Der deutsche Rentenbestand wird internationaler. Immer mehr Altersrenten entfallen auf Menschen ohne deutschen Pass, und diese Gruppe wächst deutlich schneller als die der deutschen Staatsangehörigen. Gleichzeitig klafft beim durchschnittlichen Zahlbetrag eine große Lücke. Wer daraus direkt auf das gesamte Alterseinkommen schließt, landet allerdings schnell bei der falschen Erklärung.
Ende 2025 erfasste die Deutsche Rentenversicherung 2.153.921 Altersrenten an ausländische Staatsangehörige. Das entspricht 11,3 Prozent aller 19,09 Millionen Altersrenten. Vor zehn Jahren lag ihr Anteil noch bei ziemlich genau zehn Prozent.
Ein ausländischer Rentner muss dabei keineswegs im Ausland leben. Die Statistik sortiert nach Staatsangehörigkeit, nicht nach Wohnort. Ein türkischer Staatsangehöriger, der seit Jahrzehnten in Deutschland lebt, zählt ebenso dazu wie ein Italiener, der nach dem Berufsleben in seine Heimat zurückgekehrt ist.
Damit ist die Zahl auch nicht mit den Altersrenten mit Zahlung ins Ausland gleichzusetzen. Umgekehrt bleibt ein deutscher Rentner, der seinen Ruhestand in Spanien verbringt, in dieser Statistik deutscher Staatsangehöriger.
Beim Geld wird der Unterschied noch deutlicher. Ausländische Staatsangehörige kamen Ende 2025 im Schnitt auf 674,91 Euro Zahlbetrag aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Bei deutschen Staatsangehörigen waren es 1.261,44 Euro. Die Differenz beträgt knapp 587 Euro im Monat.
Der Zahlbetrag ist dabei nicht einfach die Bruttorente. Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind darin bereits berücksichtigt, soweit sie von der Rente einbehalten werden. Einkommensteuer ist dagegen nicht abgezogen. Auch deshalb lässt sich aus den 674,91 Euro nicht ablesen, wie viel einem Rentner tatsächlich monatlich zur Verfügung steht.
Als Vergleich des gesamten Alterseinkommens taugen die beiden Durchschnittswerte ohnehin nicht. Viele Erwerbsbiografien reichen über mehrere Rentensysteme. Wer einen Teil seines Berufslebens in Deutschland und einen anderen beispielsweise in Italien, Polen oder Spanien gearbeitet hat, kann aus mehreren Staaten Rentenansprüche erwerben. Versicherungszeiten können für den Anspruch zusammengerechnet werden, ausgezahlt wird grundsätzlich von jedem Staat für die dort zurückgelegten Zeiten.
Der Anteil wächst deutlich schneller
Vor zehn Jahren waren es 1.803.086 Altersrenten an ausländische Staatsangehörige. Bis Ende 2025 kamen 350.835 hinzu, ein Plus von 19,5 Prozent. Bei deutschen Staatsangehörigen stieg die Zahl im selben Zeitraum von rund 16,18 auf 16,90 Millionen und damit nur um 4,4 Prozent.
An der Spitze stehen italienische Staatsangehörige mit 358.207 Altersrenten, gefolgt von türkischen mit 272.686. Zusammen entfallen auf beide Gruppen rund 631.000 Altersrenten. Spanien, Polen und Österreich kommen jeweils auf mehr als 120.000. Allein diese fünf Staatsangehörigkeiten machen damit fast die Hälfte der ausländischen Altersrenten aus.
Auch innerhalb dieser Gruppen liegen die Zahlbeträge weit auseinander. Für türkische Staatsangehörige nennt der Statistikband Rente 2025 durchschnittlich 857,49 Euro, für polnische 846,15 Euro. Italienische Staatsangehörige kommen auf 548,03 Euro, spanische auf 484,55 Euro.
Aus der Staatsangehörigkeit allein lässt sich dieser Abstand nicht erklären. Entscheidend ist, wie lange jemand in Deutschland rentenversichert war und auf welcher Einkommenshöhe Beiträge gezahlt wurden. Weitere Renten aus anderen Staaten oder zusätzliche Alterseinkünfte erscheinen in dieser Statistik nicht.
Die mehr als zwei Millionen Altersrenten zeigen damit vor allem, wie stark internationale Erwerbsbiografien inzwischen im deutschen Rentenbestand angekommen sind. Sie bedeuten weder, dass mehr als zwei Millionen Renten ins Ausland überwiesen werden, noch dass ihre Empfänger im Durchschnitt mit 674,91 Euro im Monat auskommen müssen.