weshalb sie ihre Rente nicht vollständig beziehen. Damit ist nicht belegt, dass mehr als 100.000 Rentner tatsächlich von der geplanten Änderung getroffen werden. Die neue Zahl zeigt aber, wie groß die Gruppe inzwischen ist, in der sich diese Pflegefälle befinden.

Rentenpunkte durch Pflege berechnen

99,99 Prozent reichen heute für weitere Rentenpunkte

Möglich wird die Gestaltung durch eine Besonderheit des Rentenrechts. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersvollrente bezieht, ist wegen einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit grundsätzlich nicht mehr rentenversicherungspflichtig. Damit zahlt auch die Pflegekasse keine neuen Rentenbeiträge.

Bei einer Teilrente sieht es anders aus. Schon eine Teilrente von 99,99 Prozent kann nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung ausreichen, damit weiterhin Rentenversicherungsbeiträge aus der Pflege gezahlt werden. Finanziell bedeutet das häufig, auf wenige Cent der monatlichen Vollrente zu verzichten und dafür zusätzliche Entgeltpunkte zu erwerben.

Gerade bei längerer Pflege kann sich dieser Unterschied summieren. Die zusätzlichen Ansprüche entstehen Jahr für Jahr neu und erhöhen später dauerhaft die laufende Altersrente. Ein minimaler Verzicht bei der Auszahlung eröffnet damit bislang einen Rentenaufbau, der mit dem eigentlichen Verzicht kaum noch etwas zu tun hat.

Genau diesen Effekt bewertet die Bundesregierung inzwischen kritisch. Im Gesetzentwurf bezeichnet sie ihn als „zusätzliche unbeabsichtigte Gestaltungsmöglichkeit“, die durch das Flexirentengesetz entstanden sei. Nach ihrer Argumentation sollen Rentenbeiträge aus der Pflege vor allem Menschen absichern, die wegen der Pflege weniger arbeiten und deshalb geringere eigene Rentenanwartschaften erwerben.

Wer die Regelaltersgrenze bereits überschritten hat und eine Altersrente bezieht, fällt nach dieser Logik normalerweise nicht mehr in diese Gruppe.

Ab 2027 soll der weitere Rentenaufbau enden

An dieser Stelle setzt die geplante Neuregelung an. Rentenversicherungsbeiträge der Pflegekasse sollen künftig längstens bis zum Bezug einer Altersrente und dem Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden. Der bisherige Verzicht auf 0,01 Prozent der Vollrente würde dann nichts mehr daran ändern.

Bereits erworbene Rentenpunkte bleiben erhalten. Gestrichen werden soll nicht die Rente aus vergangenen Pflegejahren, sondern die Möglichkeit, nach Inkrafttreten der Regel weiterhin neue Ansprüche über diesen Weg aufzubauen.

Wie groß dieser Verlust ausfallen kann, hängt stark vom Pflegegrad und von der bezogenen Pflegeleistung ab. Seit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 bringt ein volles Jahr häusliche Pflege nach den aktuellen Werten der Deutschen Rentenversicherung zwischen 7,34 und 38,85 Euro zusätzliche Monatsrente.

PflegegradZusätzliche Monatsrente nach einem Pflegejahr
27,34 bis 10,49 €
311,69 bis 16,71 €
419,04 bis 27,20 €
527,20 bis 38,85 €

Am oberen Ende der jeweiligen Spanne steht ausschließliches Pflegegeld, am unteren Ende die volle ambulante Sachleistung. Kombinationsleistungen liegen dazwischen.

Besonders deutlich wird die Wirkung bei längerer Pflege. Wer beispielsweise auch nach seiner Regelaltersgrenze mehrere Jahre einen Angehörigen mit Pflegegrad 5 versorgt, kann nach heutigem Recht Jahr für Jahr weitere Rentenansprüche erwerben. Bei fünf Pflegejahren geht es damit nicht mehr um wenige Euro, sondern um einen dauerhaft höheren monatlichen Rentenanspruch, der sich über die gesamte weitere Bezugsdauer auswirkt.

Genau dieser weitere Aufbau soll ab 2027 enden.

Rente für pflegende Angehörige: Was ein Jahr Pflege bringt

Pflegebeiträge bleiben erhalten und trotzdem fällt ein Vorteil weg

Politisch fällt die Änderung auch deshalb auf, weil das Bundesgesundheitsministerium den Kabinettsbeschluss damit bewirbt, bei der Rente pflegender Angehöriger keine Abstriche vorzunehmen. Eine zuvor vorgesehene pauschale Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge auf 70 Prozent wurde tatsächlich aus dem Entwurf gestrichen. Für Pflegepersonen unterhalb der Regelaltersgrenze sollen die Beiträge deshalb weiterhin vollständig gezahlt werden.

Oberhalb dieser Altersgrenze gilt das Versprechen jedoch nur eingeschränkt. Die 99,99-Prozent-Lösung soll trotzdem verschwinden. Damit enthält die Pflegereform für Rentner weiterhin eine klare Verschlechterung, obwohl die allgemeine Kürzung der Pflegebeiträge nicht mehr vorgesehen ist.

Mit den neuen DRV-Zahlen bekommt dieser Eingriff zugleich eine andere Dimension. Mehr als 100.000 Menschen beziehen inzwischen oberhalb ihrer Regelaltersgrenze eine Teilrente. Für 2024 nennt der Gesetzentwurf dagegen gut 39.000 konkrete Fälle, in denen die Pflegeversicherung über diese Gestaltung zusätzliche Rentenbeiträge gezahlt hat.

Wie groß die Schnittmenge tatsächlich ist, bleibt offen. Gerade deshalb sollte aus den 101.200 keine exakte Betroffenenzahl gemacht werden. Sie zeigt aber, dass die Bundesregierung mit ihrer Neuregelung in eine Teilrentner-Gruppe eingreift, die inzwischen erheblich größer ist als die bislang genannten Pflegefälle vermuten lassen.

Noch ist die Änderung nicht geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat können das Pflegeneuordnungsgesetz im weiteren Verfahren verändern. Bleibt die Regel unverändert bestehen, endet die bisherige 99,99-Prozent-Lösung für pflegende Rentner oberhalb der Regelaltersgrenze zum 1. Januar 2027.