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Pflegegrad 5: Welche Leistungen bei höchstem Pflegebedarf zählen

Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung der Pflegeversicherung. 2026 stehen 990 Euro Pflegegeld oder bis zu 2.299 Euro Pflegesachleistungen bereit. Trotz der höchsten Budgets finanziert die Pflegeversicherung keine vollständige Rundumversorgung.

Im Mittelpunkt stehen deshalb drei Fragen: Welche Hilfe muss täglich und nachts gesichert sein, wie wird die Pflegeperson verlässlich entlastet und welche Kosten bleiben trotz Pflegekassenleistung selbst zu tragen?

Leistungen 2026

LeistungBetrag bei Pflegegrad 5
Pflegegeld990 € monatlich
Pflegesachleistungenbis 2.299 € monatlich
Entlastungsbetragbis 131 € monatlich
Tages- und Nachtpflegebis 2.085 € monatlich
Verhinderungs- und Kurzzeitpflegegemeinsam bis 3.539 € jährlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 € monatlich
Wohnraumanpassungbis 4.180 € je Maßnahme
vollstationäre Pflege2.096 € monatlich

Wann Pflegegrad 5 vorliegt

90 bis 100 Gesamtpunkte

Die Einstufung setzt grundsätzlich 90 bis 100 Punkte voraus. Bewertet werden dieselben sechs Lebensbereiche wie bei den übrigen Pflegegraden. Pflegegrad 5 steht für schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Besondere Bedarfskonstellation

Auch unterhalb von 90 Punkten ist Pflegegrad 5 in einer eng begrenzten besonderen Bedarfskonstellation möglich. Gemeint ist die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine mit vollständigem Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen, die sich nicht durch Hilfsmittel ausgleichen lässt.

Ein sehr hoher Zeitaufwand allein ersetzt diese Voraussetzung nicht. Für die reguläre Einstufung bleiben die gewichteten Punkte maßgeblich.

Häusliche Pflege auf mehrere Schultern verteilen

Pflegegeld, Pflegedienst oder Kombination

Reines Pflegegeld von 990 Euro setzt eine vollständig organisierte private Versorgung voraus. Bei Pflegegrad 5 ist das häufig nur mit mehreren Pflegepersonen, technischen Hilfen und verlässlicher Nachtvertretung realistisch.

Pflegesachleistungen von bis zu 2.299 Euro können professionelle Einsätze finanzieren. Eine Kombination bleibt möglich. Nutzt der Dienst beispielsweise 60 Prozent des Budgets, werden noch 40 Prozent Pflegegeld gezahlt, also 396 Euro.

Keine pauschale Finanzierung einer 24-Stunden-Kraft

Pflegegeld und Sachleistungsbudget bilden keinen eigenen Anspruch auf eine sogenannte 24-Stunden-Pflegekraft. Bei im Haushalt lebenden Betreuungskräften müssen Arbeitszeit, Mindestlohn, Unterkunft, Vermittlung und Sozialversicherung rechtlich sauber geregelt sein.

Zusätzliche professionelle Nachtwachen oder außerklinische Intensivpflege folgen wiederum eigenen medizinischen und sozialrechtlichen Voraussetzungen. Pflegegrad 5 allein löst diese Leistungen nicht automatisch aus.

Entlastung fest einplanen

Tagespflege und Ersatzpflege

Bis zu 2.085 Euro monatlich stehen für Tagespflege oder Nachtpflege bereit. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich zusätzlich einen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Diese Budgets sollten nicht erst genutzt werden, wenn die private Pflegeperson bereits ausgefallen ist.

Während Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege wird ein bisher bezogenes Pflegegeld grundsätzlich bis zu acht Wochen zur Hälfte fortgezahlt. Bei einer nicht erwerbsmäßigen Ersatzpflege durch nahe Angehörige gelten niedrigere Grundbeträge, Fahrtkosten und Verdienstausfall können hinzukommen.

Beratungsbesuch und soziale Sicherung

Bei ausschließlichem Pflegegeld ist einmal pro Halbjahr ein Beratungsbesuch Pflicht. Freiwillig kann die Beratung bei Pflegegrad 5 vierteljährlich genutzt werden. Gerade bei höchstem Pflegebedarf lohnt sich der zusätzliche Blick auf Lagerung, Hautschutz, Hebetechnik und Überforderung.

Private Pflegepersonen können Rentenbeiträge erhalten, wenn die gesetzlichen Zeitgrenzen erfüllt sind. Die Zahlung erfolgt an die Rentenversicherung und nicht als zusätzliches Bargeld. Einzelheiten stehen unter Rente für pflegende Angehörige.

Hilfsmittel, Umbau und weitere Versorgung

Pflegebett, Lifter, Lagerungssysteme, Kommunikationshilfen und Verbrauchsprodukte können den Alltag sicherer machen. Bis zu 42 Euro monatlich stehen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zur Verfügung.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bezuschusst. Bei mehreren Anspruchsberechtigten in einer Wohnung sind insgesamt bis zu 16.720 Euro möglich. Umbau und Hilfsmittel sollten mit Pflegeberatung, Therapeut und Pflegedienst abgestimmt werden, damit die Lösung auch praktisch nutzbar ist. Details unter Wohnraumanpassung.

Pflegegrad 5 im Heim

Bei vollstationärer Pflege zahlt die Pflegekasse 2.096 Euro monatlich. Hinzu kommen gestaffelte Zuschläge zum pflegebedingten Eigenanteil. Auch diese höchste Leistung deckt die gesamte Heimrechnung nicht.

Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und ein verbleibender pflegebedingter Anteil können selbst zu tragen sein. Ein Heimvergleich sollte deshalb immer den persönlichen Gesamtpreis und nicht nur den Pflegesatz berücksichtigen.

Vor einem dauerhaften Einzug sollten Pflegeheim-Kostenpersönlicher Eigenanteil und eine mögliche Finanzierung durch das Sozialamt gemeinsam geprüft werden.

Oberhalb von Pflegegrad 5

Einen Pflegegrad 6 gibt es nicht. Steigt der Bedarf weiter, müssen zusätzliche Versorgungsbausteine geprüft werden. Dazu zählen häufigere Pflegediensteinsätze, Nachtpflege, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege, stationäre Versorgung, häusliche Krankenpflege oder palliative Leistungen.

Welche Stelle zuständig ist, hängt vom konkreten Bedarf ab. Medizinische Behandlung gehört häufig zur Krankenversicherung, pflegerische Unterstützung zur Pflegeversicherung und ungedeckte Kosten können sozialhilferechtliche Fragen auslösen.

Gutachten trotz höchstem Pflegegrad weiter nutzen

Oberhalb von Pflegegrad 5 gibt es keine weitere Einstufung. Das Pflegegutachten bleibt trotzdem wichtig, weil Empfehlungen zu Hilfsmitteln, Wohnumfeld, Rehabilitation und Versorgungsform daraus hervorgehen können. Bei einer späteren Wiederholungsprüfung hilft es außerdem, Veränderungen und fortbestehenden Bedarf nachvollziehbar zu dokumentieren.

Eine Pflegeberatung sollte bei Pflegegrad 5 nicht nur Budgets aufzählen. Sie muss klären, wie Nachtversorgung, Vertretung, Pflegedienst, Tagespflege oder stationäre Hilfe zusammenspielen. Führt eine neue Entscheidung zu einer nicht nachvollziehbaren Herabstufung, gelten die Grundsätze zum Widerspruch gegen den Pflegekassenbescheid.