Wer beim Rentenbeginn eine Teilrente wählt, verzichtet häufig nur auf einen kleinen Teil der möglichen Auszahlung. Bei neuen Altersrenten für langjährig Versicherte lag der ausgezahlte Anteil 2025 im Durchschnitt bereits bei 96,2 Prozent der Vollrente. Das geht aus einer aktuellen Regierungsantwort hervor, die zugleich eine deutlich häufigere Nutzung der Teilrente zeigt. Erfasst wurden Versicherte mit einem Rentenanspruch nach mindestens 35 Versicherungsjahren, sodass die Zahl nicht für sämtliche Teilrentner gilt.
Innerhalb dieser Gruppe hat sich die Auszahlung über die Jahre erheblich verschoben. Beim Rentenbeginn 2016 erhielten Teilrentner im Schnitt noch gut die Hälfte der Vollrente. Inzwischen bleibt durchschnittlich nur ein kleiner Rest zunächst unbezogen, wobei sich der Prozentsatz auf die eigene Vollrente zum jeweiligen Rentenbeginn bezieht.
Fast volle Auszahlung wird häufiger gewählt
Diese hohen Rentenanteile treffen auf eine wachsende Zahl von Teilrentnern. Bei den Neuzugängen in die Altersrente für langjährig Versicherte waren es 2025 bereits 8,4 Prozent, also ungefähr jeder zwölfte Fall. Drei Jahre zuvor waren Teilrenten bei diesen Rentenstarts noch selten. Seitdem nahm ihr Anteil jährlich zu, wie die am 24. September 2026 veröffentlichten Regierungszahlen belegen.
| Jahr des Rentenbeginns | Teilrentenanteil an diesen Neuzugängen | Durchschnittlicher Anteil der Vollrente bei Teilrentnern |
|---|---|---|
| 2025 | 8,4 Prozent | 96,2 Prozent |
| 2024 | 5,1 Prozent | 94,3 Prozent |
| 2023 | 2,6 Prozent | 94,7 Prozent |
| 2022 | 0,5 Prozent | 86,9 Prozent |
| 2016 | 0,5 Prozent | 51,2 Prozent |
Männer mit einer neu begonnenen Teilrente erhielten 2025 im Durchschnitt 95,3 Prozent ihrer Vollrente, Frauen 97 Prozent. Frauen kommen damit im Durchschnitt noch etwas näher an die volle Auszahlung heran, obwohl sie anteilig seltener eine Teilrente wählen als Männer. Der geringe Abstand zur Vollrente zeigt sich also bei beiden Geschlechtern und ist kein Effekt nur einer Gruppe.
Aus diesen Zahlen lässt sich jedoch nicht ablesen, weshalb sich die Betroffenen dafür entschieden haben. Ebenso wenig zeigt die Tabelle, wie viele weiterarbeiten oder welcher Rentenanteil am häufigsten gewählt wurde. Der Durchschnitt umfasst auch niedrigere Auszahlungen und ist keine Vorgabe für den einzelnen Rentenantrag.
Ein kleiner Unterschied kann rechtlich viel ändern
Dass Teilrentner so nahe an die volle Auszahlung herankommen, ist möglich, weil sie ihren Rentenanteil zwischen 10 und 99,99 Prozent frei wählen können. Wer die Voraussetzungen seiner Altersrente erfüllt, kann also selbst mit einem sehr kleinen Verzicht den Status als Teilrentner behalten. Eine bestimmte Arbeitszeit gehört nicht zu diesen Voraussetzungen, und der Rentenantrag verschafft auch keinen Anspruch darauf, die Stunden im Betrieb zu reduzieren.
Für eine Weiterarbeit müssen Versicherte den Rentenanteil zudem nicht mehr an ihren Arbeitslohn anpassen. Seit 2023 kann bei Altersrenten unbegrenzt hinzuverdient werden, ohne dass das Gehalt die Rente mindert. Das gilt für Teilrenten ebenso wie für Vollrenten, deren rechtliche Unterschiede dadurch aber nicht vollständig verschwunden sind.
Ein solcher Unterschied betrifft Beschäftigte, die bei längerer Krankheit auf Krankengeld angewiesen wären. Bis Ende 2026 schließt eine Altersvollrente diesen Anspruch aus, eine Teilrente allein noch nicht. Selbst bei fast voller Auszahlung kann der Krankengeldschutz deshalb erhalten bleiben, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Ab Januar 2027 reicht dieser geringe Verzicht allerdings nicht mehr: Die bereits beschlossene Änderung des § 50 SGB V schließt auch Bezieher einer Teilrente oberhalb von zwei Dritteln der Vollrente vom Krankengeld aus.
Die hohen Rentenanteile aus der Statistik bleiben auch dann zulässig. Wer seine Teilrente wegen des Krankengelds gewählt hat, sollte jedoch noch 2026 mit Krankenkasse und Rentenversicherung klären, ob die bisherige Gestaltung ab Januar weiter zum eigenen Bedarf passt. Eine niedrigere Teilrente bedeutet zunächst weniger Geld aus der Rentenkasse und sichert nicht automatisch Krankengeld. Wie stark dieser Schutz die künftige Wahl beeinflusst, werden die Zahlen für 2027 erst zeigen.