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1,7 Prozent der EM-Renten enden wegen gesundheitlicher Besserung

Patientin trainiert mit einer Physiotherapeutin das Gehen am Parallelbarren.
Ein abgelaufener Zeitbescheid belegt keine gesundheitliche Besserung. Für die Weiterzahlung prüft die Rentenversicherung erneut das Leistungsvermögen.

Bei 32.408 Erwerbsminderungsrenten endete 2025 die Zahlung, weil die bewilligte Zeit abgelaufen war. Nur 1.444 EM-Renten fielen dagegen weg, weil die Erwerbsminderung als behoben erfasst wurde. Der Fristablauf kam damit gut 22-mal häufiger vor als eine festgestellte Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Für Bezieher einer Zeitrente ist dieser Unterschied entscheidend, denn anhaltende gesundheitliche Einschränkungen verlängern die Zahlung nicht automatisch.

Fristablauf dominiert die Statistik

Insgesamt verzeichnet der im Juli 2026 veröffentlichte Statistikband Rente 2025 bei Erwerbsminderungsrenten 83.531 Wegfälle. Mehr als die Hälfte ging auf den Tod des Rentenbeziehers zurück. Unter den übrigen Fällen war das Ende einer Zeitrente mit großem Abstand die häufigste Ursache.

Ursache des RentenwegfallsFälle 2025Anteil
Tod47.21556,5 %
Ablauf der Zeitrente32.40838,8 %
Sonstiger Grund2.4643,0 %
Behebung der Erwerbsminderung1.4441,7 %

Werden die Todesfälle herausgerechnet, entfielen 89,2 Prozent der verbleibenden Wegfälle auf abgelaufene Zeitrenten. Die Statistik trennt diesen formalen Grund ausdrücklich von der „Behebung der Erwerbsminderung“. Ein Auslaufen der Zahlung darf deshalb nicht mit Genesung gleichgesetzt werden.

Erfasst sind Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach dem SGB VI ohne sogenannte Nullrenten. Die Zahlen umfassen Männer und Frauen sowie volle, teilweise und einzelne knappschaftliche Rentenarten. Aus der Tabelle lässt sich keine persönliche Wahrscheinlichkeit ableiten, dass eine laufende EM-Rente verlängert oder abgelehnt wird. Dafür fehlen Angaben zu den eingereichten Weiterzahlungsanträgen und zu den medizinischen Entscheidungen hinter den einzelnen Fällen.

Frauen traf der Fristablauf häufiger

Bei Frauen liefen 16.669 von 37.289 weggefallenen EM-Renten wegen des Endes der Zeitrente aus. Das entspricht 44,7 Prozent. Bei Männern waren es 15.739 von 46.242 Fällen und damit 34,0 Prozent. Auch daraus folgt kein höheres individuelles Ablehnungsrisiko für Frauen. Die Anteile werden unter anderem davon beeinflusst, wie sich Alter, Rentenarten und Todesfälle in beiden Gruppen verteilen.

Das Enddatum stoppt die Zahlung

Befristete Erwerbsminderungsrenten enden mit dem im Bescheid genannten Monat. Die Deutsche Rentenversicherung bewilligt sie grundsätzlich für höchstens drei Jahre am Stück. Eine weitere Befristung ist möglich, wenn die Voraussetzungen fortbestehen. Das geschieht jedoch nicht allein deshalb, weil die Krankheit unverändert vorliegt.

„Behebung der Erwerbsminderung“ bedeutet in der Statistik zudem nicht zwingend vollständige Beschwerdefreiheit. Für die EM-Rente zählt, wie viele Stunden eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wieder möglich ist. Wer gesundheitlich weiterhin eingeschränkt bleibt, aber nach der sozialmedizinischen Prüfung wieder mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann, erfüllt die zeitliche Voraussetzung einer EM-Rente regelmäßig nicht mehr.

Für die Weiterzahlung braucht es einen neuen Antrag und eine erneute Prüfung. Dabei zählen aktuelle Befunde, der Verlauf seit der letzten Bewilligung und das weiterhin vorhandene Leistungsvermögen. Die Statistik zeigt nicht, ob Personen nach dem erfassten Wegfall später erneut eine EM-Rente erhielten. Sie zeigt ebenso wenig, ob ein Antrag fehlte, abgelehnt wurde oder erst verspätet entschieden werden konnte.

Vier Monate Vorlauf sollen die Lücke vermeiden

Die Rentenversicherung empfiehlt in ihrer Broschüre zur Erwerbsminderungsrente, den Weiterzahlungsantrag vier Monate vor Ablauf der Befristung zu stellen. Diese Vorlaufzeit ist keine Garantie für eine rechtzeitige Entscheidung. Sie gibt dem Rentenversicherungsträger aber Zeit, Befundberichte anzufordern und bei Bedarf eine Begutachtung einzuleiten.

Der Ablauf für den Weitergewährungsantrag zur Erwerbsminderungsrente beginnt daher nicht erst mit der letzten Zahlung. Maßgeblich sind das Enddatum im Bescheid, aktuelle medizinische Unterlagen und ein nachweisbar eingegangener Antrag. Fehlt bis zum Befristungsende eine weitere Bewilligung, kann die Rentenzahlung zunächst aussetzen, obwohl die gesundheitliche Einschränkung unverändert besteht.