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Rentenreform soll komplett kommen – Regierung will alle 33 Vorschläge zur Rente umsetzen

Die Regierung einigt sich mit der Rentenkommission zur Übernahme der 33 Punkte in die Rentenreform

Die Rentenreform nimmt konkrete Formen an. Nach der Übergabe des Berichts der Rentenkommission haben Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas angekündigt, alle 33 Empfehlungen vollständig umsetzen zu wollen. Damit ist aus dem Bericht der Kommission mehr geworden als nur eine Diskussionsgrundlage.

Rentenkommission legt diese 33 Vorschläge für neue Rente vor

Beschlossen ist die Reform aber noch nicht. Die Vorschläge müssen erst in konkrete Gesetzentwürfe übersetzt werden. Danach entscheiden Kabinett, Bundestag und je nach Regelung auch der Bundesrat über die tatsächliche Umsetzung.

Für Versicherte ist die politische Ansage trotzdem wichtig. Denn die Bundesregierung will die Vorschläge offenbar nicht einzeln herausgreifen, sondern als Gesamtpaket behandeln. Genau das macht die Reform so weitreichend.

Regierung will kein Rosinenpicken

Merz stellte nach der Übergabe klar, dass die einzelnen Elemente der Reform zusammengehören. Einzelne Maßnahmen herauszunehmen oder abzulehnen, soll nach seiner Darstellung nicht möglich sein. Auch Bas sprach von einem zusammenhängenden Paket.

Damit verschiebt sich die Debatte. Bislang war offen, ob besonders umstrittene Punkte wie das höhere Renteneintrittsalter, das Ende der bisherigen Rente nach 45 Versicherungsjahren oder die Kapitalrente tatsächlich vollständig übernommen werden. Nach den heutigen Aussagen der Regierung ist nun klar: Die Koalition will die 33 Empfehlungen zur Grundlage ihrer Rentengesetzgebung machen.

Für Rentner und Beitragszahler heißt das aber nicht, dass sich sofort etwas ändert. Noch fehlen die Gesetzentwürfe. Entscheidend werden vor allem Übergangsregeln, betroffene Jahrgänge und die genaue technische Umsetzung.

Renteneintrittsalter soll nach 2031 weiter steigen

Einer der zentralen Punkte betrifft die Regelaltersgrenze. Sie soll nach 2031 nicht dauerhaft bei 67 Jahren stehen bleiben. Stattdessen empfiehlt die Rentenkommission eine Kopplung an die weitere Lebenserwartung.

Nach der aktuellen Projektion würde die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 von 67 auf etwa 67,5 Jahre steigen. Danach ginge es in ähnlichen Schritten weiter. Praktisch bedeutet das: Die oft genannte Rente mit 70 ist nicht der unmittelbare nächste Schritt. Eine Regelaltersgrenze von 69 Jahren läge nach diesem Modell erst um das Jahr 2071 herum.

Politisch bleibt der Vorschlag trotzdem brisant. Denn ein höheres gesetzliches Rentenalter trifft vor allem Menschen, die gesundheitlich oder körperlich nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. Wer früher aus dem Erwerbsleben ausscheidet, muss dann häufiger mit dauerhaften Abschlägen rechnen.

Rente mit 63 wird an zwei Stellen verändert

Besonders wichtig ist die genaue Trennung der Rentenarten. Wenn von der „Rente mit 63“ gesprochen wird, sind in der Debatte oft zwei unterschiedliche Altersrenten gemeint.

Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte betrifft Menschen mit 45 Versicherungsjahren. Diese Rente soll in ihrer bisherigen Form abgeschafft werden. Sie liegt heute ohnehin nicht mehr bei 63 Jahren, sondern je nach Jahrgang bereits höher.

An ihre Stelle soll eine neue Schutzrente treten. Sie soll für langjährige Beitragszahler gelten, die kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf arbeiten können. Diese Personen sollen nicht mehr auf eine völlig andere Tätigkeit verwiesen werden.

Daneben gibt es die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Versicherungsjahren. Sie ist heute grundsätzlich ab 63 möglich, aber nur mit dauerhaften Abschlägen. Auch hier empfiehlt die Kommission eine Änderung: Die Altersgrenze soll zeitnah von 63 auf 64 Jahre steigen und danach parallel zur Regelaltersgrenze weiter angehoben werden. Das Renteneintrittsfenster von drei Jahren vor der Regelaltersgrenze soll erhalten bleiben.

Frührente erst ab 64 – Rente mit 63 steht vor dem Aus

Kapitalrente soll neue Säule in der gesetzlichen Rente werden

Ein weiterer Kernpunkt ist die gesetzliche Kapitalrente. Dabei soll zusätzlich zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rente Kapital am Finanzmarkt aufgebaut werden. Die Kommission orientiert sich dabei am schwedischen Modell.

Geplant sind individuelle Kapitalkonten innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Finanziert werden soll die Kapitalrente über einen zusätzlichen Beitrag von zwei Prozent, paritätisch getragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Beiträge sollen zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden.

Langfristig soll diese Kapitalrente dazu beitragen, das Rentenniveau der jüngeren Jahrgänge wieder spürbar zu erhöhen. Kurzfristig trägt sie aber noch nicht, weil Kapital erst aufgebaut werden muss.

Übergangsfaktor soll Rentenniveau ab 2032 absichern

Für die Übergangsphase empfiehlt die Kommission deshalb einen Übergangsfaktor. Er soll für Rentenneuzugänge ab 2032 greifen, die wegen kurzer Ansparzeit noch nicht ausreichend von der neuen Kapitalrente profitieren können.

Dieser Übergangsfaktor soll einen Niveauzuschlag auslösen. Das Ziel: Das Rentenniveau einschließlich gesetzlicher Kapitalrente soll für neue Rentenzugänge künftig mindestens so hoch ausfallen wie heute. Die Kosten des Übergangsfaktors sollen aus Steuermitteln finanziert werden.

Sobald die Kapitalrente selbst ausreichend wirkt und das Rentenniveau erhöht, soll der Übergangsfaktor schrittweise abgeschmolzen werden. Damit ist der Übergangsfaktor kein Ersatz für die Kapitalrente, sondern eine Brücke bis zur vollen Wirkung der neuen Säule.

Mehr Gruppen sollen in die gesetzliche Rente einzahlen

Die Rentenkommission empfiehlt außerdem, den Kreis der Versicherten auszuweiten. Als Idealbild nennt sie eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen werden.

Sofort soll das allerdings nicht für alle Gruppen gleichermaßen gelten. In einem ersten Schritt sollen neue Selbstständige ohne obligatorische Absicherung verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Auch Abgeordnete des Bundestages und der Landtage sollen künftig in den Kreis der Pflichtversicherten einbezogen werden.

Bei Beamten schlägt die Kommission keinen einfachen Systemwechsel vor. Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen aber wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Zudem soll die Zahl der Verbeamtungen deutlich reduziert werden.

Minijobs sollen ihren Sonderstatus verlieren

Auch Minijobs stehen im Reformpaket. Die Kommission empfiehlt, geringfügige Beschäftigungen ohne Opt-out in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus der Minijobs soll abgeschafft werden.

Ausnahmen sollen nur noch für Schüler gelten. Für viele Beschäftigte wäre das eine deutliche Veränderung. Aus einem bisher stark privilegierten Sondermodell würde stärker reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Der Vorschlag ist politisch besonders konfliktträchtig. Sozialpolitisch stärkt er Rentenansprüche. Für Arbeitgeber, insbesondere in Branchen mit vielen geringfügig Beschäftigten, wäre er dagegen eine spürbare Umstellung.

Freibetrag in der Grundsicherung und Ende der Zwangsverrentung

Für Rentner mit niedrigen Alterseinkünften enthält das Paket ebenfalls wichtige Punkte. Die Kommission empfiehlt einen neuen Freibetrag für gesetzliche Renten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Wer Beiträge gezahlt hat, soll im Alter mehr verfügbares Einkommen haben als jemand ohne oder mit nur sehr geringen Beitragszeiten.

Die genaue Ausgestaltung soll im Zusammenhang mit der Sozialstaatsreform entschieden werden. Klar ist aber die Richtung: Eigene Rentenansprüche sollen in der Grundsicherung stärker honoriert werden.

Zudem empfiehlt die Kommission, die ausgesetzte Zwangsverrentung dauerhaft abzuschaffen. Gemeint ist die Regelung, nach der langzeitarbeitslose Menschen durch das Jobcenter verpflichtet werden konnten, vorzeitig mit Abschlägen in Rente zu gehen. Diese Möglichkeit ist durch das Bürgergeldgesetz bis Ende 2026 ausgesetzt und soll nach dem Vorschlag nicht zurückkehren.

Kritik an höherem Rentenalter und Ende der Rente nach 45 Jahren

Die Reform stößt bereits vor der gesetzlichen Umsetzung auf heftige Kritik. Gewerkschaften, Sozialverbände und Teile der Opposition warnen, dass ein höheres Rentenalter an der Lebensrealität vieler Beschäftigter vorbeigeht.

Besonders umstritten ist das geplante Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. Kritiker verweisen darauf, dass viele Menschen früh angefangen haben zu arbeiten und in körperlich oder psychisch belastenden Berufen tätig sind. Für sie kann eine höhere Altersgrenze faktisch zu einer Rentenkürzung werden, wenn sie die neue Regelaltersgrenze gesundheitlich nicht erreichen.

Auch die Kopplung des Rentenalters an die allgemeine Lebenserwartung wird angegriffen. Der Einwand: Die Lebenserwartung steigt nicht für alle Gruppen gleich. Wer lange in schweren Berufen gearbeitet hat, profitiert statistisch oft weniger von längerer Lebenszeit als Menschen mit leichteren Tätigkeiten und höheren Einkommen.

Kritik kommt unter anderem von Gewerkschaften, Sozialverbänden, Linken und Jusos. Der DIW-Präsident Marcel Fratzscher bewertet das Paket dagegen aus einer anderen Richtung kritisch. Aus seiner Sicht gehen die Vorschläge zwar in die richtige Richtung, bleiben aber insgesamt zu vorsichtig. Probleme wie Altersarmut, Generationengerechtigkeit und die langfristige Stabilisierung der Rente würden nicht ausreichend gelöst.

Jetzt beginnt der eigentliche Gesetzgebungsprozess

Die politische Richtung ist damit klarer als vor der Übergabe des Berichts. Die Bundesregierung will alle 33 Vorschläge der Rentenkommission vollständig umsetzen. Für Versicherte entscheidend ist aber erst der nächste Schritt: die konkreten Gesetzentwürfe.

Erst dann wird feststehen, welche Jahrgänge betroffen sind, wann neue Altersgrenzen greifen, wie die Schutzrente ausgestaltet wird, wie hoch die zusätzlichen Beiträge für die Kapitalrente ausfallen und wie der steuerfinanzierte Übergangsfaktor technisch berechnet wird.

Bis dahin gilt: Die Rentenreform ist politisch angekündigt, aber noch nicht beschlossen. Die Pläne zeigen jedoch deutlich, wohin die Reise geht. Die gesetzliche Rente soll künftig länger arbeiten, mehr Beitragszahler einbeziehen und zusätzlich Kapital am Finanzmarkt aufbauen. Für viele Versicherte wird das Rentensystem damit nicht nur ergänzt, sondern grundlegend verändert.