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DGB will Aus der Rente nach 45 Jahren stoppen

Für Beschäftigte, die nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente gehen wollen, wird der politische Widerstand gegen eine Abschaffung sichtbarer. DGB-Chefin Yasmin Fahimi hat beim bundesweiten Aktionstag am Samstag gefordert, diesen Rentenzugang zu erhalten. Der Gewerkschaftsbund meldet rund 175.000 Teilnehmer bei Kundgebungen in 15 Städten. Die Proteste richteten sich gegen einen Abbau sozialer Sicherung insgesamt, Fahimi griff in ihrer Rede aber auch den Vorschlag der Alterssicherungskommission zur Rente gezielt an.

Wer so lange Beiträge gezahlt habe, müsse weiterhin ohne Abschläge in Rente gehen können, erklärte sie in ihrer Rede in Essen. Nach der Vorstellung der Kommission soll die Altersrente für besonders langjährig Versicherte dagegen wegfallen. Dabei handelt es sich um jene Rentenart, die bis heute meist „Rente mit 63“ heißt, obwohl dieser Zugang für die jüngeren Jahrgänge längst erst später möglich ist. Fahimis Forderung zielt also auf eine konkrete Leistung, an der Beschäftigte ihren Übergang aus dem Beruf ausrichten.

Der DGB verteidigt zugleich die Altersteilzeit im Blockmodell. Nach diesem Modell arbeiten Beschäftigte in der ersten Hälfte regulär weiter und sind in der zweiten Hälfte von der Arbeit freigestellt. Der vorgesehene Übergang in die Rente kann unmittelbar an diese Freistellungsphase anschließen. Würden sowohl das Blockmodell als auch die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren gestrichen, müssten Betroffene ihre bisherige Planung möglicherweise an zwei Stellen ändern. Ob bestehende Vereinbarungen geschützt würden, ist offen.

Rentenbeginnrechner

Mit 65 drohen Abschläge

Was bei der Forderung des DGB finanziell auf dem Spiel steht, lässt sich an den heutigen Rentenwegen ablesen. Ab Jahrgang 1964 können Versicherte mit 45 anrechenbaren Versicherungsjahren bereits mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen. Die Alternative wäre bei entsprechendem Versicherungsverlauf die Altersrente nach 35 Jahren. Sie kann derzeit ab 63 bezogen werden, kostet vor der Regelaltersgrenze aber dauerhaft 0,3 Prozent Rente je Monat.

Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Weg nach 45 Jahren abzuschaffen und den frühestmöglichen Beginn der Rente nach 35 Jahren auf 64 anzuheben. Wer bei einer Regelaltersgrenze von 67 dennoch mit 65 in Rente ginge, hätte nach den heutigen Regeln einen Abschlag von 7,2 Prozent. Bei einer angenommenen ungekürzten Bruttorente von 1.800 Euro wären das 129,60 Euro weniger im Monat oder 1.555,20 Euro im Jahr. Diese Modellrechnung unterstellt gleiche Rentenansprüche und einen unveränderten Rentenwert. Zusätzliche Beitragszeiten bei späterem Rentenbeginn sind darin nicht eingerechnet.

Gerade deshalb ist der Konflikt politisch mehr als eine Debatte über ein eingängiges Etikett. Für Beschäftigte, die den Zugang mit 65 eingeplant haben, stünden ein späterer abschlagsfreier Beginn und die Höhe einer vorgezogenen Rente zur Wahl. Der DGB will diese Entscheidung nach 45 Versicherungsjahren nicht erzwingen. Die Bundesregierung hat hingegen Mitte September auf eine parlamentarische Anfrage erklärt, sie wolle die Empfehlungen der Kommission als Gesamtpaket behandeln. Zur konkreten gesetzlichen Umsetzung machte sie dabei noch keine Angaben.

Bis ein Gesetzentwurf vorliegt, bleibt die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Jahren mit den geltenden Altersgrenzen bestehen. Bei der Wartezeit zählen unter bestimmten Voraussetzungen neben Beitragsmonaten auch Kindererziehung und Pflege. Für Beschäftigte kurz vor dem Ruhestand werden vor allem die künftigen Stichtage und Übergangsregeln entscheidend sein. Sie bestimmen, ob die Reform noch in eine bereits vereinbarte Altersteilzeit im Blockmodell oder einen geplanten Rentenbeginn eingreifen könnte.

Rente mit 63 könnte künftig 46 oder 47 Jahre erfordern