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Rentenantrag online bis 16. August senden – sonst gelöscht

Am Laptop bestätigt eine Frau den Online-Rentenantrag mit ihrem Smartphone.
Ein nur gespeicherter eAntrag-Entwurf gilt noch nicht als abgesendet. Vor dem Systemwechsel muss der elektronische Versand vollständig abgeschlossen sein.

Wer einen Rentenantrag online begonnen und zwischengespeichert hat, sollte jetzt nicht bis zum üblichen Ablauf der Speicherfrist warten. Die Deutsche Rentenversicherung stellt ihr eAntrag-System am 17. August 2026 um. Entwürfe aus der bisherigen Version müssen spätestens am Sonntag, 16. August, vollständig erfasst und versendet sein. Danach lassen sie sich im neuen System nicht mehr öffnen.

Gespeicherte Entwürfe sind betroffen

Der Hinweis steht derzeit direkt im Online-Antrag R0100 für Versichertenrenten. Die DRV fordert Nutzer dazu auf, eine bereits begonnene Erfassung bis einschließlich 16. August abzuschließen und an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu senden. Nach dem Versionswechsel am folgenden Tag könne ein vorher begonnenes und gespeichertes Formular nicht weiterbearbeitet werden.

Betroffen sind damit noch nicht abgesendete Entwürfe im bisherigen eAntrag-System. Bereits vollständig elektronisch übermittelte Anträge müssen nicht erneut gestellt werden. Auch ein Rentenantrag auf Papier, ein in einer Beratungsstelle aufgenommener Antrag oder eine andere bereits bei der Rentenversicherung eingegangene Antragstellung wird durch den technischen Wechsel nicht unwirksam.

Die Umstellung betrifft nicht nur Menschen, die erst am 16. August mit der Eingabe beginnen. Normalerweise können Formulare im eAntrag zwischengespeichert und später weiterbearbeitet werden. Genau diese Möglichkeit endet für Altentwürfe mit dem Versionswechsel. Wer den Vorgang lediglich speichert, hat ihn noch nicht an die Rentenversicherung übermittelt.

Speichern allein wahrt keine Frist

Der Unterschied zwischen Speichern und Senden kann finanziell wichtig werden. Ein gespeicherter Entwurf befindet sich noch im Bearbeitungsbereich des Nutzers. Erst der abgeschlossene Versand sorgt dafür, dass der Antrag beim Rentenversicherungsträger eingeht. Das System stellt anschließend eine Sendebestätigung bereit. Diese sollte zusammen mit den übrigen Unterlagen aufbewahrt werden.

Die technische Frist am 16. August ist allerdings keine neue gesetzliche Frist für die Altersrente. Für den Anspruch gelten weiterhin die normalen Regeln. Der vollständige Rentenantrag wird in der Regel rund drei Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt. Sind sämtliche Voraussetzungen bereits erfüllt, kann zusätzlich die gesetzliche Antragsfrist darüber entscheiden, ob die Rente noch ab dem frühestmöglichen Monat oder erst ab dem Antragsmonat gezahlt wird.

Ein verlorener Entwurf vernichtet daher keinen Rentenanspruch. Er kann aber Zeit kosten. Besonders heikel wird das, wenn der Antrag ohnehin knapp vor einer gesetzlichen Frist steht oder für die Bearbeitung noch Nachweise fehlen. Dann sollte der technische Wechsel nicht dazu führen, dass die tatsächliche Antragstellung auf Ende August verschoben wird.

Nicht bis Sonntagabend warten

Die DRV verlangt ausdrücklich, dass die Erfassung bis zum Stichtag vollständig abgeschlossen und das Formular abgesendet ist. Eingetragene Daten nur erneut zu speichern, reicht nicht. Vor dem Versand sollten deshalb Rentenversicherungsnummer, Bankverbindung, Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie benötigte Nachweise griffbereit sein. Der Online-Antrag nennt für eine Versichertenrente eine Bearbeitungszeit von ungefähr 45 Minuten.

Wer den Entwurf nicht rechtzeitig fertigstellen kann, muss die Angaben nach dem Systemwechsel neu erfassen. Für einen nahen Rentenbeginn kommen daneben die üblichen Antragswege in Betracht, etwa eine Beratungsstelle, das Versicherungsamt oder der Papierantrag R0100. Auch ein zunächst formloser Antrag kann ein Antragsdatum sichern, ersetzt aber nicht die später benötigten vollständigen Angaben.

Vor dem Absenden sollte außerdem der gewünschte Beginn stimmen. Der Renteneintrittsrechner ordnet Geburtsdatum, Versicherungszeit und Rentenart zusammen ein. Ein hektisch übermittelter Antrag mit falschem Startmonat wäre kein Fortschritt. Ein vorhandener Entwurf sollte aber so früh geprüft werden, dass vor dem 16. August noch Zeit für Korrekturen und den tatsächlichen Versand bleibt.