Wer nach einem langen Berufsleben früher in Rente geht, muss häufig mit einer dauerhaft kleineren Monatszahlung auskommen. Bei neuen Altersrenten für langjährig Versicherte lag der durchschnittliche Abschlag 2025 bei 10,5 Prozent, fünf Jahre zuvor waren es noch 8,3 Prozent. Damit fällt die Kürzung bei dieser Rentenart inzwischen deutlich höher aus, obwohl der gesetzliche Abzug je vorgezogenem Monat unverändert geblieben ist.
Wie sich die Belastung entwickelt hat, lässt sich an den jährlichen Neuzugängen in die Altersrente nach mindestens 35 Versicherungsjahren ablesen. Diese Zahlen hat die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 24. September 2026 auf eine Anfrage der Grünen vorgelegt. Die zugrunde liegende Rentenstatistik zeigt seit 2020 einen durchgehenden Anstieg, der 2025 erstmals über die Zehn-Prozent-Marke führt.
| Jahr des Rentenbeginns | Durchschnittlicher Abschlag |
|---|---|
| 2025 | 10,5 Prozent |
| 2024 | 10,0 Prozent |
| 2023 | 9,4 Prozent |
| 2022 | 8,9 Prozent |
| 2021 | 8,5 Prozent |
| 2020 | 8,3 Prozent |
Dieser Durchschnitt umfasst auch neue Renten, die aufgrund von Vertrauensschutz ohne Abschläge beginnen. Er beschreibt somit sämtliche Neuzugänge dieser Rentenart und nicht nur die gekürzten Fälle. Ebenso wenig ist er eine Kennzahl für alle Frührentner: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren gehört beispielsweise zu einer anderen Rentenart und ist in dieser Reihe nicht enthalten.
Mit 63 wird der Abstand größer
Bei der Rente nach 35 Versicherungsjahren für langjährig Versicherte kommt es für den Abschlag darauf an, wie weit der Beginn vor der persönlichen abschlagsfreien Altersgrenze liegt. Für jeden vorgezogenen Monat werden nach geltendem Recht 0,3 Prozent abgezogen. Die abschlagsfreie Grenze steigt für jüngere Jahrgänge schrittweise, während der früheste Zugang bislang bei 63 bleibt. Wer im selben Alter in Rente geht, kann deshalb allein wegen seines Geburtsjahres eine höhere Kürzung hinnehmen müssen.
Für Jahrgang 1962 liegt die abschlagsfreie Grenze bei 66 Jahren und acht Monaten. Ein Beginn unmittelbar mit 63 liegt also 44 Monate davor und kostet grundsätzlich 13,2 Prozent der bis dahin erworbenen Bruttorente.
Ab Jahrgang 1964 wächst dieser Abstand auf vier volle Jahre, weil die abschlagsfreie Grenze dann bei 67 liegt. Aus den 48 vorgezogenen Monaten werden damit 14,4 Prozent Abzug. Schon die bestehenden Altersgrenzen machen den frühesten Ausstieg für jüngere Jahrgänge also teurer, ohne dass dafür der monatliche Abschlagssatz angehoben werden müsste. Wie stark dieser Effekt den statistischen Durchschnitt nach oben zieht, lässt sich aus der veröffentlichten Tabelle allerdings nicht bestimmen, da sie die Ursachen nicht aufschlüsselt.
Die Kürzung bleibt lebenslang
Die höheren Abschläge belasten Betroffene über die vorgezogenen Jahre hinaus, denn mit Erreichen der regulären Altersgrenze verschwindet die Minderung nicht. Wer diese Rente mit 63 beginnt, erhält später nicht automatisch den ungekürzten Betrag. Auch Rentenerhöhungen gleichen den Abschlag nicht aus, weil sie auf der bereits verminderten Rente aufbauen.
Wie viel Geld dadurch monatlich fehlt, hängt neben dem persönlichen Abschlag von den erworbenen Rentenpunkten ab. Derselbe Prozentsatz bedeutet bei einer höheren Rente einen größeren Eurobetrag. Aus dem Durchschnitt lässt sich deshalb weder ein einheitlicher Geldverlust noch der Abschlag eines künftigen Antragstellers ablesen.
Für dessen Entscheidung zählen vielmehr das eigene Geburtsjahr und der gewünschte Rentenbeginn. Wer später beginnt, verkürzt den vorgezogenen Zeitraum und damit den Abschlag, erhält bis dahin aber noch keine Zahlungen aus dieser Altersrente. Bei weiterer Beschäftigung können zusätzliche Rentenpunkte hinzukommen. Ein späterer Start bedeutet deshalb nicht einfach nur einen niedrigeren Prozentsatz, sondern verändert auch die erworbene Rentenhöhe und die Zahl der Bezugsmonate.
Vor dem Antrag sollte die Rentenversicherung deshalb die Monatsbeträge für die konkret infrage kommenden Termine berechnen. Den früheren Zahlungen steht beim späteren Beginn eine dauerhaft höhere Monatsrente gegenüber. Auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, welche monatliche Kürzung tragbar wäre und ob sich die Zeit bis zu einem späteren Rentenstart finanzieren ließe.