Ende 2024 bezogen 1,1 Millionen Angehörige der geburtenstarken Jahrgänge bereits eine Altersrente, obwohl sie ihre persönliche Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hatten. Aus dem Jahrgang 1957 wurden 53,2 Prozent vorzeitig verrentet.
Entscheidend ist aber, was noch kommt. Von 19,3 Millionen Babyboomern hatten zum Stichtag erst 5,1 Millionen die Regelaltersgrenze überhaupt erreicht. Bis 2029 kommen 6,3 Millionen in fünf weiteren Jahrgängen hinzu, und die sind stärker besetzt als alle bisherigen. Genau darauf zielen die Pläne, die Frührente einzuschränken.
Sechs Millionen sind schon raus, 6,3 Millionen kommen noch
Das arbeitgeberfinanzierte Institut der deutschen Wirtschaft hat für seinen Kurzbericht 46/2026 den vollständigen Rentenbestand zum 31. Dezember 2024 ausgewertet. Als Babyboomer zählt das Institut die Geburtsjahrgänge 1954 bis 1969.
Insgesamt bezogen zum Stichtag rund sechs Millionen Babyboomer eine gesetzliche Altersrente, Altersrenten für schwerbehinderte Menschen eingerechnet. Bei 1,1 Millionen lag der Rentenbeginn vor der jeweiligen Regelaltersgrenze.
Von den Jahrgängen 1954 bis 1957 beziehen durchschnittlich 97 Prozent eine Altersrente. Wer fünf Versicherungsjahre zusammenbekommt, hat einen Anspruch, und eine Beschäftigung unmittelbar vor dem Rentenbeginn ist keine Voraussetzung. Diese Jahrgänge sind damit weitgehend durch.
Die eigentliche Bewegung steht bevor. Der stärkste Jahrgang ist 1964 mit rund 1,36 Millionen Menschen. Er erreicht die Regelaltersgrenze erst 2031.
Die 1,1 Millionen sind die 62- bis 65-Jährigen
Hinter der Zahl steht keine anonyme Masse, sondern eine klar abgrenzbare Gruppe. Es sind die Jahrgänge 1959 bis 1963, die Ende 2024 zwischen 61 und 66 Jahre alt waren:
- Jahrgang 1959: 564.774
- Jahrgang 1960: 382.893
- Jahrgang 1961: 163.563
- Jahrgang 1962: 23.491
- Jahrgang 1963: 1.316
Allein die Jahrgänge 1959 und 1960 stellen 83 Prozent. Die absteigende Reihe darf man dabei nicht als nachlassendes Interesse an der Frührente lesen. Sie spiegelt nur den Kalender: Wer jünger ist, hat die jeweilige Altersgrenze schlicht noch nicht erreicht.
Der Jahrgang 1961 etwa weist keine einzige abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren auf. Nicht, weil niemand sie wollte, sondern weil dieser Jahrgang die dafür nötige Altersgrenze von 64 Jahren und sechs Monaten frühestens im Juli 2025 erreicht. Zum Stichtag war schlicht noch niemand berechtigt.
Die 1,1 Millionen sind außerdem eine Bestandszahl. Sie umfasst alle, die Ende 2024 eine vorgezogene Altersrente bezogen, nicht die Rentenzugänge eines Jahres.
Jeder Zweite gilt nur für die ersten Jahrgänge
Auch die Quote braucht eine genaue Abgrenzung. Belastbar ist sie für die vier Jahrgänge, deren Rentenbeginn vollständig abgeschlossen ist. Und dort bewegt sie sich kaum:
- Jahrgang 1954: 52,6 Prozent
- Jahrgang 1955: 52,8 Prozent
- Jahrgang 1956: 52,7 Prozent
- Jahrgang 1957: 53,2 Prozent
Das sind 0,6 Prozentpunkte in vier Jahrgängen. Das Institut stützt seine Aussage, die Inanspruchnahme der Frührente steige, dagegen auf den Jahrgang 1958 mit 57,7 Prozent. Dieser Wert ist jedoch angeschnitten. Wer ab dem 2. Dezember 1958 geboren wurde, erreichte seine Regelaltersgrenze zwar noch im Dezember 2024, bezieht seine Regelaltersrente aber erst ab Januar 2025 und fehlt deshalb im Bestand.
Sichtbar wird das an der Abdeckung: Sie fällt von 96,2 Prozent beim Jahrgang 1957 auf 89,6 Prozent beim Jahrgang 1958. Die fehlenden Regelaltersrentner verkleinern den Nenner, die Frührentner sind vollständig erfasst. Rechnet man den fehlenden Geburtsmonat heraus, bleiben für 1958 rund 55,6 Prozent. Ein realer Anstieg bleibt damit, aber ein erheblicher Teil des Sprungs ist ein Rechenartefakt.
Das Institut beschreibt diesen Effekt im eigenen Methodenkasten. Auf die eigene Aussage wendet es ihn nicht an. Die jüngeren Babyboomer bis zum Jahrgang 1969 können in die Quote ohnehin noch nicht eingehen.
Die Rente mit 67 verpufft zur Hälfte
Für den Jahrgang 1958 lag die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren. Sie war damit zwölf Monate höher als zu Beginn der schrittweisen Anhebung im Jahr 2012. Das durchschnittliche Zugangsalter in eine Altersrente nahm im selben Zeitraum jedoch nur um acht Monate zu. Ein Drittel der Anhebung ist verpufft.
Der Grund sind die weiterhin offenen Wege in eine vorgezogene Altersrente:
- Nach mindestens 45 Versicherungsjahren ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte schon vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge möglich. Für den Jahrgang 1958 lag die Altersgrenze bei 64 Jahren.
- Nach mindestens 35 Versicherungsjahren kann die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 beginnen. Dafür werden dauerhaft 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat abgezogen. Was ein Jahr früherer Rentenbeginn kostet, hängt vom Geburtsjahrgang ab.
- Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 und mindestens 35 Versicherungsjahren können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen früher erhalten. Je nach Rentenbeginn ist sie abschlagsfrei oder mit dauerhaften Abschlägen verbunden.
Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet dabei ausdrücklich zwischen den Altersrenten nach 35 und nach 45 Versicherungsjahren. Die umgangssprachliche Bezeichnung „Rente mit 63“ führt hier viele in die Irre, weil sie unterschiedliche Voraussetzungen, Altersgrenzen und Abschläge unter einem Namen zusammenfasst.
Der meistgenutzte Weg soll ersatzlos wegfallen
Welcher dieser Wege tatsächlich genutzt wird, lässt sich für die Jahrgänge 1954 bis 1958 rückblickend auswerten. Das Ergebnis fällt eindeutig aus.
Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren ist mit 1.432.494 Menschen der mit Abstand größte Weg. Sie ist größer als die beiden anderen zusammen, auf die 827.358 und 359.912 Menschen entfallen. Über alle Altersrentner dieser Jahrgänge gerechnet nutzt sie fast jeder Dritte.
Genau diesen Weg soll es nach dem Willen der Rentenkommission nicht mehr geben.
Wie groß der Einschnitt wäre, zeigt der Blick auf die einzelnen Jahrgänge. Die 45-Jahre-Rente ist ein bemerkenswert konstanter Block: 291.753 Menschen im Jahrgang 1956, 296.842 im Jahrgang 1957, 295.371 im Jahrgang 1958 und 295.563 im Jahrgang 1959. Alle vier Werte sind vollständig, weil die Altersgrenze für diese Rente früh genug liegt.
Rund 295.000 Menschen pro Jahrgang – und hinter dem Jahrgang 1959 stehen noch 6,3 Millionen Babyboomer, die bis 2029 an die Altersgrenze kommen.
Frührentner, die gar nicht aufhören zu arbeiten
Seit 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Rentner können ihre volle Altersrente beziehen und gleichzeitig unbegrenzt hinzuverdienen. Wer neben der Rente weiterarbeitet, zahlt weiter Beiträge und erhöht damit seine Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze zusätzlich. Der Abschlag kann so ganz oder teilweise ausgeglichen werden.
Ein vorzeitiger Rentenbezug ist deshalb nicht mit einem Rückzug aus dem Arbeitsmarkt gleichzusetzen. Die Auswertung zählt Rentenbezieher, nicht Erwerbsaustritte. Wie viele der 1,1 Millionen tatsächlich aufgehört haben zu arbeiten, sagt die Zahl nicht.
Auffällig ist, dass das Institut diesen Punkt selbst kennt. Es verweist auf ein eigenes Gutachten derselben Autorinnen, wonach der Anteil der Rentner mit Abschlägen seit 2020 dynamisch steigt und von diesen ein wachsender Anteil neben dem Rentenbezug sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Wie groß dieser Anteil ist, nennt der Kurzbericht nicht. Die Forderung, die Frührente einzuschränken, um Babyboomer länger im Arbeitsmarkt zu halten, steht trotzdem drei Absätze später.
Das ist auch für die Kosten entscheidend. Eine vorgezogene Altersrente ohne Abschläge belastet die Rentenkasse anders als eine Rente mit dauerhaften Abschlägen, und wer parallel weiterarbeitet, zahlt weiter ein. Die Auswertung belegt eine breite Nutzung der Frührente, aber nicht für jeden Einzelfall dieselben Kosten.
Das IW drängt auf schnelle Einschnitte
Das Institut verbindet seine Ergebnisse mit den Vorschlägen der Alterssicherungskommission. Die Kommission empfiehlt in ihren 33 Vorschlägen für die Rente, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Zusätzlich soll die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen künftig frühestens drei Jahre vor der Regelaltersgrenze beginnen.
Beim derzeitigen Regelalter von 67 Jahren würde der früheste Beginn damit von 63 auf 64 Jahre steigen. Das Institut fordert ausdrücklich, beide Elemente zeitnah umzusetzen und keine Ausnahmen zuzulassen, die die Wirkung wieder abschwächen. Der Kurzbericht endet damit nicht mit einem Befund, sondern mit einer politischen Forderung.
Die geplanten Einschnitte bei der Frührente sind bislang nur Empfehlungen. Bundestag und Bundesrat haben darüber nicht entschieden. Die Bundesregierung hat allerdings angekündigt, alle 33 Vorschläge umsetzen zu wollen.
An einem bereits bewilligten Rentenanspruch ändert die Auswertung nichts. Auch Versicherte, die ihren Ruhestand planen, können weiterhin nach geltendem Recht vorzeitig in Altersrente gehen. Entscheidend bleiben die Rentenart, die Versicherungsjahre, das Geburtsdatum und mögliche Abschläge.