Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Standardrente 1.913,40 Euro brutto im Monat. Dafür werden 45 Entgeltpunkte, ein Zugangsfaktor von 1,0 und der aktuelle Rentenwert von 42,52 Euro angesetzt. 45 Arbeitsjahre allein führen nicht automatisch zu diesem Betrag. In jedem dieser Jahre müsste rechnerisch ein voller Entgeltpunkt entstanden sein.
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Höhe im Jahr 2026
Die Deutsche Rentenversicherung weist seit Juli 2026 einen Rentenwert von 42,52 Euro aus. Gegenüber dem vorherigen Wert von 40,79 Euro stieg er um 4,24 Prozent. Dadurch erhöhte sich die monatliche Standardrente um 77,85 Euro.
| Rechengröße | Wert ab Juli 2026 |
|---|---|
| Entgeltpunkte | 45,0000 |
| Aktueller Rentenwert | 42,52 € |
| Standardrente brutto im Monat | 1.913,40 € |
| Standardrente brutto im Jahr | 22.960,80 € |
| Vereinfachter Zahlbetrag vor Steuer mit Kind | 1.677,10 € |
| Vereinfachter Zahlbetrag vor Steuer bei Kinderlosigkeit | 1.665,61 € |
Beide Zahlbeträge sind Modellwerte für einen pflichtversicherten Rentner in der Krankenversicherung der Rentner. Gerechnet wird mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und einem Pflegebeitrag von 3,6 beziehungsweise 4,2 Prozent. Der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse, dein Versicherungsstatus und eine mögliche Einkommensteuer können das Ergebnis verändern.
Was Standardrente bedeutet
Standardrente und Eckrente bezeichnen eine Modellgröße. Unterstellt wird ein Versicherungsleben mit 45 Jahren, in denen der Verdienst jeweils genau dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung entsprach. Pro Jahr entsteht damit ein Entgeltpunkt. Nach 45 Jahren sind es 45 Punkte.
Die Standardrente ist weder eine Mindestrente noch ein zugesicherter Betrag nach einer bestimmten Beschäftigungsdauer. Sie beschreibt auch nicht, was Rentner im Durchschnitt erhalten. Ihr Zweck liegt vor allem darin, Rentenentwicklung und Rentenniveau über die Jahre vergleichbar zu machen.
Für deine persönliche Rentenhöhe zählen die tatsächlich gespeicherten Punkte. Wie Einkommen eines Kalenderjahres in Rentenpunkte umgerechnet wird, hängt vom Durchschnittsentgelt dieses Jahres ab. Der heutige Verdienst wird also nicht rückwirkend auf alle früheren Jahre übertragen.
Unabhängig von der Punktzahl verändert sich deren Geldwert durch die jährliche Rentenanpassung. Seit Juli 2026 übersetzt der aktuelle Rentenwert jeden vollen Entgeltpunkt in 42,52 Euro monatliche Bruttorente.
Die Berechnung
Bei der Standardrente vereinfacht sich die Rentenformel, weil sowohl Zugangsfaktor als auch Rentenartfaktor 1,0 betragen:
45 Entgeltpunkte × 1,0 × 42,52 Euro × 1,0 = 1.913,40 Euro brutto
Der Zugangsfaktor von 1,0 setzt einen Rentenbeginn ohne Zu- oder Abschlag voraus. Beginnt eine dafür geeignete Altersrente früher, vermindert sich der Faktor um 0,003 je Monat. Aus 45 Entgeltpunkten werden bei einem Abschlag von 10,8 Prozent nur 40,1400 persönliche Entgeltpunkte. Mit dem Rentenwert von 42,52 Euro ergäbe das 1.706,75 Euro brutto statt der Standardrente.
Dieses Beispiel zeigt einen Zusammenhang, den die Bezeichnung leicht verdeckt. Selbst 45 gesammelte Punkte garantieren nicht den Standardbetrag, wenn die Rente mit Abschlägen beginnt.
45 Jahre sind nicht 45 Punkte
Besonders oft wird die Standardrente mit den 45 Versicherungsjahren für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte verwechselt. Beide Größen verwenden zwar die Zahl 45, beantworten aber verschiedene Fragen.
| 45 Versicherungsjahre | 45 Entgeltpunkte |
|---|---|
| Entscheiden über die Wartezeit für eine bestimmte Altersrente | Bestimmen zusammen mit den übrigen Faktoren die Rentenhöhe |
| Können auch Zeiten mit niedrigem Verdienst und bestimmte Zeiten ohne Arbeitslohn enthalten | Entstehen entsprechend dem versicherten Einkommen und weiteren bewerteten Zeiten |
| Ein erfülltes Jahr sagt nichts über die Höhe des in diesem Jahr erworbenen Punktes aus | Ein voller Punkt setzt bei Beschäftigung ungefähr den Durchschnittsverdienst des jeweiligen Jahres voraus |
Wer 45 Jahre lang nur die Hälfte des Durchschnittsentgelts verdient, sammelt aus diesem Arbeitsentgelt grob 22,5 Entgeltpunkte. Umgekehrt kann ein höheres versichertes Einkommen in einem Jahr mehr als einen Punkt bringen. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze entstehen allerdings keine zusätzlichen Punkte.
Auch die Rente nach 45 Versicherungsjahren ist deshalb keine Garantie für 1.913,40 Euro. Sie regelt den möglichen Rentenbeginn ohne Abschlag, nicht eine bestimmte Rentenhöhe.
Was netto übrig bleibt
„Standardrente netto“ ist ohne Annahmen keine eindeutige Zahl. Für die gesetzliche Rente werden bei Pflichtversicherung in der KVdR Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vom Bruttobetrag abgezogen. Einkommensteuer hängt dagegen von Rentenbeginn, Besteuerungsanteil, weiteren Einkünften und abziehbaren Ausgaben ab.
Unter der von der Deutschen Rentenversicherung für 2026 verwendeten Annahme von 12,35 Prozent Eigenanteil an Kranken- und Pflegeversicherung verbleiben mit Kind 87,65 Prozent der Bruttorente. Aus 1.913,40 Euro werden damit rund 1.677,10 Euro vor Steuer. Bei Kinderlosigkeit bleiben bei einem Pflegebeitrag von 4,2 Prozent rund 1.665,61 Euro. Die genaue Trennung von Bruttorente, Zahlbetrag und verfügbarem Betrag behandelt die Seite zur Rente brutto und netto.
Privat oder freiwillig gesetzlich Versicherte können deutlich andere Beiträge haben. Auch bei Pflichtversicherung kann der kassenindividuelle Zusatzbeitrag vom Durchschnitt abweichen. Der Modellwert eignet sich deshalb zum Einordnen, nicht als persönliche Auszahlungsprognose.
Entwicklung seit 2015
Die folgende Reihe ist aus den historischen Rentenwerten der Deutschen Rentenversicherung berechnet. Angegeben ist jeweils der Bruttobetrag ab 1. Juli. Bis 2022 unterschieden sich die Werte für West und Ost. Seit Juli 2023 gilt ein einheitlicher Rentenwert.
| Ab 1. Juli | Standardrente West | Standardrente Ost |
|---|---|---|
| 2015 | 1.314,45 € | 1.217,25 € |
| 2016 | 1.370,25 € | 1.289,70 € |
| 2017 | 1.396,35 € | 1.336,05 € |
| 2018 | 1.441,35 € | 1.381,05 € |
| 2019 | 1.487,25 € | 1.435,05 € |
| 2020 | 1.538,55 € | 1.495,35 € |
| 2021 | 1.538,55 € | 1.506,15 € |
| 2022 | 1.620,90 € | 1.598,40 € |
| 2023 | 1.692,00 € | 1.692,00 € |
| 2024 | 1.769,40 € | 1.769,40 € |
| 2025 | 1.835,55 € | 1.835,55 € |
| 2026 | 1.913,40 € | 1.913,40 € |
Nominal stieg die Standardrente West von Juli 2015 bis Juli 2026 um 598,95 Euro oder 45,6 Prozent. Im Osten fiel der Anstieg wegen der schrittweisen Angleichung mit 696,15 Euro oder 57,2 Prozent stärker aus. Daraus lässt sich jedoch kein ebenso großer Kaufkraftgewinn ableiten. Preissteigerungen sind in dieser Rechnung nicht berücksichtigt.
Nicht mit der Durchschnittsrente verwechseln
Die Standardrente ist konstruiert. Die Durchschnittsrente wird dagegen aus tatsächlich gezahlten Renten im Bestand berechnet. Ende 2025 lag der durchschnittliche Zahlbetrag einer Altersrente bei 1.195,31 Euro. Dieser Wert enthält bereits bestimmte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, während die Standardrente von 1.913,40 Euro zunächst ein Bruttobetrag ist.
Beide Zahlen einfach voneinander abzuziehen wäre daher falsch. Selbst nach einer einheitlichen Brutto-Netto-Abgrenzung blieben unterschiedliche Konzepte. Im Durchschnitt stecken kurze und lange Versicherungsverläufe, Teilzeit, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit, hohe und niedrige Einkommen sowie Renten mit Abschlägen. Die Standardrente blendet all diese Unterschiede bewusst aus.
Standardrente und Rentenniveau
Für das Rentenniveau wird die Standardrente netto vor Steuern ins Verhältnis zum verfügbaren Durchschnittsentgelt eines Arbeitnehmers gesetzt. Die 48-Prozent-Haltelinie bedeutet deshalb nicht, dass du 48 Prozent deines letzten Gehalts als Rente erhältst. Auch eine Rentenerhöhung um 4,24 Prozent ist nicht dasselbe wie ein Rentenniveau von 48 Prozent.
Bei der Rentenanpassung 2026 wurde der neue Wert nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung so festgelegt, dass das Sicherungsniveau vor Steuern bei 48 Prozent bleibt. Das ist eine systemweite Vergleichsgröße. Für die persönliche Versorgungslücke sind dagegen deine Renteninformation, dein tatsächliches Einkommen und weitere Alterseinkünfte entscheidend.
So vergleichst du deine Rente sinnvoll
Suche in deiner Renteninformation oder Rentenauskunft zuerst nach den bereits erworbenen Entgeltpunkten beziehungsweise dem bisher erworbenen Bruttoanspruch. Die hochgerechnete Regelaltersrente setzt weitere Beiträge bis zur Regelaltersgrenze voraus und ist daher eine andere Zahl.
Mit vorhandenen Entgeltpunkten lässt sich der heutige Bruttowert über die Rentenformel einordnen. Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und der beim späteren Rentenbeginn geltende Rentenwert können das Ergebnis noch verändern. Für eine schnelle Überschlagsrechnung steht zusätzlich der Rentenpunkte-Rechner bereit.