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Pflegebedürftigen soll 2028 die Erhöhung gestrichen werden

Pflegebedürftige sollen weniger Geld erhalten, als ihnen nach dem geltenden Gesetz zustehen würde. Der vom Kabinett beschlossene Entwurf der Pflegereform streicht die gesetzlich vorgesehene Erhöhung für 2028. Eine Rechnung auf Basis einer Pflegestudie zeigt, dass bei einem Heimplatz mehr als 1.600 Euro zusätzliche Kassenleistung im Jahr auf dem Spiel stehen können.

Betroffen wäre die allgemeine Anpassung der Leistungsbeträge, die heute das Pflegegeld, die Finanzierung ambulanter Pflegedienste und die pauschalen Zahlungen für einen Heimplatz umfasst. Wer professionelle Hilfe braucht, müsste bei weiter steigenden Preisen mehr selbst bezahlen oder mit weniger Hilfe auskommen. Auch Familien, die die Pflege selbst übernehmen, verlören die vorgesehene zusätzliche finanzielle Unterstützung für ihre Versorgung.

Weniger als gesetzlich vorgesehen

Diese Erhöhung steht bereits in § 30 Abs. 1 SGB XI. Danach steigen die Leistungsbeträge zum 1. Januar 2028 entsprechend der zusammengerechneten Entwicklung der Kerninflation über drei maßgebliche Kalenderjahre. Die Kerninflation beschreibt die Verbraucherpreisentwicklung ohne Energie und Nahrungsmittel. Als Obergrenze gilt der Lohnanstieg im selben Zeitraum.

Damit enthält das Gesetz einen Ausgleich für zurückliegende Preissteigerungen, den der am 30. September beschlossene Regierungsentwurf streichen würde. Der Verlust besteht im Unterschied zu den höheren Leistungen, die nach bisherigem Recht vorgesehen sind. Wie viele Euro dem Einzelnen fehlen würden, hängt von seiner Leistung und den für die Berechnung maßgeblichen Preis- und Lohndaten ab. Der verbindliche Erhöhungssatz steht heute noch nicht fest.

Wie viel Geld auf dem Spiel steht

Eine konkrete Größenordnung liefert das IGES Institut in einer Studie für die DAK-Gesundheit vom Januar 2026. Für die Erhöhung der Pflegeleistungen 2028 rechnete das Institut im Basisszenario mit geschätzten 6,6 Prozent. In seinen unterschiedlichen Szenarien setzte es knapp sechs bis knapp acht Prozent an. Das ist eine Studienannahme aus der Zeit vor dem Kabinettsentwurf, kein amtlich festgesetzter Erhöhungssatz.

Was die angenommenen 6,6 Prozent für Versicherte bedeuten würden, lässt sich an den heutigen pauschalen Heimleistungen nach § 43 Abs. 2 SGB XI zeigen. Die folgende eigene Rechnung verwendet die aktuellen Beträge und lässt andere Änderungen der Reform außer Betracht:

Pflegegrad im HeimHeutige Pauschale pro MonatZusätzliche Leistung bei 6,6 % pro MonatZusätzlich bei zwölf Monaten Bezug
2805 €53,13 €637,56 €
31.319 €87,05 €1.044,60 €
41.855 €122,43 €1.469,16 €
52.096 €138,34 €1.660,08 €

Bei Pflegegrad 5 wären das rund 138 Euro mehr Kassenleistung im Monat und rund 1.660 Euro im Jahr. Dieser Betrag zeigt den möglichen Umfang der ausfallenden Erhöhung unter der Studienannahme. Wie stark dadurch die eigene Heimrechnung steigt, hängt zusätzlich von den Pflegeheimkosten und den weiteren Zuschlägen ab. Der Verlust an pauschaler Kassenleistung ist deshalb nicht automatisch genauso hoch wie die zusätzliche eigene Belastung.

Pflegegrad-Rechner

Spätere Erhöhung ohne Nachzahlung

Die ausgefallene Erhöhung würde auch nicht nachträglich ausgezahlt. Ab 2029 sieht der Entwurf jährliche Anpassungen anhand der durchschnittlichen jährlichen Kerninflation der drei maßgeblichen Vorjahre vor, weiterhin begrenzt durch die Lohnentwicklung. Damit erhalten Pflegebedürftige künftig regelmäßige Erhöhungen, der bis dahin entgangene Betrag wird jedoch nicht erstattet.

Regierung plant 4,7 Milliarden Euro Einsparung

Was sich hinter dem Verlust für die Betroffenen verbirgt, beziffert die Bundesregierung aus Sicht der Pflegeversicherung: Allein 2028 veranschlagt sie durch die gestrichene Erhöhung 4,7 Milliarden Euro geringere Ausgaben gegenüber dem geltenden Recht. Das ist eine Schätzung künftiger Einsparungen. Zur Begründung verweist sie auf ein ohne Gegenmaßnahmen erwartetes Defizit von 15,4 Milliarden Euro in diesem Jahr.

Die jährlichen Erhöhungen ab 2029 sollen nach den Erläuterungen des Bundesgesundheitsministeriums langfristig mehr Verlässlichkeit schaffen. Nach geltendem Recht ist nach 2028 tatsächlich keine weitere automatische Anpassung festgelegt. Für Pflegebedürftige steht diesem Vorteil der zunächst ausfallende Ausgleich gegenüber. Auch höhere Monatsbudgets aus anderen Teilen der Reform ersetzen ihn nicht automatisch, weil daraus teilweise bisher eigenständige Hilfen bezahlt werden sollen.

Bis zu einer gesetzlichen Änderung gilt die bisherige Anpassungsregel weiter. Wer bereits jetzt steigende Kosten für Pflegesachleistungen oder einen Heimplatz tragen muss, kann seine tatsächliche Lücke anhand des Pflegekassenbescheids und des Kostenvoranschlags oder der Heimrechnung ermitteln. Die Pflegeberatung kann mit Betroffenen und Angehörigen klären, welche Hilfen aktuell nutzbar sind. Mit einer bestimmten künftigen Erhöhung lässt sich die laufende Versorgung noch nicht verlässlich finanzieren.