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Über 100.000 Ukrainer beziehen Grundsicherung im Alter

Mit dem Rentenalter endet die Unterstützung für hilfebedürftige Flüchtlinge aus der Ukraine nicht. Wer erst spät in seinem Berufsleben nach Deutschland kommt, hat wenig Zeit, hier eine Rente aufzubauen, die zum Leben reicht. Solange der Krieg für viele eine sichere Rückkehr verhindert, müssen deshalb auch Lebensunterhalt, Wohnung und Krankenversorgung über Jahre finanziert werden.

Inzwischen hat die Grundsicherung im Alter insgesamt einen neuen Höchststand erreicht. Im Juni 2026 bezogen 773.735 Menschen diese Leistung. Mehr als ein Drittel davon waren Ausländer, ihr Anteil lag bei 36,4 Prozent.

Unter den Empfängern sind mehr als 100.000 Ukrainer. Ihre gesondert ausgewiesene Zahl lag im März bei 106.905. Damit war damals rund jeder siebte Bezieher Ukrainer. Für viele dürfte die Unterstützung noch länger nötig bleiben. Der vorübergehende Schutz wurde bereits bis zum 4. März 2028 verlängert.

Begonnen hat der starke Anstieg mit der Fluchtbewegung 2022 und dem Wechsel des Leistungssystems. Seit dem 1. Juni jenes Jahres können hilfebedürftige ukrainische Flüchtlinge unter den üblichen Voraussetzungen SGB-II- oder SGB-XII-Leistungen erhalten. Zuvor fiel ihre Unterstützung unter das Asylbewerberleistungsgesetz. Nach Destatis ging der Anstieg der Grundsicherung 2022 vor allem auf ukrainische Empfänger zurück. Mit dem Rechtskreiswechsel wurde auch Hilfebedarf in der Grundsicherung sichtbar, der zuvor in einem anderen System verbucht worden war.

Besonders deutlich war der Sprung bei ausländischen Frauen im Alter. Zwischen März und Juni 2022 kamen 19.600 Empfänger hinzu, gut 21 Prozent mehr. Auf Frauen entfielen rund 72 Prozent des gesamten Zuwachses unter Ausländern.

Vom Jobcenter zum Sozialamt

Weitere Empfänger können allein dadurch hinzukommen, dass die bereits hier lebenden Flüchtlinge älter werden. Im Durchschnitt von Januar bis November 2025 bezogen rund 26.500 Ukrainer zwischen 60 und 65 Jahren SGB-II-Regelleistungen. Bleiben sie beim Erreichen der deutschen Regelaltersgrenze hilfebedürftig und erfüllen die übrigen Voraussetzungen, können sie in die Grundsicherung im Alter wechseln. Dafür braucht es keine neue große Fluchtbewegung.

Eine ausreichende deutsche Rente lässt sich in den verbleibenden Jahren nur schwer aufbauen. Beiträge aus einem früheren Berufsleben in der Ukraine schaffen grundsätzlich keine deutschen Rentenpunkte. Bislang ist auch das Sozialversicherungsabkommen nicht in Kraft, laut DRV fehlt die ukrainische Ratifikation. Nach einem Inkrafttreten würden ukrainische Zeiten vor allem helfen, Mindestversicherungszeiten und andere Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Die deutsche Rentenhöhe würde dadurch grundsätzlich nicht steigen.

Wer eine ukrainische Rente tatsächlich erhält, muss sie bei der Sozialhilfe als Einkommen anrechnen lassen. Für anerkannte Spätaussiedler gelten besondere Regeln zur Anerkennung früherer Versicherungszeiten.

Im SGB II gibt es dagegen bereits einen Rückgang. Die ukrainische Hilfequote sank von 65,5 Prozent im Juni 2023 auf 49,9 Prozent im Juni 2026. Zuletzt bezogen rund 634.000 Ukrainer Regelleistungen einschließlich Kindern, knapp 45.000 weniger als ein Jahr zuvor.

Zum Vergleich lag die SGB-II-Hilfequote bei Ausländern insgesamt bei 18,7 Prozent und bei Deutschen bei 5,2 Prozent. Die Quoten erfassen auch Kinder und sind wegen unterschiedlicher Bevölkerungsgrundlagen und Altersabgrenzungen nicht vollständig altersbereinigt vergleichbar.

Zusammen ergeben die jüngsten Bestände im SGB II und in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine Größenordnung von drei Vierteln einer Million ukrainischen Leistungsberechtigten. Im März 2026 erhielten neben den älteren Empfängern rechnerisch 5.265 Ukrainer Grundsicherung wegen dauerhaft voller Erwerbsminderung. Außerdem wurden 25.980 ukrainische Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt Ende 2024 erfasst. Die unterschiedlichen Berichtsmonate und mögliche Überschneidungen in Einrichtungen erlauben es allerdings nicht, daraus eine gemeinsame Gesamtzahl zu bilden.

Schon heute geht es um Milliarden

Bei den SGB-II-Leistungen lässt sich der finanzielle Aufwand nach Staatsangehörigkeit beziffern. Auf Ukrainer entfielen 2025 knapp sechs Milliarden Euro an Zahlungsansprüchen. Gegenüber 2024 war das ein Rückgang um rund fünf Prozent. Im Vergleich zur Zeit vor dem russischen Großangriff bleibt der Aufwand dennoch erheblich höher.

Empfängergruppe20252020
Deutsche24,8922,30
Ausländer insgesamt21,7513,17
Darunter Ukrainer5,990,15

In den Zahlungsansprüchen von 2025 sind auch Unterkunft, Sozialversicherungsbeiträge und weitere Leistungen enthalten. Der Vergleich mit 2020 zeigt zugleich, dass die Ausgaben auch bei Deutschen gestiegen sind. Ukrainer sind bereits in der Ausländersumme enthalten.

Mit dem Wechsel älterer Empfänger ins SGB XII verlagert sich ein Teil des Aufwands. Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter stiegen insgesamt von rund 3,3 Milliarden Euro 2020 auf 6,2 Milliarden Euro 2025. Das sind nominal 88 Prozent mehr. Eine tatsächliche Aufteilung nach Staatsangehörigkeit gibt es hier nicht. Für eine grobe Zuordnung lassen sich die Ausgaben nach den durchschnittlichen Empfängeranteilen des jeweiligen Jahres verteilen.

Empfängergruppe20252020
Insgesamt, amtliche Nettoausgaben6,203,30
Deutsche, eigene Modellrechnung3,982,43
Ausländer, eigene Modellrechnung2,210,88

Für die Modellrechnung wurden die vier Quartalsendbestände jedes Jahres gemittelt. Sie unterstellt für alle Empfänger denselben Aufwand pro Kopf. Die Tabellenwerte sind einzeln gerundet, dadurch können Summen abweichen.

Auf dieser Grundlage lagen die jährlichen Nettoausgaben 2025 bei rund 8.234 Euro je Empfänger. Übertragen auf den ukrainischen Bestand vom März 2026 ergibt sich ein Richtwert von etwa 880 Millionen Euro im Jahr allein für die Grundsicherung im Alter. Weitere 10.000 Empfänger würden bei gleichem Aufwand zusätzlich rund 82 Millionen Euro jährlich erfordern.

Wie viel eigenes Einkommen angerechnet wird, macht dabei einen großen Unterschied. Im Juni 2025 lag der durchschnittliche Bruttobedarf älterer Empfänger bei 1.013 Euro monatlich. Davon wurden im Schnitt 343 Euro Einkommen abgezogen. Hätten alle 106.905 ukrainischen Empfänger diesen Bruttobedarf und keinerlei anrechenbares Einkommen, läge der Jahresaufwand bei rund 1,3 Milliarden Euro.

Beide Jahresbeträge sind Modellwerte mit dem Bestand von 2026 und dem Kostenniveau von 2025. Ohne ukrainische Durchschnittswerte für Bedarf und Einkommen sind die 880 Millionen Euro keine belegte Untergrenze. Bei gleichem Bedarf bedeutet weniger Einkommen höhere Leistungen. Wenn Ausländer insgesamt bei vergleichbarem Bedarf durchschnittlich weniger anrechenbares Einkommen als der Gesamtbestand haben, unterschätzt die Tabelle ihren Ausgabenanteil. Wie viele zusätzliche Empfänger künftig hinzukommen, bleibt ebenfalls offen.

Die Krankenversorgung kommt hinzu

Über diese Leistungen hinaus muss die medizinische Versorgung finanziert werden. Bei Sozialhilfeempfängern ohne anderweitige Krankenversicherung wickeln die Krankenkassen die Behandlung ab. Die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet das Sozialamt. Damit treffen sie den zuständigen Sozialhilfeträger unmittelbar.

Im Landkreis Pfaffenhofen stiegen die Ausgaben für Hilfen zur Gesundheit von rund 86.000 Euro 2022 auf rund 975.000 Euro 2025. Der Landkreis führt die Entwicklung auf die anhaltende Ukrainekrise zurück. Die Beträge betreffen allerdings diese Hilfe insgesamt, nicht ausschließlich ukrainische Patienten. Eine bundesweite ukrainische Kostensumme lässt sich daraus nicht hochrechnen.

Bei gesetzlich versicherten SGB-II-Empfängern zahlt der Bund stattdessen eine Pauschale. Sie beträgt 2026 144,04 Euro monatlich und deckt nach dem Bericht der FinanzKommission Gesundheit die Behandlungskosten dieser Versichertengruppe nicht. Den ungedeckten Aufwand tragen die Krankenkassen. Ab 2027 sieht das beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz dafür eine Milliarde Euro zusätzlich vor. Nach Einschätzung der Techniker Krankenkasse reicht auch das nicht aus. Diese Finanzierungslücke betrifft sämtliche entsprechend versicherten SGB-II-Empfänger und lässt sich nicht vollständig Ukrainern zurechnen.

Ein Wechsel verschiebt die Kosten

Wer den Aufwand künftig trägt, hängt auch vom geplanten Rechtskreiswechsel ab. Mit dem Leistungsrechtsanpassungsgesetz sollen neuere ukrainische Flüchtlinge bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Bislang ist das Gesetz nicht in Kraft.

Der Entwurf knüpft an erstmals nach dem 31. März 2025 erteilte Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz oder entsprechende Fiktionsbescheinigungen an, mit Ausnahmen für bereits vorher ausgestellte Dokumente. Für die bereits zuvor entsprechend abgesicherten Flüchtlinge soll der Zugang zum SGB II und SGB XII bestehen bleiben.

Weniger Grundsicherungsausgaben würden den Bund entlasten, während Länder und Kommunen zusätzliche Asylbewerberleistungen finanzieren müssten. Im ursprünglichen Entwurf stehen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zusammen Minderausgaben von 79 Millionen Euro 2026 und 44 Millionen Euro 2027. Die Berechnung ging noch von einem Schutzende im März 2027 aus. Wegen der Verlängerung bis 2028 und des verzögerten Gesetzgebungsverfahrens sind diese Beträge keine aktuelle Einsparprognose.

Für die vor dem Stichtag abgesicherten Flüchtlinge bleibt damit der Übergang vom Jobcenter zum Sozialamt möglich. Ob die Empfängerzahlen weiter steigen, hängt auch von Erwerbseinkommen und Rückkehr ab. Höhere Wohn- und Versorgungskosten können den Aufwand zusätzlich erhöhen. Der geplante Rechtskreiswechsel beseitigt ihren Unterstützungsbedarf im Alter nicht.