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Abschlagsfreie Rente ab 60 kommt in den Bundestag

Menschen, die besonders früh ins Berufsleben eingestiegen sind, müssen heute oft noch Jahre weiterarbeiten, obwohl ihre erforderliche Versicherungszeit längst erfüllt ist. Ein Antrag, den der Bundestag am 8. Oktober an den Arbeitsausschuss überweisen soll, will genau das ändern und eine abschlagsfreie Rente bereits ab 60 ermöglichen. Die geplante „Rente 45 Plus“ verlangt dafür jedoch 45 Jahre aus eng begrenzten Beitrags- und Kindererziehungszeiten. Vorerst bleibt sie ein Gegenentwurf aus der Opposition, denn die Regierungskoalition verfolgt bei der Rente nach 45 Jahren die entgegengesetzte Richtung.

45 Jahre reichen heute noch nicht

Der Antrag würde nicht an einem Randdetail drehen, sondern den Rentenbeginn um mehrere Jahre verschieben. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 beginnt die Altersrente nach 45 Versicherungsjahren heute frühestens mit 65. Wer bereits mit 15 eine versicherungspflichtige Ausbildung oder Beschäftigung aufgenommen hat, erreicht die Wartezeit möglicherweise mit 60. Trotzdem fehlen dann noch fünf Jahre bis zur Altersgrenze dieser Rentenart.

Auch gegen einen Abschlag lässt sich diese Rentenart nicht früher beziehen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung zur Altersrente nach 45 Jahren ausdrücklich hin. Als Alternative bleibt nach heutiger Rechtslage grundsätzlich die Altersrente für langjährig Versicherte, die ab 63 möglich ist. Wer sie vier Jahre vor der Regelaltersgrenze beginnt, verliert allerdings dauerhaft 14,4 Prozent seiner Bruttorente. Wie diese Rentenabschläge entstehen, hängt vom Abstand zur persönlichen Altersgrenze ab.

Der Antrag sieht zwei Rentenwege vor

Der Antrag der AfD-Fraktion setzt diesem System zwei neue Modelle entgegen. Eine „Rente 45“ soll den abschlagsfreien Beginn ab 63 erlauben, wenn insgesamt 45 Versicherungsjahre vorliegen und mindestens 40 davon mit bestimmten Beitrags- oder Kindererziehungszeiten belegt sind. Daneben soll die „Rente 45 Plus“ vollständig auf ein Mindestalter verzichten.

RentenwegFrühester BeginnZentrale Voraussetzung
derzeit ab Jahrgang 196465 Jahre45 anrechenbare Versicherungsjahre
Vorgeschlagene Rente 4563 Jahre45 Versicherungsjahre, davon 40 Jahre mit enger gefassten Zeiten
Vorgeschlagene Rente 45 PlusKein MindestalterAlle 45 Jahre aus den im Antrag genannten Beitrags- und Kindererziehungszeiten

Ohne Mindestalter bedeutet dabei nicht, dass jeder nach 45 Kalenderjahren seit dem ersten Schultag in Rente gehen könnte. Für die 45 Plus sollen Pflichtbeiträge aus einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit, freiwillige Beiträge unter den gesetzlichen Voraussetzungen und Kindererziehungszeiten zählen. Wer mit 15 angefangen hat und 540 anrechenbare Monate vollständig erreicht, käme rechnerisch mit 60 zum Zug. Beginnt die versicherte Laufbahn erst mit 18, verschiebt sich dieser Zeitpunkt auf 63. Eine allgemeine Rente mit 60 wäre das neue Modell damit nicht.

Rentenbeginnrechner

Damit gelten für das neue Modell engere Regeln als für die heutige Wartezeit für die Rente. Im geltenden Recht können bei den 45 Jahren unter Voraussetzungen auch Zeiten mit Krankengeld, Arbeitslosengeld oder nicht erwerbsmäßiger Pflege berücksichtigt werden. Für den altersunabhängigen Zugang müssten dagegen sämtliche 45 Jahre aus den ausdrücklich genannten Gruppen stammen. Phasen mit Schule, Studium oder nicht anrechenbarer Arbeitslosigkeit würden den frühestmöglichen Termin nach hinten schieben. Selbst bei längst erfüllten 45 Versicherungsjahren wäre die strengere Rechnung deshalb nicht automatisch erfüllt.

Abschlagsfrei kann trotzdem wenig sein

Selbst eine lückenlose Biografie würde nur den Zugang öffnen, nicht die Höhe der Rente garantieren. 45 Versicherungsjahre sind nicht dasselbe wie 45 Entgeltpunkte. Wer über Jahrzehnte unter dem Durchschnitt verdient hat und mit 60 aufhört, kann deshalb trotz Abschlagsfreiheit eine deutlich niedrigere Monatsrente erhalten als jemand, der bis 65 weiterarbeitet und zusätzliche Rentenpunkte sammelt. Der Vorteil läge vor allem in bis zu fünf zusätzlichen Rentenjahren, während der monatliche Betrag vom persönlichen Versicherungsverlauf abhinge.

Die größere Hürde liegt allerdings nicht in der Berechnung, sondern im Bundestag. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission empfiehlt keinen früheren Zugang nach 45 Jahren, sondern die Abschaffung dieser abschlagsfreien Altersrente. Union und SPD haben sich grundsätzlich zur Umsetzung des Gesamtpakets bekannt, während zuletzt auch Ökonomen auf die Abschaffung der Rente mit 63 drängten. Der Antrag auf eine Rente 45 Plus steht damit frontal gegen den Reformkurs der Koalition, und eine parlamentarische Mehrheit zeichnet sich nicht ab.

Am 8. Oktober soll der Bundestag den bereits 2025 eingebrachten Antrag nach seiner aktuellen Tagesordnung ohne Aussprache an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überweisen. Dort kann die Vorlage erstmals fachlich beraten werden, doch die Überweisung allein verändert noch keinen Rentenanspruch. Für Versicherte bleibt deshalb das geltende Recht maßgeblich: Ab Jahrgang 1964 beginnt die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Jahren weiterhin frühestens mit 65.