Über neue Rentenpflichten für Selbstständige und andere Gruppen wird seit Monaten gestritten. Nun soll die Reform auch diejenigen treffen, die darüber entscheiden: Bundestagsabgeordnete sollen ab der nächsten Wahlperiode selbst in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.
Bislang werden während eines Bundestagsmandats keine Rentenbeiträge für die Abgeordneten abgeführt. Stattdessen gilt ein eigenes Versorgungssystem. SPD-Sozialpolitikerin Annika Klose nennt nun erstmals einen konkreten Zeitpunkt für den möglichen Wechsel. Beschlossen ist er noch nicht.
SPD nennt erstmals einen Startpunkt
Klose gehörte selbst der Alterssicherungskommission an. In der Haushaltsdebatte des Bundestags am 11. September zählte sie jene Gruppen auf, die nach ihrer Vorstellung zusätzlich in die Rentenversicherung einbezogen werden sollen: neue Selbstständige, Abgeordnete ab der nächsten Wahlperiode und langfristig auch Beamte.
Abgeordnete sollen in die Rentenversicherung einzahlen
Damit geht sie über den Abschlussbericht der Kommission hinaus. Empfehlung 24 sieht zwar vor, Mitglieder des Bundestags und der Landesparlamente künftig in den Kreis der Pflichtversicherten aufzunehmen. Einen Zeitpunkt hatte die Kommission dafür aber nicht genannt.
Aus einem allgemeinen Reformziel wird damit zumindest politisch ein konkreter Zeitplan. Klose machte zugleich deutlich, dass Einzelheiten noch parlamentarisch ausgehandelt werden müssen. Ein Gesetzentwurf mit Übergangsregeln und Vorgaben für bereits erworbene Ansprüche liegt bislang nicht vor.
Heute gilt noch eine eigene Altersversorgung
Die geplante Änderung wäre mehr als eine technische Korrektur. Bundestagsabgeordnete sind während ihres Mandats bislang nicht über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert, sondern erwerben Ansprüche auf eine eigene Altersentschädigung.
Nach einem Jahr im Bundestag entsteht derzeit bereits ein Anspruch von knapp 296 Euro monatlicher Altersentschädigung. Grundlage sind 2,5 Prozent der jeweils geltenden Abgeordnetenentschädigung pro Mandatsjahr. Nach 26 Jahren kann der Höchstsatz von 65 Prozent erreicht werden.
Ein direkter Vergleich mit der gesetzlichen Rente ist nur eingeschränkt möglich, weil beide Systeme unterschiedlich aufgebaut sind. Die Größenordnung zeigt dennoch, wie weit sie auseinanderliegen: Ein Jahr mit Durchschnittsverdienst bringt in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Entgeltpunkt. Dieser entspricht derzeit 42,52 Euro Monatsrente.
Aus diesen Zahlen lässt sich allerdings nicht ableiten, dass eine Einbeziehung in die Rentenversicherung die spätere Versorgung der Abgeordneten automatisch auf einen Bruchteil reduzieren würde. Offen ist unter anderem, welche Einnahmen beitragspflichtig wären, wie bestehende Anwartschaften geschützt werden und ob zusätzlich eine ergänzende Versorgung bestehen bleibt.
Die Reform würde Abgeordnete selbst erfassen
Politisch bekommt der Vorschlag gerade deshalb Gewicht, weil die Rentenkommission den Kreis der Beitragszahler insgesamt verbreitern will. Neue, bislang nicht obligatorisch abgesicherte Selbstständige sollen nach dem Kommissionsmodell ebenfalls rentenversicherungspflichtig werden.
Bei Beamten bleibt der Weg deutlich offener. Kurzfristig empfiehlt die Kommission vor allem, Rentenreformen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen und weniger neue Beamtenverhältnisse zu schaffen.
Für Abgeordnete ist die politische Botschaft dagegen inzwischen konkreter: Die nächste Wahlperiode soll den Schnitt markieren.
Wer neue Beitragspflichten für weitere Gruppen fordert, gerät unter Rechtfertigungsdruck, wenn das Parlament selbst außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt. Genau deshalb besitzt dieser Teil der Reform eine größere politische Fallhöhe als seine finanzielle Größenordnung vermuten lässt.
Noch ist der Startpunkt allerdings eine politische Zielmarke. Die Bundesregierung hat bereits deutlich gemacht, dass die Empfehlungen der Alterssicherungskommission nicht automatisch eins zu eins in die Rentenreform übernommen werden. Bis ein Gesetz beschlossen ist, bleibt für Bundestagsabgeordnete das bisherige Versorgungssystem bestehen.