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Rente soll ehrlicher aus Steuern bezahlt werden

Steueranteil zur Finanzierung der Rentenversicherung aus dem Bundeshaushalt

Die gesetzliche Rente hängt längst nicht nur an Beiträgen. Jedes Jahr fließen Milliarden aus dem Bundeshaushalt in die Rentenversicherung. In der politischen Debatte klingt das oft wie ein Zuschuss für ein defizitäres System.

Die Alterssicherungskommission will dieses Bild korrigieren. Bundesmittel sollen transparenter dargestellt und künftig nicht mehr als „Bundeszuschüsse“, sondern als „Bundesanteil“ bezeichnet werden. Damit soll klarer werden, welche Aufgaben die Rentenversicherung aus Beiträgen finanziert und welche Leistungen eigentlich gesamtgesellschaftlich bezahlt werden müssten.

Warum der Begriff Zuschuss täuscht

Die öffentlichen Debatten über Bundeszuschüsse erwecken häufig den Eindruck, die Rentenversicherung könne die von VDie öffentlichen Debatten über Bundeszuschüsse erwecken häufig den Eindruck, die Rentenversicherung könne die von Versicherten erworbenen Rentenansprüche nicht aus Beiträgen finanzieren. Diese Sicht greift zu kurz.

Die Rentenversicherung zahlt nämlich nicht nur klassische Beitragsrenten. Sie übernimmt auch Leistungen, für die keine oder nur geringe individuelle Beiträge geflossen sind. Dabei geht es um sozialpolitische Ausgleichsaufgaben, die der Rentenkasse politisch übertragen wurden.

Wie groß der Bundesanteil inzwischen ist, zeigt ein Blick auf die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. 2024 standen der Rentenversicherung rund 402 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon kamen rund 110,7 Milliarden Euro aus Bundesmitteln, wenn neben den klassischen Bundeszuschüssen auch die Bundesbeiträge für Kindererziehungszeiten mitgerechnet werden.

Damit stammt gut ein Viertel der Einnahmen aus Steuermitteln. Genau deshalb ist die Wortwahl politisch nicht nebensächlich. Der Begriff „Zuschuss“ klingt nach Hilfe für eine Rentenkasse, die nicht auskommt. Tatsächlich bezahlt der Bund aber auch Aufgaben, die der Rentenversicherung politisch übertragen wurden und nicht vollständig durch individuelle Beiträge gedeckt sind.

BeispielWarum es nicht rein beitragsgedeckt ist
MütterrenteKindererziehungszeiten, vor allem vor 1992, werden als Rente gutgeschrieben, ohne dass dafür individuelle Beiträge gezahlt wurden.
GrundrentenzuschlagRenten aus langjähriger Versicherung bei unterdurchschnittlichem Einkommen werden aus sozialen Gründen aufgewertet.
AnrechnungszeitenZeiten von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Ausbildung zählen für die Rente, obwohl keine oder nur geringe Beiträge fließen.
Höherwertung von Zeiten der BerufsausbildungAusbildungszeiten können rentenrechtlich besser bewertet werden, als es den tatsächlich gezahlten Beiträgen entspricht.

Das heißt nicht, dass diese Leistungen falsch sind. Es heißt nur: Wenn die Rentenversicherung gesamtgesellschaftliche Aufgaben erfüllt, muss klar sein, wer dafür bezahlt.

Bis zu 40 Milliarden Euro Differenz

Besonders deutlich wird das an der Berechnungsbasis, mit der die Kommission den Systemfehler beschreibt. Für 2023 lagen die nicht beitragsgedeckten Leistungen nach enger Abgrenzung bei rund 68 Milliarden Euro. In einer erweiterten Abgrenzung waren es rund 124 Milliarden Euro. Die sogenannten Bundeszuschüsse betrugen im selben Jahr rund 84 Milliarden Euro. Grundlage dafür ist die Auswertung der Deutschen Rentenversicherung zu nicht beitragsgedeckten Leistungen und Bundeszuschüssen 2023, auf die sich auch die Alterssicherungskommission stützt.

AbgrenzungBetrag
Engere Abgrenzung, reine versicherungsfremde Leistungenrund 68 Mrd. €
Erweiterte Abgrenzung, inklusive sozialem Ausgleichrund 124 Mrd. €
Tatsächliche Bundeszuschüsse 2023rund 84 Mrd. €
Verdeckte Lückebis zu 40 Mrd. €

Die Zahlen beziehen sich auf 2023. Inzwischen ist der Bundesanteil an der Rentenfinanzierung weiter gestiegen. Für 2025 nennt der Bundestag Leistungen an die Rentenversicherung von 122,5 Milliarden Euro. Darin enthalten sind unter anderem 48,21 Milliarden Euro Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung, 12,83 Milliarden Euro für die Rentenversicherung in den neuen Ländern, 32,1 Milliarden Euro zusätzlicher Bundeszuschuss und 19,2 Milliarden Euro für Kindererziehungszeiten.

Das mathematische Grundproblem bleibt trotzdem gleich: Wenn gesamtgesellschaftliche Leistungen nicht vollständig aus Steuern finanziert werden, tragen Beitragszahler einen Teil der Kosten mit.

Mehr Transparenz statt Rentenkürzung

Die Kommission empfiehlt deshalb, nicht beitragsgedeckte Leistungen klarer abzugrenzen und in ihrer Höhe zu prüfen. Dabei geht es um eine Trennung: Welche Leistungen gehören noch zum Versicherungscharakter der gesetzlichen Rente? Und welche Leistungen sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die aus Steuern bezahlt werden sollten?

Leistungen mit gesamtgesellschaftlicher Aufgabe sollen perspektivisch vollständig über Bundesmittel erstattet werden. Eine pauschale Begrenzung der Bundesmittel lehnt die Kommission ab. Neue oder erweiterte nicht beitragsgedeckte Leistungen sollen durch entsprechend höhere Bundesmittel ausgeglichen werden.

Das ist keine technische Wortklauberei. Der Begriff „Zuschuss“ klingt nach freiwilliger Hilfe für eine Rentenkasse, die nicht auskommt. „Bundesanteil“ soll dagegen deutlich machen: Der Staat bezahlt nicht nur zu, sondern finanziert politische Aufgaben, die er der Rentenversicherung übertragen hat.

Beitragszahler sollen nicht versteckt zahlen

Der Vorschlag berührt einen empfindlichen Punkt. Wenn gesamtgesellschaftliche Aufgaben nicht ausreichend aus Steuern finanziert werden, zahlen sie faktisch die Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung mit.

Das trifft vor allem Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Beamte, viele Selbstständige oder andere Gruppen tragen diese Last nicht in gleicher Weise über Rentenbeiträge. Genau deshalb ist die Abgrenzung mehr als Buchhaltung. Sie entscheidet darüber, ob Sozialpolitik offen aus Steuern oder verdeckt aus Rentenbeiträgen bezahlt wird.

Was sich dadurch ändern könnte

Kurzfristig würde ein neuer Begriff allein keine Rente erhöhen und keinen Beitrag senken. Entscheidend wäre, ob der Bund tatsächlich mehr Kosten übernimmt. Die Kommission hält es für möglich, das Spannungsfeld aus Beitragssatz, Rentenniveau und Bundesmitteln in Richtung niedrigerer Beitragssätze und eines höheren Rentenniveaus zu verschieben. Dafür könnte der Bundesanteil sachgerecht und transparent steigen.

Für Rentner wäre das kein direkter neuer Anspruch. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber könnte es aber wichtig werden, wenn dadurch der Druck auf den Beitragssatz sinkt. Für den Bundeshaushalt wäre es das Gegenteil: Was nicht mehr verdeckt über Beiträge finanziert wird, müsste offen aus Steuermitteln kommen.

Politisch ist der Vorschlag unbequem. Er macht sichtbarer, was die Rentenkasse heute alles mitbezahlt. Und er zwingt dazu, Mütterrente, Grundrente oder andere sozialpolitische Leistungen nicht einfach der Rentenversicherung aufzubürden, ohne den Bundesanteil entsprechend zu erhöhen.