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Beamtenpension liegt 2.120 Euro über der Altersrente

Das durchschnittliche Ruhegehalt im öffentlichen Dienst lag Anfang 2025 um 2.120 Euro brutto über der durchschnittlichen gesetzlichen Altersrente. Auch beim Vergleich mit Altersrenten nach mindestens 35 Versicherungsjahren bleibt die Pension mehr als doppelt so hoch. Die Zahlen verleihen der aktuellen Forderung nach einer niedrigeren Maximalpension zusätzliche Brisanz.

2.120 Euro Unterschied im Monat

Nach der Versorgungsempfängerstatistik des Statistischen Bundesamtes erhielten die rund 1,419 Millionen Pensionäre des öffentlichen Dienstes im Januar 2025 durchschnittlich 3.416 Euro brutto im Monat. Erfasst sind ehemalige Beamte und Berufssoldaten nach dem deutschen Beamten- und Soldatenversorgungsrecht. Die zusätzlich gezahlten Versorgungsleistungen an 382.100 Hinterbliebene sind ein eigener Posten.

Die Deutsche Rentenversicherung weist für den praktisch gleichen Stichtag ein erheblich niedrigeres Niveau aus. Im Rentenbestand vom 31. Dezember 2024 lag die durchschnittliche gesetzliche Altersrente bei 1.296 Euro brutto. In die Berechnung gingen knapp 18,92 Millionen Altersrenten ein.

AltersbezugBrutto im MonatAbstand zur Pension
Ruhegehalt im öffentlichen Dienst3.416 €
Gesetzliche Altersrente insgesamt1.296 €2.120 €
Altersrente ab 35 Versicherungsjahren1.692 €1.724 €
Standardrente nach 45 Jahren1.769,40 €1.646,60 €

Damit war das durchschnittliche Ruhegehalt rund 2,6-mal so hoch wie die durchschnittliche Altersrente. Anders ausgedrückt lag die Pension um knapp 164 Prozent darüber. Beide Werte sind Bruttobeträge vor Steuern und vor den jeweiligen Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Auch nach 35 Jahren bleibt die Lücke

Der allgemeine Rentendurchschnitt hat eine Schwäche. Er enthält auch kleine Renten aus kurzen Versicherungsverläufen, längeren Erwerbsunterbrechungen oder wenigen in Deutschland zurückgelegten Beitragsjahren. Deshalb wäre es zu einfach, allein die 1.296 Euro mit einer Beamtenpension nach einer langen Dienstzeit zu vergleichen.

Die Rentenversicherung veröffentlicht zusätzlich die Bruttorenten von Versicherten mit mindestens 35 Versicherungsjahren. Diese Gruppe kam Ende 2024 auf durchschnittlich 1.692 Euro. Das Ruhegehalt lag noch immer 1.724 Euro darüber und war damit etwas mehr als doppelt so hoch.

Selbst die modellhafte Standardrente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst erreichte ab Juli 2024 nur 1.769,40 Euro brutto. Gegenüber dem durchschnittlichen Ruhegehalt blieb ein Abstand von 1.646,60 Euro im Monat.

Werding will den Höchstsatz senken

Vor diesem Hintergrund erhält der aktuelle Vorstoß des Wirtschaftsweisen Martin Werding besonderes Gewicht. Werding fordert eine Senkung des Höchstruhegehaltssatzes von 71,75 auf 68 Prozent. Bei Beamten, die heute den Höchstsatz erreichen, entspräche das einer Kürzung um rund 5,2 Prozent. Beschlossen ist die Absenkung nicht.

Werdings Zielmarke betrifft allerdings nur die maximal erreichbare Pension. Sie bedeutet nicht, dass jedes Ruhegehalt pauschal um 5,2 Prozent sinken würde. Viele Beamte erreichen den Höchstsatz nicht. Außerdem ist offen, welche aktiven Beamten erfasst würden, welche Übergangsfristen gelten könnten und ob laufende Pensionen unberührt blieben.

Aus den 3.416 Euro lässt sich deshalb keine künftige Durchschnittspension nach Werdings Modell berechnen. Dafür fehlen sowohl ein Gesetzentwurf als auch konkrete Übergangsregeln. Die Zahl zeigt aber, auf welchem Ausgangsniveau die politische Diskussion geführt wird.

Pensionsausgaben erreichen 56,9 Milliarden Euro

Der finanzielle Umfang ist erheblich. Bund, Länder, Kommunen und weitere öffentliche Arbeitgeber gaben 2024 insgesamt 56,9 Milliarden Euro für Pensionen ehemaliger Staatsbediensteter aus. Weitere 9,0 Milliarden Euro entfielen auf die Hinterbliebenenversorgung. Zusammen entsprach das nach Angaben von Destatis wie im Vorjahr rund 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Die Zahl der Pensionäre stieg innerhalb eines Jahres um 0,9 Prozent. Den größten Block bildete der Schuldienst der Länder mit 466.700 Versorgungsempfängern. Ehemalige Beamte von Bundesbahn und Post stellten weitere 274.700 Pensionäre.

Der Bruttovergleich zeigt nicht das Gesamteinkommen

Der Abstand von 2.120 Euro ist statistisch belastbar, bildet aber nicht die gesamte finanzielle Lage im Alter ab. Die Beamtenversorgung übernimmt sowohl die Funktion einer gesetzlichen Altersabsicherung als auch die einer vom Dienstherrn finanzierten betrieblichen Versorgung. Angestellte können neben ihrer gesetzlichen Rente eine Betriebsrente erhalten. Im öffentlichen Dienst kommt beispielsweise die Zusatzversorgung über die VBL hinzu. Solche Leistungen stecken nicht in der durchschnittlichen Altersrente von 1.296 Euro.

Umgekehrt können Pensionäre weitere Rentenansprüche aus früheren Beschäftigungen besitzen. Auch private Vorsorge, Vermögen, Steuern sowie die unterschiedlichen Systeme der Krankenversicherung verändern das tatsächlich verfügbare Einkommen. Ein pauschaler Nettovergleich wäre daher unseriös.

Für den Vergleich der Kernleistungen ist die Bruttobetrachtung dennoch geeignet. Die Deutsche Rentenversicherung bezeichnet Bruttorentenhöhen ausdrücklich als geeigneten Indikator für Leistungsvergleiche mit anderen Sicherungssystemen. Genau dieser Vergleich zeigt, warum Werdings Forderung politisch verfängt: Auch bei langen Versicherungsverläufen liegen gesetzliche Altersrenten weit unter dem durchschnittlichen Ruhegehalt.