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Rentenabschläge ausgleichen wird 2027 über 1.000 Euro teurer

Wer früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden und den lebenslangen Rentenabschlag mit einer Sonderzahlung ausgleichen will, muss 2026 vor allem den Antrag im Blick behalten. Bei 2.000 Euro Bruttorente und einem um zwei Jahre vorgezogenen Beginn kostet derselbe Ausgleich 2027 voraussichtlich 1.024 Euro mehr. Dafür muss das Geld nicht unbedingt bis zum Jahresende überwiesen sein, denn schon die rechtzeitig beantragte Rentenauskunft kann den günstigeren Rechenwert sichern.

Versicherte ab 50 erfahren mit der besonderen Rentenauskunft, welche Zahlung ihre voraussichtliche Kürzung ganz oder teilweise ausgleichen würde, wenn sie eine Altersrente mit Abschlag vorziehen.

Preis steigt, obwohl der Abschlag gleich bleibt

Am Abschlag selbst ändert der Jahreswechsel nichts. Beginnt die Rente 24 Monate vorzeitig, werden weiterhin 7,2 Prozent abgezogen, weil jeder frühere Monat die Monatsrente dauerhaft um 0,3 Prozent mindert. Für die Sonderzahlung muss dieser fehlende Rentenbetrag jedoch zunächst in Entgeltpunkte umgerechnet werden. Deren Preis hängt vom Durchschnittsentgelt und vom Beitragssatz des jeweiligen Jahres ab, aus denen sich der sogenannte Umrechnungsfaktor ergibt. Nach demselben Grundprinzip berechnet sich auch der Kauf zusätzlicher Rentenpunkte.

Für 2026 beträgt der Umrechnungsfaktor 9.661,584 Euro je Entgeltpunkt. Im kommenden Jahr soll das vorläufige Durchschnittsentgelt auf 53.452 Euro steigen, nachdem 2026 noch 51.944 Euro gelten. Bleibt der Beitragssatz zur Rentenversicherung bei 18,6 Prozent, erhöht sich der Faktor dadurch auf 9.942,072 Euro. Weil Bundesregierung und Bundesrat den neuen Rechengrößen noch zustimmen müssen, sind die Beträge für 2027 bislang nicht endgültig.

Auf eine Monatsrente von 2.000 Euro übertragen, fehlen bei einem zwei Jahre früheren Beginn monatlich 144 Euro. Der vollständige Ausgleich kostet nach dem Faktor für 2026 rund 35.259 Euro, im Jahr 2027 wären für dieselbe Rentenminderung voraussichtlich 36.283 Euro fällig.

Vorgezogener RentenbeginnMonatlicher AbschlagAusgleich 2026Ausgleich 2027 voraussichtlichMehrkosten
12 Monate72 €16.971 €17.464 €493 €
24 Monate144 €35.259 €36.283 €1.024 €
36 Monate216 €55.023 €56.620 €1.597 €

Modellrechnung mit 2.000 Euro monatlicher Bruttorente vor Abschlag, einem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro und einem Beitragssatz von 18,6 Prozent, auf volle Euro gerundet.

Dass sich die Beträge nicht einfach proportional zur Zahl der vorgezogenen Monate entwickeln, liegt an einem zweiten Rechenschritt. Auch die mit der Sonderzahlung erworbenen Entgeltpunkte werden mit dem verminderten Zugangsfaktor bewertet, sodass ein höherer Abschlag zunehmend mehr Punkte für den vollständigen Ausgleich erfordert. Aus monatlich 216 Euro Minderung werden deshalb im Modell nicht dreimal 16.971 Euro, sondern gut 55.000 Euro Sonderzahlung.

Der Antrag zählt, die Zahlungsfrist beginnt später

Nach den rechtlichen Anweisungen der Rentenversicherung ist grundsätzlich der Umrechnungsfaktor aus dem Jahr der Antragstellung maßgebend. Geht der vollständige Antrag noch 2026 ein, bleibt dieser Wert auch dann erhalten, wenn die Rentenversicherung die Auskunft erst im neuen Jahr verschickt.

Ihre Bearbeitungszeit soll den Versicherten damit nicht auf den teureren Faktor verweisen. Erst nach dem Eingang der Auskunft läuft die nächste Frist. Eine unbegrenzte Preisgarantie verschafft der Antrag also nicht. Bei gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland müssen die ausgewiesenen Beiträge innerhalb von drei Monaten gezahlt werden, wenn der bisherige Faktor gelten soll. Danach richtet sich die Berechnung nach dem tatsächlichen Zahlungstag. Fehlen im Antrag entscheidende Angaben und werden diese erst 2027 nachgereicht, kann allerdings schon das maßgebende Antragsdatum ins neue Jahr rutschen.

Teilzahlungen sichern den alten Faktor nur für den bereits überwiesenen Betrag. Nach Ablauf der Dreimonatsfrist kann der Rest mit dem dann geltenden Faktor neu berechnet werden. Eine Verteilung über mehrere Jahre kann trotzdem sinnvoll sein, weil die Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen abziehbar sein können. Ob der Steuervorteil die Verteuerung ausgleicht, hängt vom persönlichen Steuersatz und den bereits genutzten Höchstbeträgen ab.

Diese Abwägung stellt sich nur, wenn die geplante Altersrente überhaupt vorzeitig mit Abschlag beginnen kann. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Versicherungsjahren lässt sich nicht noch früher gegen Abschläge beziehen, und eine Sonderzahlung ersetzt weder fehlende Versicherungszeiten noch einen fehlenden Rentenanspruch.

Welcher Rentenbeginn möglich ist, lässt sich zunächst mit dem Rentenbeginnrechner eingrenzen. Für die verbindliche persönliche Summe ist anschließend das Formular V0210 nötig, das noch 2026 bei der Deutschen Rentenversicherung eingehen sollte. Der Antrag verpflichtet nicht zur Einzahlung, hält aber den möglichen Ausgleichsbetrag fest. Sobald die Auskunft vorliegt, bleiben drei Monate, um den günstigeren Faktor zu nutzen oder sich bewusst für eine spätere Zahlung zu entscheiden.