Der gesetzlichen Rente drohen langfristig massive Einschnitte, wenn sie künftig nur noch mit der Inflation steigt. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) könnte das Rentenniveau dann von heute 48 auf nur noch 32 Prozent im Jahr 2070 fallen, also um ein Drittel.
Anlass der Studie sind Reformvorschläge, die steigenden Rentenausgaben zu bremsen und dadurch den Beitragsanstieg zu begrenzen. Die Idee dahinter: Renten sollen die Inflation ausgleichen, aber nicht mehr mit den Löhnen wachsen. So bliebe ihre Kaufkraft erhalten, während die Rentenversicherung bei stärker steigenden Löhnen gegenüber der bisherigen Anpassung sparen könnte. Eine Inflationsanpassung der laufenden Renten hatte beispielsweise der Sachverständigenrat 2023 untersucht.
Welche Folgen ein solcher Wechsel hätte, untersucht der DIW Wochenbericht 42/2026. Die Forscher vergleichen drei Varianten, die laufende Renten und erworbene Rentenansprüche unterschiedlich behandeln. Der Reformbeginn 2032 ist eine Modellannahme, kein gesetzlicher Einführungstermin.
Warum die Rente trotz Erhöhungen zurückfallen kann
Die Varianten setzen am aktuellen Rentenwert an, dem monatlichen Bruttowert eines Rentenpunkts. Er bestimmt mit, wie viel aus den erworbenen Ansprüchen später wird und wie laufende Renten steigen. Im Grundsatz folgt die Anpassung der Lohnentwicklung. Die allgemeine Formel steht in § 68 SGB VI, die Haltelinie von mindestens 48 Prozent bis einschließlich der Rentenanpassung 2031 in § 255e SGB VI.
Für ihre Berechnungen unterstellen die Forscher jährlich drei Prozent Lohnwachstum und zwei Prozent Inflation. Werden sämtliche Ansprüche nur noch mit den Preisen erhöht, steigen die Renten zwar weiter. Sie halten aber mit den Einkommen der Beschäftigten immer weniger Schritt. Unter diesen Annahmen fällt das Rentenniveau von 48 auf 32 Prozent. Die Rentenversicherung könnte damit nach Einschätzung des DIW ihre Rolle als wichtigste Absicherung im Alter verlieren.
Dieses Rentenniveau vergleicht eine Rente aus 45 Entgeltpunkten mit dem Durchschnittsentgelt, jeweils nach Sozialabgaben und vor Steuern. Es beschreibt keinen festen Anteil am persönlichen letzten Gehalt. Auch die Modellzahl ist keine sichere Vorhersage: Liegen Lohnwachstum und Inflation näher beieinander, fallen die Unterschiede zwischen den Varianten kleiner aus.
Ein höherer Einstieg kann schon nach wenigen Jahren aufgezehrt sein
Um diesen Rückgang zu begrenzen, trennt die zweite Variante die Zeit vor und nach dem Rentenbeginn. Bis dahin werden die Ansprüche weiterhin nach der geltenden Regel angepasst. Erst die laufende Rente folgt der Inflation. Das entlastet die Beitragszahler weniger stark, erlaubt späteren Rentnerjahrgängen aber zunächst etwas höhere Einstiegsrenten, weil niedrigere Beitragssätze die Rentenanpassung weniger dämpfen.
Wie schnell dieser Vorteil verschwindet, zeigt das DIW am Rentenbeginn 2045 mit 67 Jahren. Gerechnet wird mit einer Standardrente aus 45 Entgeltpunkten ohne Abschläge. Die folgenden Beträge sind monatliche Bruttorenten in den jeweiligen künftigen Preisen, keine heutigen Eurobeträge und keine Auszahlungen nach Abzügen.
| Alter und Jahr | Aktuelles Modell | Inflationsanpassung nur im Rentenbezug | Unterschied monatlich |
|---|---|---|---|
| 67 Jahre, 2045 | 3.179 € | 3.265 € | 86 € mehr |
| 75 Jahre, 2053 | 3.970 € | 3.826 € | 144 € weniger |
| 80 Jahre, 2058 | 4.555 € | 4.224 € | 331 € weniger |
Quelle: DIW, Tabelle 1. Die Differenzen und Kalenderjahre sind aus den dort ausgewiesenen Werten berechnet. Schon mit 71 Jahren kehrt sich der anfängliche Vorteil laut Studie um. Wer dagegen bereits zum angenommenen Reformstart 2032 in Rente geht, erhält in dieser Variante noch keinen höheren Einstieg, trägt aber die Folgen der schwächeren späteren Anpassungen.
Wer lange lebt, trägt das größte Risiko
Dieser Nachteil lässt sich durch höhere Anfangsrenten hinauszögern. In der dritten Variante verwendet das DIW die möglichen Beitragsersparnisse dafür, die Renten beim Einstieg stärker anzuheben. Die Beitragssätze bleiben dadurch annähernd auf dem Pfad des geltenden Rechts. Während der Einführung werden auch Bestandsrenten angehoben, damit kurz zuvor in Rente gegangene Menschen nicht leer ausgehen.
Im Modellfall mit Rentenbeginn 2045 beträgt die Anfangsrente dann 3.496 statt 3.179 Euro brutto monatlich. Mit 80 Jahren liegt sie allerdings bei 4.486 statt 4.555 Euro. Die niedrigere Monatsrente bedeutet noch keinen Verlust über die gesamte Bezugsdauer: Bis zum Alter von 90 Jahren gleichen sich die anfänglichen Mehrzahlungen und späteren Mindereinnahmen im Modell ungefähr aus.
Wer früh stirbt, kann von den höheren Anfangszahlungen profitieren. Bei langer Rentenbezugsdauer werden die jährlichen Erhöhungen dagegen zunehmend wichtiger. Gerade Menschen mit niedrigen Renten und hoher Lebenserwartung, darunter viele Frauen, könnten schlechter dastehen.
Deshalb halten die Forscher diese Umverteilung für zu ungenau. Verbesserungen bei der Grundrente oder Freibeträgen in der Grundsicherung könnten niedrige Einkommen gezielter unterstützen. Eine Inflationsbindung birgt zudem ein Finanzierungsrisiko: Steigen die Preise zeitweise stärker als die Löhne, wachsen die Rentenausgaben schneller als die lohnabhängigen Einnahmen.
Eine Umstellung ist bislang nicht beschlossen. Die Alterssicherungskommission hat eine Inflationsanpassung der Bestandsrenten 2026 ausdrücklich abgelehnt. Ihre Bedenken betreffen gerade Menschen mit niedrigen Einkommen und langer Lebenserwartung sowie die Finanzierung bei hoher Inflation. Für die jährliche Rentenanpassung bleibt deshalb die geltende gesetzliche Regelung maßgeblich.