Beschäftigte, die nach einem langen Arbeitsleben früher ohne Abschläge in Rente gehen wollen, müssen weiter um diesen Rentenzugang fürchten. In einem am 29. September veröffentlichten Aufruf drängen Ökonomen darauf, die Empfehlungen der Rentenkommission vollständig umzusetzen und damit auch die abschlagsfreie Frührente nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen. Wer diesen Teil der Reform streichen will, soll nach ihrer Forderung einen wirksamen Ersatz vorlegen. Der Aufruf erhöht den politischen Druck, ändert aber noch keinen Rentenanspruch.
Mit dieser Forderung wenden sich die Verfasser gegen eine Reform, aus der umstrittene Maßnahmen herausgenommen werden. In dem von Monika Schnitzer veröffentlichten Appell begründen sie das mit der Belastung jüngerer Generationen: Späterer Renteneintritt, Änderungen bei der Rentenanpassung, zusätzliche Versicherte und eine gesetzliche Kapitalrente müssten zusammenwirken, damit die Finanzierung dauerhaft tragfähig werde.
Unter Berufung auf Daten der Rentenversicherung kritisieren sie, dass von der abschlagsfreien Frührente häufiger Besserverdiener, Gesündere und Männer profitieren. Deshalb halten sie diese Leistung für wenig zielgenau. Aus Sicht der Verfasser sollte die Unterstützung stärker diejenigen erreichen, die gesundheitlich nicht mehr bis zur regulären Altersgrenze arbeiten können oder trotz langer Beitragszahlung eine niedrige Rente haben.
Ersatz hilft nicht jedem
Für diese Gruppen sieht die Rentenkommission unterschiedliche Hilfen vor. Menschen, die ihren langjährigen Beruf kurz vor dem Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, sollen leichter Zugang zu einer Rente erhalten. Wer dagegen mit seiner Rente auf Grundsicherung im Alter angewiesen ist, soll durch einen neuen Freibetrag mehr von der gesetzlichen Rentenzahlung behalten dürfen, weil ein Teil davon vor der Anrechnung geschützt würde.
Diese Hilfen ersetzen die heutige Abschlagsfreiheit allerdings nicht für jeden, der sie verlieren würde. Ein gesunder Beschäftigter, der nach langem Berufsleben früher aufhören möchte und keine Grundsicherung benötigt, hätte davon keinen unmittelbaren Ausgleich. Für ihn bliebe die Frage, ob er länger arbeitet oder eine niedrigere Rente in Kauf nimmt. Genau diesen bisherigen Zugang will der DGB erhalten, unabhängig davon, ob jemand krank oder finanziell bedürftig ist.
DGB-Chefin Yasmin Fahimi hat beim Aktionstag am 26. September in Essen verlangt, dass Menschen nach 45 Versicherungsjahren weiterhin ohne Abschläge in Rente gehen können. Dabei beruft sich auch der Gewerkschaftsbund auf die Interessen jüngerer Beschäftigter, denen dieser Rentenweg später ebenfalls offenstehen soll. Während die Ökonomen vor künftigen Finanzierungslasten warnen, sieht der DGB im Erhalt der Leistung eine Frage der Verlässlichkeit. Der Streit betrifft damit einen Rentenweg, auf den Beschäftigte ihren Ausstieg aus dem Beruf bereits ausrichten.
Mit 65 steht Geld auf dem Spiel
Wie viel dieser Rentenweg ermöglicht, zeigt das geltende Recht. Versicherte ab Jahrgang 1964 können nach 45 anrechenbaren Versicherungsjahren mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen, für ältere Jahrgänge gelten niedrigere Altersgrenzen. Die sogenannte Rente mit 63 hängt dabei nicht von einer gesundheitlichen Einschränkung ab. Entscheidend sind Alter und Versicherungszeit, sodass auch gesunde Beschäftigte zwei Jahre vor ihrer Regelaltersgrenze ohne Rentenabschlag aufhören können.
Fiele diese Möglichkeit weg, bliebe bei entsprechendem Versicherungsverlauf die Altersrente nach 35 Jahren. Sie erlaubt heute einen Beginn ab 63, kostet vor der persönlichen Regelaltersgrenze aber dauerhaft 0,3 Prozent Rente je vorgezogenem Monat. Wer weiterhin früher aus dem Beruf ausscheiden wollte, müsste dann einen Abschlag hinnehmen, sofern kein anderer abschlagsfreier Rentenzugang greift.
Wie dieser Eingriff ausgestaltet würde, muss sich an einem Gesetzentwurf zeigen. Die Bundesregierung hat in ihrer am 16. September veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage bekräftigt, die Empfehlungen als Gesamtpaket umsetzen zu wollen. Für Beschäftigte mit einem bereits geplanten Rentenbeginn werden dabei die Stichtage und Übergangsregeln entscheidend sein. Sie bestimmen, welche Jahrgänge noch den bisherigen Zugang nutzen können und für wen ein längeres Arbeitsleben oder dauerhafte Abschläge drohen.