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Rente ab 64 könnte Kranken zwölf Monatsrenten kosten

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr bis zum regulären Rentenalter arbeiten kann, braucht einen verlässlichen Weg in den Ruhestand. Ausgerechnet der heutige Rentenzugang nach 35 Versicherungsjahren soll jedoch von 63 auf 64 verschoben werden. Wie viele Menschen dadurch ein zusätzliches Jahr überbrücken müssten, obwohl sie gesundheitlich nicht durchhalten, weiß die Bundesregierung nach eigener Aussage nicht. Die Anhebung ist bisher eine Reformempfehlung, kein geltendes Recht.

Betroffen wäre die Altersrente für langjährig Versicherte, bei der ein früher Beginn bereits heute dauerhafte Abschläge kostet. Anders als bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren müssen Versicherte hier also schon für den früheren Ausstieg bezahlen. Dafür können sie derzeit ab 63 selbst entscheiden, ob sie die Kürzung in Kauf nehmen.

Diese Wahl würde mit der höheren Altersgrenze für ein ganzes Jahr entfallen. Auch wer einen dauerhaften Abschlag akzeptiert, könnte mit 63 noch keine solche Altersrente bekommen. Besonders schwierig wäre das für Menschen, die ihren Beruf nicht mehr bewältigen und keinen anderen Rentenanspruch haben. Ob die geplante Reform sie ausreichend auffangen würde, lässt sich aus der neuen Regierungsantwort nicht erkennen.

Regierung kennt die Härtefälle nicht

Die Grünen wollten wissen, wie häufig die heutige Frührente einen Ausweg aus einer schwierigen Übergangssituation bietet und welche Rolle Krankheiten dabei spielen. In der Antwort vom 24. September 2026 erklärt die Bundesregierung, dazu lägen ihr keine Erkenntnisse vor. Sie kann deshalb auch nicht beziffern, wie viele Menschen einen gesundheitlich erforderlichen Rentenbeginn durch die Anhebung verpassen würden. Gerade diese Zahl wäre nötig, um abschätzen zu können, wie viele Betroffene auf eine andere Absicherung angewiesen wären.

Statt einer solchen Einschätzung nennt die Regierung andere Rentenarten, die bei erfüllten Voraussetzungen infrage kommen. Für jemanden, der nicht länger arbeiten kann, sind diese Voraussetzungen allerdings entscheidend.

Eine Schwerbehindertenrente verlangt unter anderem einen anerkannten GdB von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahre. Eine Erkrankung allein reicht dafür nicht aus. Die andere genannte Möglichkeit, die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren, beginnt für Jahrgänge ab 1964 erst mit 65. Zudem empfiehlt dieselbe Kommission, diesen Rentenweg abzuschaffen. Wer weder die Schwerbehindertenrente noch einen anderen früheren Zugang nutzen kann, müsste daher klären, wovon er bis 64 lebt.

Zwölf Monatsrenten würden fehlen

Für diese Überbrückung würde zunächst Geld fehlen, das nach heutigem Recht bereits als Altersrente fließen könnte. Beim späteren Beginn wäre zwar der Abschlag geringer, solange die heutige Berechnung bestehen bleibt. Dadurch stiege die spätere Monatsrente, doch die Rechnungen im zusätzlichen Jahr vor dem Ruhestand müssten trotzdem bezahlt werden.

Bei einem bereits erworbenen Rentenanspruch von 1.500 Euro brutto vor Abschlägen wird dieser Unterschied greifbar. Für den Vergleich bleiben die Regelaltersgrenze bei 67 und die heutigen Abschlagsregeln unverändert. Auch zusätzliche Beiträge und Rentenanpassungen bleiben außen vor, damit sich allein die Folgen des späteren Beginns zeigen.

Heute werden für jeden vorgezogenen Monat 0,3 Prozent abgezogen. Ein Beginn mit 63 liegt vier Jahre vor der angenommenen Regelaltersgrenze, sodass der Abschlag 14,4 Prozent beträgt. Von den 1.500 Euro blieben monatlich 1.284 Euro brutto. Mit 64 wären es nur drei vorgezogene Jahre und damit 10,8 Prozent Abzug, wodurch die Monatsrente auf 1.338 Euro brutto stiege.

Den späteren 54 Euro mehr im Monat stünden zunächst zwölf ausbleibende Rentenzahlungen von zusammen 15.408 Euro gegenüber. Dieser Betrag müsste im ersten Jahr durch andere Einkünfte oder Ersparnisse ersetzt werden.

Ob daraus tatsächlich ein ebenso hoher Einkommensverlust entsteht, hängt davon ab, was stattdessen gezahlt wird. Wer weiterarbeitet oder Anspruch auf andere Leistungen hat, kann die fehlende Rente zumindest teilweise auffangen. Wer gesundheitlich nicht weiterarbeiten kann, braucht dagegen eine passende Absicherung. Wie viel davon zum Leben bliebe, wäre zusätzlich von Steuern und Sozialabgaben abhängig, die in diesem Bruttovergleich nicht berücksichtigt sind.

Schutzrente noch nicht gesichert

Für Beschäftigte, die ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, soll deshalb ein erleichterter Rentenzugang geschaffen werden. Die Kommission schlägt vor, bei rentennahen Versicherten nach einer individuellen Gesundheitsprüfung auch die Einschränkungen im langjährig ausgeübten Berufsfeld zu berücksichtigen. Das könnte Menschen helfen, die heute keine Erwerbsminderungsrente erhalten, weil sie grundsätzlich noch andere Arbeiten verrichten können.

Ob dieser neue Zugang die Betroffenen tatsächlich auffängt, hängt von seiner gesetzlichen Ausgestaltung ab. Wie viele heutige Frührentner ihn nutzen könnten, beantwortet die Bundesregierung ebenfalls nicht. Sie verweist auf die laufende Umsetzung der Empfehlungen, sodass sich der angekündigte Schutz noch nicht verlässlich in die eigene Rentenplanung einrechnen lässt.

Bis zu einer gesetzlichen Änderung bleibt der Rentenbeginn nach den heutigen Regeln möglich. Wer die erforderlichen 35 Versicherungsjahre erfüllt, kann diese Altersrente weiterhin ab 63 mit Abschlägen beziehen. Für spätere Rentenstarts muss das Gesetz zeigen, welche Jahrgänge von der höheren Altersgrenze betroffen wären, welche Übergangsregeln gelten und wer den neuen gesundheitlich begründeten Rentenzugang nutzen dürfte. Erst dann lässt sich beurteilen, für wen tatsächlich ein zusätzliches Jahr ohne Altersrente entsteht.