Der Bund will 2027 eine Milliarde Euro weniger an die gesetzliche Rentenversicherung überweisen. Laufende Renten werden dadurch nicht um einen bestimmten Betrag gekürzt. Auch der Beitragssatz soll nach derzeitiger Einschätzung im kommenden Jahr noch bei 18,6 Prozent bleiben. Unproblematisch ist der Griff in die Rentenfinanzierung trotzdem nicht: Die Rücklage der Rentenkasse dürfte bis Ende 2027 weitgehend aufgebraucht sein, für 2028 werden bereits 19,9 Prozent Beitrag erwartet.
Eine Milliarde weniger
Die Kürzung steht im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027. Das Bundeskabinett hat ihn am 6. Juli beschlossen. Der Bundesregierung zufolge soll der Bundeszuschuss an die Rentenversicherung um eine Milliarde Euro sinken. Der Bundeshaushalt wird dadurch in gleicher Höhe entlastet.
Beschlossenes Recht ist die Kürzung damit noch nicht. Der Regierungsentwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren. Der Bundestag kann den Etat und die begleitenden gesetzlichen Änderungen noch verändern. Bis zur endgültigen Verabschiedung bleibt deshalb offen, ob die Milliarde tatsächlich vollständig gestrichen wird.
Die Formulierung „Rentenzuschuss“ führt leicht in die Irre. Der Bund gleicht mit seinen Zahlungen nicht einfach ein beliebiges Defizit aus. Die Rentenversicherung finanziert auch politisch übertragene Aufgaben, für die keine entsprechenden individuellen Beiträge gezahlt wurden. Dazu zählen etwa Kindererziehungszeiten und Teile des sozialen Ausgleichs. Die Alterssicherungskommission will die Bundesmittel deshalb künftig treffender als Bundesanteil an der Rentenfinanzierung bezeichnen.
Renten sinken nicht
Aus der Milliarde weniger folgt keine pauschale Kürzung der monatlichen Altersrente. Rentenansprüche werden nach den gesetzlichen Regeln berechnet. Der aktuelle Rentenwert und die zum 1. Juli 2026 wirksam gewordene Erhöhung um 4,24 Prozent ändern sich durch den Haushaltsentwurf nicht.
Ebenso wenig lässt sich die Milliarde eins zu eins als zusätzlicher Beitrag auf Beschäftigte umlegen. Eine Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung erklärte gegenüber t-online, die Kürzung entspreche in heutigen Werten ungefähr 0,05 Beitragssatzpunkten. Der Effekt werde voraussichtlich noch nicht 2027 auftreten.
Das ist ein wichtiger Unterschied zu den ersten Haushaltsplänen. Damals stand eine Kürzung um vier Milliarden Euro im Raum. Die Rentenversicherung warnte, dadurch könne der Beitrag bereits 2027 von 18,6 auf 18,8 Prozent steigen. Nachdem das Kabinett die Kürzung auf eine Milliarde begrenzt hat, hält die DRV einen vorgezogenen Beitragsschritt vorerst nicht mehr für nötig.
Der Puffer ist fast weg
Entwarnung über 2027 hinaus wäre dennoch falsch. Ende 2025 lagen 41,3 Milliarden Euro in der Nachhaltigkeitsrücklage. Das entsprach 1,38 Monatsausgaben. Nach der Finanzschätzung der Deutschen Rentenversicherung sinkt der Puffer bis Ende 2026 auf rund eine Monatsausgabe und wird 2027 weitgehend abgeschmolzen. Genau diese Reserve hält den Beitragssatz vorerst stabil.
Die Rentenkasse hat bereits 2025 mehr ausgegeben als eingenommen. Das Defizit der Rentenversicherung erreichte 3,91 Milliarden Euro. Ein Jahresdefizit bedeutet nicht, dass Renten nicht mehr gezahlt werden können. Es zeigt aber, warum zusätzliche Kürzungen des Bundesanteils in dieser Phase mehr Gewicht haben als in Jahren mit wachsender Rücklage.
Für 2028 erwartet die DRV unter geltendem Recht einen Beitragssatz von 19,9 Prozent. Das wären 1,3 Prozentpunkte mehr als heute. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag grundsätzlich, sodass auf Beschäftigte 0,65 Prozentpunkte zusätzlich entfielen.
| Monatsbrutto | Mehrbeitrag Arbeitnehmer im Monat | Mehrbeitrag im Jahr |
|---|---|---|
| 3.000 € | 19,50 € | 234 € |
| 4.500 € | 29,25 € | 351 € |
| 6.000 € | 39,00 € | 468 € |
Die Modellrechnung unterstellt unverändertes Bruttoeinkommen und vergleicht ausschließlich 18,6 mit 19,9 Prozent. Ob der Beitrag 2028 tatsächlich genau so stark steigt, hängt von Wirtschaft, Löhnen, Beschäftigung und der geplanten Rentenreform ab. Die Alterssicherungskommission hält einen deutlichen Anstieg 2028 allerdings selbst bei ambitionierten Reformen für kaum vermeidbar, solange keine tiefen Leistungseinschnitte beschlossen werden.
Streit um fremde Aufgaben
Hinter der Milliarde steckt ein grundsätzlicher Verteilungskonflikt. Nach Berechnungen der Rentenversicherung lagen die nicht beitragsgedeckten Leistungen 2023 in einer erweiterten Abgrenzung bei rund 124 Milliarden Euro. Die Bundeszuschüsse erreichten rund 84 Milliarden Euro. Die Differenz von etwa 40 Milliarden Euro wird von der Versichertengemeinschaft mitgetragen, obwohl es sich aus Sicht der DRV um gesamtgesellschaftliche Aufgaben handelt.
Diese Abgrenzung ist nicht gesetzlich festgelegt und politisch umstritten. Sie erklärt aber die Kritik der Rentenversicherung: Spart der Bund beim Zuschuss, verschwinden die Aufgaben nicht. Die Finanzierung verlagert sich stärker auf Rücklage und Beiträge.
Für Rentner ändert sich durch den Regierungsentwurf zunächst nichts am Zahlbetrag. Für Beschäftigte ist die Milliarde trotzdem relevant. Sie fällt genau in das letzte Jahr, in dem die Rücklage den Beitragssatz voraussichtlich noch bei 18,6 Prozent hält. Ob der Bundestag an der Kürzung festhält, entscheidet daher nicht über die nächste Rentenzahlung – wohl aber über den finanziellen Spielraum kurz vor 2028.