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Ein zusätzlicher Rentenpunkt soll 2027 280 Euro mehr kosten

Die gesetzliche Rente mit eigenen Einzahlungen aufzustocken, dürfte im kommenden Jahr teurer werden. Nach dem neuen Entwurf des Bundesarbeitsministeriums wären 2027 rechnerisch rund 9.942 Euro nötig, um über freiwillige Beiträge einen vollen zusätzlichen Rentenpunkt zu erwerben. Das sind etwa 280 Euro mehr als 2026. Auch Sonderzahlungen gegen Abschläge können steigen, folgen allerdings einer individuellen Berechnung.

Auslöser ist das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung. Es soll von 51.944 Euro auf 53.452 Euro steigen. Dieser Wert bildet ab, was Versicherte im Schnitt verdienen, und bestimmt zugleich, wie viele Entgeltpunkte aus einem beitragspflichtigen Einkommen oder einer eigenen Einzahlung entstehen.

9.942 Euro für 42,52 Euro mehr Rente

Für einen vollen Entgeltpunkt muss ein Jahr lang auf ein Einkommen in Höhe des Durchschnittsentgelts Rentenbeitrag gezahlt werden. Bleibt der Beitragssatz 2027 bei 18,6 Prozent, ergibt das 9.942,07 Euro. Im laufenden Jahr kostet derselbe rechnerische Punkt 9.661,58 Euro.

Was dafür später zurückkommt, zeigt der aktuelle Rentenwert. Ein Entgeltpunkt erhöht die monatliche Bruttorente seit Juli 2026 um 42,52 Euro, im Jahr sind das 510,24 Euro. Bliebe dieser Wert unverändert, wären die eingezahlten 9.942 Euro nach rund 19,5 Jahren Rentenbezug rechnerisch wieder als Bruttorente ausgezahlt.

Diese Zeitspanne ist keine feste Amortisationsdauer. Der Rentenwert wird regelmäßig angepasst und dürfte bis zu einem späteren Rentenbeginn steigen. Umgekehrt können von der ausgezahlten Rente Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen. Auch die steuerliche Berücksichtigung der Einzahlung verändert den persönlichen Aufwand.

Der aktuelle Anstieg setzt eine Entwicklung fort, die sich bereits bei den Kosten für zusätzliche Rentenpunkte 2026 deutlich gezeigt hat. Wie stark der rechnerische Preis gestiegen ist, zeigt der Blick auf die vergangenen zehn Jahre. Grundlage sind die amtlichen Durchschnittsentgelte der gesetzlichen Rentenversicherung und der seit 2018 unveränderte Beitragssatz von 18,6 Prozent.

JahrDurchschnittsentgeltBeitrag für 1 EntgeltpunktVeränderung zum Vorjahr
201838.212 €7.107,43 €–
201939.301 €7.309,99 €+202,56 € / +2,85 %
202039.167 €7.285,06 €−24,93 € / −0,34 %
202140.463 €7.526,12 €+241,06 € / +3,31 %
202242.053 €7.821,86 €+295,74 € / +3,93 %
202344.732 €8.320,15 €+498,29 € / +6,37 %
202447.085 €8.757,81 €+437,66 € / +5,26 %
2025*49.147 €9.141,34 €+383,53 € / +4,38 %
2026**51.944 €9.661,58 €+520,24 € / +5,69 %
2027***53.452 €9.942,07 €+280,49 € / +2,90 %

* Endgültiges Durchschnittsentgelt nach dem Verordnungsentwurf für 2027. ** Vorläufiges Durchschnittsentgelt. *** Vorläufiger Wert aus dem noch nicht beschlossenen Verordnungsentwurf für 2027.

Innerhalb eines Jahrzehnts steigt der rechnerische Aufwand damit um rund 2.835 Euro oder knapp 40 Prozent. Nur 2020 ging er kurz zurück, weil auch das endgültige Durchschnittsentgelt etwas niedriger lag. Wer freiwillig weniger einzahlt, erhält entsprechend nur einen Bruchteil eines Entgeltpunktes.

Für regulär Beschäftigte bedeutet die Zahl dagegen nicht, dass ihnen 9.942 Euro vom eigenen Konto abgezogen werden. Die Beiträge aus dem Arbeitsentgelt tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich jeweils zur Hälfte. Der volle Betrag wird vor allem dort greifbar, wo Versicherte ihre spätere Rente vollständig aus eigenen Mitteln erhöhen.

Rentenpunkte-Rechner

Abschläge folgen einer eigenen Rechnung

Dazu gehören zunächst freiwillig Versicherte, etwa Selbstständige ohne Versicherungspflicht oder Menschen, die noch Beitragszeiten für einen Rentenanspruch benötigen. Wer bereits Pflichtbeiträge zahlt, kann nicht parallel nach Belieben freiwillige Beiträge überweisen. Ab dem 50. Lebensjahr kommt jedoch eine andere Möglichkeit hinzu: Sonderzahlungen können die Abschläge einer geplanten vorgezogenen Altersrente ganz oder teilweise ausgleichen.

Bei diesen Ausgleichszahlungen lässt sich der Aufschlag nicht pauschal mit 280 Euro je Fall beziffern. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet den Betrag aus der erwarteten Rentenminderung, dem Durchschnittsentgelt und dem Beitragssatz. Wie teuer der Ausgleich ausfällt, hängt daher von der persönlichen Rente und dem geplanten Rentenbeginn ab. Wer den Preis eines vorgezogenen Rentenbeginns ausgleichen möchte, benötigt zunächst eine besondere Rentenauskunft.

Der Zeitpunkt kann dennoch eine Rolle spielen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bleibt der ausgewiesene Betrag geschützt, wenn die Zahlung innerhalb von drei Monaten nach Erteilung der Auskunft eingeht. Steigen die Berechnungsgrößen in dieser Zeit, verteuert sich die bereits angeforderte Sonderzahlung nicht. Eine allgemeine Regel, wonach jede Einzahlung vor dem Jahreswechsel automatisch günstiger ist, lässt sich daraus aber nicht ableiten.

Noch ist der Aufschlag nicht endgültig

Das Bundesarbeitsministerium hat die neuen Rechengrößen am 21. September vorgelegt. Die Bundesregierung muss die Verordnung noch beschließen, anschließend ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Offen ist außerdem, ob der Beitragssatz 2027 tatsächlich bei 18,6 Prozent bleibt. Die 9.942 Euro beruhen auf genau dieser Annahme.